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# taz.de -- Showdown im Streit der Bretag-Besitzer: Galgenfrist für „Weser-K…
> Das Oberlandesgericht schlägt sich auf die Seite des Gesellschafters
> Christian Güssow: Vorstandschef Ulrich Hackmack hat 14 Tage Zeit, seinen
> Posten zu räumen.
Bild: Güssow hat Recht: Hackmack (hinten) muss gehen.
BREMEN taz | Genau zwei Wochen hat der Aufsichtsrat des Weser-Kuriers Zeit,
seinen Vorstandsvorsitzenden Ulrich Hackmack abzusetzen oder zum Rücktritt
zu bewegen – am 26. 4. um punkt 9 Uhr will das Oberlandesgericht seine
„Einstweilige Verfügung“ verkünden, und die wird aller Voraussicht nach
lauten: Hackmack ist abgesetzt.
Weil seine Bestellung 2009 „nichtig“ war. Das hatte das Gericht schon im
Juli 2011 geurteilt, und der Vorsitzende Richter Detlev Blum schien beinahe
etwas ungehalten darüber, dass eine renommierte Aktiengesellschaft, die
Bremer Tageszeitungen AG (Bretag), den Richterspruch nicht ernst nimmt.
Zumindest nachdem der Bundesgerichtshof im September 2012 sein Urteil
bestätigt hatte, sei es „Zeit gewesen, für satzungsgemäße Zustände zu
sorgen“, so der Richter ganz ohne Zeigefinger.
Zwei Stunden lang trugen die Anwälte der Weser-Kurier-Gruppe ihre Argumente
vor nach dem Motto: Erstens durften wir das und zweitens wollen wir es nie
wieder tun und uns wirklich bessern, wenn wir müssen. Der
Aufsichtsratsvorsitzende, der Berliner Medienrechtler Johannes Weberling,
meinte, der Aufsichtsrat müsse die Chance bekommen, selbst zu entscheiden,
um eine peinliche Ersatz-Entscheidung des Gerichts zu vermeiden: „Wie sieht
das denn aus …“ – nur brauche man dafür drei Monate Zeit.
## Vier Jahre rechtswidriger Zustand
Doch Richter Blum ließ sich nicht erweichen. Vier Jahre dauere nun der
rechtswidrige Zustand an, dass Hackmack Vorstandschef des Weser-Kuriers
sei, in einem Jahr laufe der Vertrag sowieso aus – auch der Kläger gegen
den rechtswidrigen Zustand, der Gesellschafter Christian Güssow, habe einen
„berechtigten Anspruch, Rechtsschutz und nicht nur ein Papier zu bekommen“.
Vordergründig geht es um die unvollständige Einladung zu einer Sitzung im
Jahre 2009, auf der der Weg für die Vertragsverlängerung von Hackmack
freigemacht wurde. Gleichzeitig hatten die beiden Besitzerfamilien, die
sich als „Stämme“ bezeichnen und jeweils über 50 Prozent der Anteile der
Bretag verfügen, vereinbart, dass grundsätzlich kein Vertreter dieser
Familien „dem Vorstand angehören“ dürfe. So steht es seit 2009 in der
Satzung. Der Hintergrund ist klar: Keine der beiden Anteilseigner-Familien
soll über Vorstandspositionen ein Übergewicht in der Firma bekommen.
Die Seite „Hackmack“ hat eindeutig ein Übergewicht, die Seite „Meyer“,
heute vertreten durch den Erben Christian Güssow, versuchte dies zu
korrigieren, scheiterte damit aber im Aufsichtsrat, weil dessen
Vorsitzender Weberling in den betreffenden Streitfragen mit seinem
Doppelstimmrecht den Ausschlag für die Seite Hackmack gibt. Güssow wirft
Hackmack eine ganze Serie von unternehmerischen Fehlentscheidungen vor.
Wie auf Kinder, die sich heillos zerstritten, redete der Richter auf die
beiden „Familienstämme“ ein: „Sie müssen diese Blockadesituation
aufbrechen“, erklärte er, in der sich die 50-Prozent-Anteilseigner
befinden. Er wolle nicht auf die Liste der „angeblichen
Pflichtverletzungen“ Hackmacks eingehen, die die Gegenseite vorgelegt habe,
auch nicht über die wirtschaftlichen Daten des Weser-Kuriers spekulieren:
Dem Zeitungsgewerbe insgesamt gehe es schlecht, „da braucht man eigentlich
eine einheitliche Linie“ und „einen Aufsichtsrat, der nicht ständig in
Blockbildung diskutiert“.
Wenn die beiden Familienstämme im Unternehmen „sich gegenseitig
blockieren“, sei das „keine gute Situation“, „so kann man doch nicht
vernünftige Zukunftspläne machen“. Beide Seiten hätten sich „vier Jahre …
der juristischen Ebene bewegt“, so könne es doch nicht weitergehen.
Aber die Anteilseigner Güssow und Hackmack würdigten sich vor Gericht
keines Blickes, es gab keinen Handschlag.
12 Apr 2013
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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