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# taz.de -- Arbeitnehmerrechte: Weser-Kurier verliert
> Landesarbeitsgericht hält Auslagerung des Weser-Kurier-Anzeigengeschäfts
> für unzulässiges Manöver: Neue Firma muss selbstbewusste Betriebsräte
> übernehmen
Bild: Weser-Kurier, 1949: Mit Start des Wirtschaftswunders werden auch wieder A…
Auch in zweiter Instanz hat die Weser-Kurier-Mediengruppe vor dem
Arbeitsgericht verloren. In dem umfangreichen Streit geht es um die
Anzeigen-Tochter MVB. In erster Instanz schon hat der Hackmack-Meyer-Verlag
fast zwei Dutzend Verfahren verloren.
Genau genommen ist es nicht der Weser-Kurier, sondern das
Hackmack-Meyer-Tochterunternehmen „MVB“ und die formal von der
Weser-Kurier-Gruppe unabhängige Firma „SKC“, die sich aber
arbeitsgerichtlich von dem Weser-Kurier-Aufsichtsratsvorsitzenden Johannes
Weberling vertreten lässt. Am Mittwoch hat nun der Vorsitzende Richter am
Landesarbeitsgericht, Mario Nitsche, allein sieben Gerichtsbeschlüsse in
zweiter Instanz verkündet.
Der Kern der Sache: Die Übertragung des Anzeigengeschäftes von der
Weser-Kurier Tochter „MVB“ auf die formal unabhängige Firma „SKC“ Anfa…
2013 war arbeitsrechtlich ein „Betriebsübergang“, das bedeutet: Alle
Arbeitnehmer müssen übernommen werden und insbesondere auch die
Betriebsratsmitglieder der MVB.
Der MVB-Betriebsrat geht davon aus, dass die Verlagerung des
Anzeigengeschäftes auf eine formal unabhängige Fremdfirma ein von dem
Weser-Kurier-Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling geplantes Manöver gewesen
sei, um den selbstbewussten Betriebsrat loszuwerden.
Ob das ein „abgekartetes Spiel“ gewesen ist und sogar „krimineller Wille�…
dahinter gestanden habe, das spiele für das arbeitsrechtliche Verfahren
keine Rolle, meinte Richter Nitsche. Er spielte damit auf eine Strafanzeige
wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit an, die Anwalt Jürgen Maly
gestellt hatte.
Auch, dass die formal unabhängige Firma SKC sich ausgerechnet vom
Auftraggeber-Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling vertreten lässt, kann
Zweifel nähren an der Unabhängigkeit der SKC und hat insofern ein
Geschmäckle.
Arbeitsrechtlich ist es jedoch ohne Belang. Entscheidend für die Bewertung
„Betriebsübergang“ dagegen ist die nahtlose Übertragung des
Anzeigengeschäftes von der Weser-Kurier-Tochter MVB auf die SKC.
Für die musste die Weser-Kurier-Gruppe vor Gericht keine Begründung
angeben. Die Firma SKC hatte damals rund 50 Mitarbeiter der MVB abgeworben,
inklusive Geschäftsführer und Sekretärin, ohne schon den
Anzeigen-Vermarktungsauftrag des Weser-Kuriers in der Tasche zu haben.
Das wäre als mutiges unternehmerisches Risiko zu bewerten, wenn es nicht
vorher informelle Absprachen gegeben hätte. Der Weser-Kurier produzierte so
eine Situation, in der er für die eigene Tochterfirma MVB nur ein
marginales Geschäftsfeld übrig hatte, sie sollte im ferneren Umland, in dem
die Bremer Tageszeitung kaum relevant ist, Anzeigen akquirieren.
Die Bilanz der MVB nach der Ausblutung ist streng geheim – bei heute 17
verbliebenen MitarbeiterInnen darf man getrost eine Millionen Euro
Lohnkosten pro Jahr annehmen, die Anzeigen-Provisionen liegen bei 25.000
Euro.
Die eigene Tochterfirma MVB werde von der Weser-Kurier-Gruppe „alimentiert
ohne Sinn und Verstand“, beschrieb Anwalt Jürgen Maly vor Gericht die Lage.
Ein teurer Spaß, sagen die MVB-Betriebsräte, deren Sinn sie nur darin
erkennen können, erfahrene Anzeigenakquisiteure loszuwerden, weil sie als
Betriebsräte zu aufmüpfig sind.
Der Weser-Kurier Aufsichtsratsvorsitzende Weberling will auch das
eindeutige Urteil des Landesarbeitsgerichtes nicht hinnehmen und kündigte
an, in Revision vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu gehen. Der
Weser-Kurier würde dann Rechtsgeschichte schreiben: Für einen
„Betriebsübergang“, bei dem der alte Betrieb als teures Kartenhaus
fortbesteht, gibt es noch kein Referenzurteil des BAG.
Einen Termin vor dem BAG dürfte aber kaum vor dem Winter 2014 zu bekommen
sein – bis dahin müsste die Weser-Kurier-Gruppe ihre Tochter MVB mit einer
weiteren Million Euro „alimentieren“. Anwalt Maly könnte sich angesichts
dieser Zahlen auch ein Einlenken des Weser-Kuriers vorstellen, zumal die
Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Weberling 2014 ausläuft.
19 Dec 2013
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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