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# taz.de -- Landgericht entscheidet: "Weser-Kurier" ist kein Konzern
> Die Verlegerfamilien des "Weser-Kuriers" beherrschen den Verlag nicht,
> urteilt das Landesarbeitsgericht. Und mit seinen Sub-Firmen bilde der WK
> keinen Konzern
Bild: Betriebsräte haben am Weser Kurier einiges auszusetzen, wie sie hier am …
Wochenlang haben ein Dutzend Anwälte und Richter gestritten, neun Parteien
sind vor Gericht aufmarschiert, mehrere Ordner an Schriftsätzen eingereicht
worden. Das Ergebnis des komplizierten Rechtsstreits verkündete jetzt der
Landesarbeitsrichter Michael Grauvogel: Danacg ist der Weser-Kurier kein
Konzern. Jedenfalls hätten die MitarbeiterInnen, die in den vergangenen
Jahren auf immer mehr Firmen verteilt wurden, nicht das Recht, über einen
Konzernbetriebsrat ihre Interessen gebündelt vertreten zu lassen. Der
Versuch, einen solchen Konzernbetriebsrat zu bilden, sei „rechtsunwirksam“,
urteilte das Landesarbeitsgericht und hob damit einen gegenteiligen Spruch
des Arbeitsgerichtes aus erster Instanz auf.
Jürgen Maly, Arbeitsrechtler und Vertreter der Betriebsrats-Seite, ist
stocksauer. „Hier tritt ein Unternehmen, das den Tendenzschutz des Artikels
5 des Grundgesetzes für sich in Anspruch nimmt, das Koalitionsrecht aus
Artikel 9 des Grundgesetzes mit Füßen“, sagt er. Seit Jahren verfolge der
Weser-Kurier die Politik, das Unternehmen zu zergliedern, offensichtlich
habe „der Hackmack-Meyer-Konzern“, zu dem der Weser-Kurier-Verlag gehöre,
„Angst davor, mit kompetenten Belegschaftsvertretungen zusammenzuarbeiten“.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen mit dem ausdrücklichen
Hinweis, dass es in dem Verfahren um Rechtsfragen gehe, die das
Bundesarbeitsgericht endgültig bewerten müsse.
Etwa um die Frage, ob ein Tochter-Unternehmen, an dem die Mutter 50 Prozent
hält, als „beherrscht“ gelten kann und zum Konzern gehört oder nicht. Auf
jeden Fall, sagt Maly, der dafür auch in Bremen andere Beispiele anführte.
So automatisch aber nicht, konterte Richter Grauvogel.
Vor allem aber war vor Gericht umstritten, ob die „Verlegerfamilien“
Hackmack und Meyer, die firmenrechtlich als Hackmack-Meyer KG handeln, ihre
Tochterfirma Bremer Tageszeitungs-AG (BTAG), in der der Weser-Kurier
erscheint, beherrschen oder nicht. Wer die Geschichte des Weser-Kuriers
kennt, weiß, dass dem so ist. Der Streit der Verlegerfamilien führte immer
wieder zu Turbulenzen in der Verlagsleitung des Weser-Kuriers. Aber auf dem
Papier steht eine „Entherrschungsklausel“, und danach wäre der
Vorstandsvorsitzende Ulrich Hackmack unabhängig davon, was die
Verlegerfamilien Hackmack und Meyer wollen. Und da die Betriebsräte keine
Beschlussprotokolle der Hackmack-Meyer KG über den Weser-Kurier vorlegen
konnten, war für das Gericht die Abhängigkeit nicht nachgewiesen.
Wobei diese KG sich, so jedenfalls der Anwalt Maly, völlig zu Unrecht KG
nenne: Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Kommanditisten nicht
freigestellt von der Haftung, sondern im Gegenteil – sie stellen den
„persönlich haftenden Gesellschafter“ in der Satzung frei von möglichen
Verlusten. Wenn die Kommanditisten aber im Zweifelsfall mit ihrem
Privatvermögen haften für das Ergebnis des Weser-Kuriers, dann wäre es um
so unglaubwürdiger, wenn sie auf die direkte Einflussnahme auf die
Geschäfte der Zeitung verzichten würden.
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes hat die Verlagsleitung nun Zeit
bis zu einer eventuell anders lautenden Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts, um das Unternehmen weiter zu filettieren.
12 Aug 2012
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Weser-Kurier
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