# taz.de -- Landgericht entscheidet: "Weser-Kurier" ist kein Konzern | |
> Die Verlegerfamilien des "Weser-Kuriers" beherrschen den Verlag nicht, | |
> urteilt das Landesarbeitsgericht. Und mit seinen Sub-Firmen bilde der WK | |
> keinen Konzern | |
Bild: Betriebsräte haben am Weser Kurier einiges auszusetzen, wie sie hier am … | |
Wochenlang haben ein Dutzend Anwälte und Richter gestritten, neun Parteien | |
sind vor Gericht aufmarschiert, mehrere Ordner an Schriftsätzen eingereicht | |
worden. Das Ergebnis des komplizierten Rechtsstreits verkündete jetzt der | |
Landesarbeitsrichter Michael Grauvogel: Danacg ist der Weser-Kurier kein | |
Konzern. Jedenfalls hätten die MitarbeiterInnen, die in den vergangenen | |
Jahren auf immer mehr Firmen verteilt wurden, nicht das Recht, über einen | |
Konzernbetriebsrat ihre Interessen gebündelt vertreten zu lassen. Der | |
Versuch, einen solchen Konzernbetriebsrat zu bilden, sei „rechtsunwirksam“, | |
urteilte das Landesarbeitsgericht und hob damit einen gegenteiligen Spruch | |
des Arbeitsgerichtes aus erster Instanz auf. | |
Jürgen Maly, Arbeitsrechtler und Vertreter der Betriebsrats-Seite, ist | |
stocksauer. „Hier tritt ein Unternehmen, das den Tendenzschutz des Artikels | |
5 des Grundgesetzes für sich in Anspruch nimmt, das Koalitionsrecht aus | |
Artikel 9 des Grundgesetzes mit Füßen“, sagt er. Seit Jahren verfolge der | |
Weser-Kurier die Politik, das Unternehmen zu zergliedern, offensichtlich | |
habe „der Hackmack-Meyer-Konzern“, zu dem der Weser-Kurier-Verlag gehöre, | |
„Angst davor, mit kompetenten Belegschaftsvertretungen zusammenzuarbeiten“. | |
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zugelassen mit dem ausdrücklichen | |
Hinweis, dass es in dem Verfahren um Rechtsfragen gehe, die das | |
Bundesarbeitsgericht endgültig bewerten müsse. | |
Etwa um die Frage, ob ein Tochter-Unternehmen, an dem die Mutter 50 Prozent | |
hält, als „beherrscht“ gelten kann und zum Konzern gehört oder nicht. Auf | |
jeden Fall, sagt Maly, der dafür auch in Bremen andere Beispiele anführte. | |
So automatisch aber nicht, konterte Richter Grauvogel. | |
Vor allem aber war vor Gericht umstritten, ob die „Verlegerfamilien“ | |
Hackmack und Meyer, die firmenrechtlich als Hackmack-Meyer KG handeln, ihre | |
Tochterfirma Bremer Tageszeitungs-AG (BTAG), in der der Weser-Kurier | |
erscheint, beherrschen oder nicht. Wer die Geschichte des Weser-Kuriers | |
kennt, weiß, dass dem so ist. Der Streit der Verlegerfamilien führte immer | |
wieder zu Turbulenzen in der Verlagsleitung des Weser-Kuriers. Aber auf dem | |
Papier steht eine „Entherrschungsklausel“, und danach wäre der | |
Vorstandsvorsitzende Ulrich Hackmack unabhängig davon, was die | |
Verlegerfamilien Hackmack und Meyer wollen. Und da die Betriebsräte keine | |
Beschlussprotokolle der Hackmack-Meyer KG über den Weser-Kurier vorlegen | |
konnten, war für das Gericht die Abhängigkeit nicht nachgewiesen. | |
Wobei diese KG sich, so jedenfalls der Anwalt Maly, völlig zu Unrecht KG | |
nenne: Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Kommanditisten nicht | |
freigestellt von der Haftung, sondern im Gegenteil – sie stellen den | |
„persönlich haftenden Gesellschafter“ in der Satzung frei von möglichen | |
Verlusten. Wenn die Kommanditisten aber im Zweifelsfall mit ihrem | |
Privatvermögen haften für das Ergebnis des Weser-Kuriers, dann wäre es um | |
so unglaubwürdiger, wenn sie auf die direkte Einflussnahme auf die | |
Geschäfte der Zeitung verzichten würden. | |
Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes hat die Verlagsleitung nun Zeit | |
bis zu einer eventuell anders lautenden Entscheidung des | |
Bundesarbeitsgerichts, um das Unternehmen weiter zu filettieren. | |
12 Aug 2012 | |
## AUTOREN | |
Klaus Wolschner | |
## TAGS | |
Weser-Kurier | |
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