| # taz.de -- Grundrechte in kirchlichen Einrichtungen: Diskriminieren mit Gottes… | |
| > Wer in kirchlichen Einrichtungen arbeitet muss auf Grundrechte wie | |
| > Religionsfreiheit verzichten. Eine neue Studie kritisiert, dass die | |
| > Politik nicht eingreift. | |
| Bild: Wer nicht christlich genug ist, kann unter Umständen die Stelle bei Kirc… | |
| KÖLN taz | Der Fall erregte überregional Aufsehen: Wegen „Verletzung der | |
| Loyalitätspflicht“ feuerte die katholische Kirche Anfang des Jahres die | |
| Leiterin eines von ihr mit staatlichen Mitteln betriebenen Kindergartens im | |
| rheinischen Königswinter. Das „Vergehen“ der 47-Jährigen: Sie hatte sich | |
| von ihrem Ehemann getrennt und einen neuen Lebensgefährten gefunden. Der | |
| Kirchenvorstand begründete die Entscheidung so: „Ihr Einzug bei ihrem neuen | |
| Partner ist ein öffentliches Ärgernis.“ | |
| Überkommene Moralvorstellungen als Beschäftigungskriterium? Bei den beiden | |
| großen christlichen Kirchen ist das üblich, wie eine am Freitag | |
| veröffentlichte Studie belegt. In ihrer 79-seitigen Untersuchung | |
| beschäftigt sich die Berliner Diplompolitologin Corinna Gekeler anhand | |
| zahlreicher Einzelfälle mit Auswirkungen kirchlicher Sonderrechte. „Die | |
| Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und | |
| Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg“, bilanziert Gekeler. „Und die | |
| Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu | |
| schützen.“ | |
| Nach dem öffentlichen Dienst sind die katholische und die evangelische | |
| Kirche zusammen der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Rund 1,3 | |
| Millionen Menschen arbeiten bei kirchlichen Trägern wie Caritas oder | |
| Diakonie. Kirchliche Einrichtungen bestimmen weite Teile des Ausbildungs- | |
| und Arbeitsmarkts im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich. Doch wer in | |
| kirchlichen Sozialeinrichtungen beschäftigt sein will, muss nicht nur auf | |
| das Recht auf Religionsfreiheit verzichten, sondern auch das Privatleben | |
| nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten. | |
| Da kann es auch schon mal passieren, dass eine Angehörige der | |
| Religionsgemeinschaft der Sikh zwar als 1-Euro-Jobberin in einem | |
| evangelischen Kindergarten in Stade putzen darf – nicht jedoch als | |
| Festangestellte. Denn für die würden andere Maßstäbe gelten: „Wie andere | |
| Unternehmen auch“, wolle die Kirche, „dass alle Mitarbeitenden unserer | |
| Einrichtungen die Ziele und den Auftrag unseres Unternehmens vertreten“, | |
| erläuterte Oberlandeskirchenrat Christoph Künkel, Abteilungsleiter Diakonie | |
| der Landeskirche Hannover, dem ARD-Politmagazin „Panorama“. | |
| ## Verstoß gegen die Gleichbehandlung | |
| Allerdings könnten es sich andere Unternehmen gar nicht leisten, eine | |
| Arbeitnehmerin wegen ihrer Religionszugehörigkeit abzulehnen. Denn das wäre | |
| ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel | |
| es ist, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen | |
| Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer | |
| Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu | |
| beseitigen“. | |
| Doch für Religionsgemeinschaften gilt das AGG ebenso wenig wie das | |
| Betriebsverfassungsgesetz, weswegen es in kirchlichen Einrichtungen auch | |
| keine Betriebsräte und kein Streikrecht gibt. Diese Sonderrechte müssten | |
| endlich abgeschafft werden, fordert der Internationale Bund der | |
| Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). In Königswinter entzog nach heftigen | |
| Elternprotesten die Stadt übrigens der katholischen Kirche die Trägerschaft | |
| für den Kindergarten. Die gekündigte Kindergartenleiterin blieb hingegen | |
| auf ihrem Posten. | |
| 9 Nov 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
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