# taz.de -- Grundrechte in kirchlichen Einrichtungen: Diskriminieren mit Gottes… | |
> Wer in kirchlichen Einrichtungen arbeitet muss auf Grundrechte wie | |
> Religionsfreiheit verzichten. Eine neue Studie kritisiert, dass die | |
> Politik nicht eingreift. | |
Bild: Wer nicht christlich genug ist, kann unter Umständen die Stelle bei Kirc… | |
KÖLN taz | Der Fall erregte überregional Aufsehen: Wegen „Verletzung der | |
Loyalitätspflicht“ feuerte die katholische Kirche Anfang des Jahres die | |
Leiterin eines von ihr mit staatlichen Mitteln betriebenen Kindergartens im | |
rheinischen Königswinter. Das „Vergehen“ der 47-Jährigen: Sie hatte sich | |
von ihrem Ehemann getrennt und einen neuen Lebensgefährten gefunden. Der | |
Kirchenvorstand begründete die Entscheidung so: „Ihr Einzug bei ihrem neuen | |
Partner ist ein öffentliches Ärgernis.“ | |
Überkommene Moralvorstellungen als Beschäftigungskriterium? Bei den beiden | |
großen christlichen Kirchen ist das üblich, wie eine am Freitag | |
veröffentlichte Studie belegt. In ihrer 79-seitigen Untersuchung | |
beschäftigt sich die Berliner Diplompolitologin Corinna Gekeler anhand | |
zahlreicher Einzelfälle mit Auswirkungen kirchlicher Sonderrechte. „Die | |
Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und | |
Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg“, bilanziert Gekeler. „Und die | |
Politik schaut zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu | |
schützen.“ | |
Nach dem öffentlichen Dienst sind die katholische und die evangelische | |
Kirche zusammen der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Rund 1,3 | |
Millionen Menschen arbeiten bei kirchlichen Trägern wie Caritas oder | |
Diakonie. Kirchliche Einrichtungen bestimmen weite Teile des Ausbildungs- | |
und Arbeitsmarkts im Sozial-, Gesundheits- und Bildungsbereich. Doch wer in | |
kirchlichen Sozialeinrichtungen beschäftigt sein will, muss nicht nur auf | |
das Recht auf Religionsfreiheit verzichten, sondern auch das Privatleben | |
nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten. | |
Da kann es auch schon mal passieren, dass eine Angehörige der | |
Religionsgemeinschaft der Sikh zwar als 1-Euro-Jobberin in einem | |
evangelischen Kindergarten in Stade putzen darf – nicht jedoch als | |
Festangestellte. Denn für die würden andere Maßstäbe gelten: „Wie andere | |
Unternehmen auch“, wolle die Kirche, „dass alle Mitarbeitenden unserer | |
Einrichtungen die Ziele und den Auftrag unseres Unternehmens vertreten“, | |
erläuterte Oberlandeskirchenrat Christoph Künkel, Abteilungsleiter Diakonie | |
der Landeskirche Hannover, dem ARD-Politmagazin „Panorama“. | |
## Verstoß gegen die Gleichbehandlung | |
Allerdings könnten es sich andere Unternehmen gar nicht leisten, eine | |
Arbeitnehmerin wegen ihrer Religionszugehörigkeit abzulehnen. Denn das wäre | |
ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel | |
es ist, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen | |
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer | |
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu | |
beseitigen“. | |
Doch für Religionsgemeinschaften gilt das AGG ebenso wenig wie das | |
Betriebsverfassungsgesetz, weswegen es in kirchlichen Einrichtungen auch | |
keine Betriebsräte und kein Streikrecht gibt. Diese Sonderrechte müssten | |
endlich abgeschafft werden, fordert der Internationale Bund der | |
Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). In Königswinter entzog nach heftigen | |
Elternprotesten die Stadt übrigens der katholischen Kirche die Trägerschaft | |
für den Kindergarten. Die gekündigte Kindergartenleiterin blieb hingegen | |
auf ihrem Posten. | |
9 Nov 2012 | |
## AUTOREN | |
Pascal Beucker | |
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