# taz.de -- Diskriminierung: Glaube kann kein Kriterium sein | |
> Hamburger Arbeitsgericht verurteilt die kirchliche Stiftung Alsterdorf | |
> zur Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen religiöser Diskriminierung. | |
> Grundsatzfrage bleibt weiter ungeklärt. | |
Bild: Als Aushilfe ist alles anders - so das Gesetz. | |
Die Rechtssache Stiftung Alsterdorf hätte der Präzedenzfall für ganz | |
Deutschland werden können - denn die Einschaltung des Europäischen | |
Gerichtshof (EUGH) wegen Diskriminierung lag förmlich in der Luft. Doch | |
dann verurteilte die Hamburger Arbeitsrichterin Susanne Loßmann die | |
Stiftung doch noch im Alleingang zwecks Abschreckung zur Zahlung von fünf | |
Monatsgehältern an Christine Hansen* wegen Diskriminierung. | |
Arbeitsrechtsanwalt Klaus Bertelsmann ist ein wenig enttäuscht. "Leider ist | |
die viel wichtigere Problematik nicht entschieden worden." | |
Christine Hansen hatte im Herbst vorigen Jahres bei der kirchlichen | |
Einrichtung für geistig und körperlich behinderte Menschen im Hamburger | |
Stadtteil Alsterdorf einen Aushilfsjob als Betreuerin angenommen. | |
"Lediglich Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie selbst sagt. Die Behinderten | |
schätzten Christina Hansen bereits nach kurzer Zeit sehr. Nach einigen | |
Monaten bekam die evangelische Einrichtung heraus, dass Hansen der | |
"Neuapostolischen Kirche" angehört. Es wurde ihr ein Ultimatum gesetzt: | |
entweder aus der "Sekte auszutreten" oder sich einen neuen Job zu suchen. | |
Die Stiftung begründete ihr Vorgehen mit der immer noch aktuellen | |
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach dürfen Kirchen auch | |
von Mitarbeitern "verkündungsferner Tätigkeiten", wie es im Kirchendeutsch | |
heißt, eine Kirchenmitgliedschaft verlangen - also auch von der | |
Küchenhilfe, dem Hausmeister oder dem Gärtner. "Auch das | |
Bundesverfassungsgericht hat schon falsche Entscheidungen getroffen", sagte | |
hingegen Hansens Arbeitsrechtsanwalt, Klaus Bertelsmann während des | |
Verfahrens. | |
Die Stiftung Alsterdorf sieht das anders. "Der Europäische Gerichtshof kann | |
doch nicht in das Verfassungsrecht eines Landes eingreifen und deutsche | |
Gerichte anweisen", entrüstete sich Anwalt Christoph Duvigneau, | |
spezialisiert auf Vertretungen von Kirchen im Arbeitsrecht. Ihm zufolge | |
befände sich zudem ein ähnlich lautender Passus im neuen Allgemeinen | |
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das aufgrund der EU-Richtlinie gegen | |
Diskriminierung erlassen worden ist. | |
Doch dieser Passus läuft gerade eben dieser EU-Richtlinie zuwider, der | |
deutsche Gesetzgeber habe an diesem Punkt "absichtlich nicht die | |
EU-Richtlinie erfüllt", entgegnet Bertelsmann. Daher verstoße das deutsche | |
Antidiskriminierungsgesetz gegen EU-Recht und sei somit rechtswidrig. "Dass | |
der Papst männlich und katholisch sein muss, ist klar, auch andere | |
verkündungsnahe Tätigkeiten, mit denen die Tendenz der Kirche nach außen | |
vertreten wird", sagt Bertelsmann. "Bei einer Heilerziehungshelferin wie | |
unserer Mandantin könne dies jedoch nicht verlangt werden", kontert der | |
Anwalt. | |
Dieser Rechtsauffassung zeigte sich Richterin Loßmann anfangs durchaus | |
aufgeschlossen. Sie wollte eigentlich dem Antrag Bertelsmann nachkommen und | |
den Fall dem EUGH vorlegen, der prüfen sollte, ob die Bundesrepublik gegen | |
EU-Recht verstoße. Doch während der Urteilsberatung machte Loßmann eine | |
unerwartete Entdeckung. Nach einer hausinternen Dienstvereinbarung der | |
Stiftung Alsterdorf gilt das Kirchendiktat nicht für Aushilfen. | |
Bereits aus diesem Grund sei Christine Hansen diskriminiert worden. Anwalt | |
Bertelsmann bedauert, dass die eigentliche und viel wichtigere Problematik | |
für unbefristete Arbeitsverhältnisse wie zum Beispiel bei den Trägern | |
Diakonie oder Caritas nicht entschieden worden sei. Es bleibe daher zu | |
hoffen, so Bertelsmann, dass sich bald Betroffene gegen solche | |
Diskriminierung zur Wehr setzen. "Sonst bleibt eine Vielzahl von | |
Arbeitsplätzen aus vermeintlich religiösen Grünen abgeschottet." | |
30 Sep 2009 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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