# taz.de -- Diskriminierung: Die Grenzen des Glaubens | |
> Falsche Konfession: Das Hamburger Arbeitsgericht verhandelt die | |
> Entlassung einer Mitarbeiterin aus einer kirchlichen Einrichtung. Nun | |
> geht der Fall vor den Europäischen Gerichtshof. | |
Bild: Kein Hinweis auf die Konfession: Eine Altenpflegerin im Dienst. | |
Christoph Duvigneau versteht die Welt nicht mehr und könnte glatt den | |
Glauben verlieren: "Der Europäische Gerichtshof kann doch nicht in das | |
Verfassungsrecht eines Landes eingreifen und deutsche Gerichte anweisen", | |
entrüstet sich der grauhaarige Seniorchef der Anwaltskanzlei "Duvigneau und | |
Scholz" - spezialisiert auf Vertretungen von Kirchen im Arbeitsrecht. Doch | |
genau darum geht es an diesem Mittwoch im Saal 112 des Hamburger | |
Arbeitsgericht. Verstößt der Rausschmiss der 24-jährigen Christina Hansen* | |
bei der Evangelischen Stiftung Alsterdorf aus Konfessionsgründen gegen | |
europäisches Recht? "Eine äußerst spannende Frage", sagt Arbeitsrichterin | |
Susanne Loßmann und legt nun den Komplex dem Europäischen Gerichtshof | |
(EUGH) in Luxemburg zur Prüfung vor. | |
Christine Hansen hatte im Herbst vorigen Jahres einen Job in der Stiftung | |
Alsterdorf in Hamburg angenommen - einer kirchliche Einrichtung, in der | |
geistig und körperlich behinderte Menschen leben. Die gelernte | |
Heilerzieherin sollte laut einem Rahmenvertrag nach Bedarf als Aushilfe | |
eingesetzt werden und den betreuten Menschen, wie Hansen sagt, "Hilfe zur | |
Selbsthilfe geben" - ein Job, der ihr auch Spaß machte. | |
Im Dezember flatterte ihr dann ein Personalbogen ins Haus, den sie | |
wahrheitsgemäß ausfüllte. Bei der Frage nach der Konfession trug sie | |
"Neuapostolische Kirche" ein - was dazu führte, dass die Personalabteilung | |
sie aufgeforderte, aus dieser "Sekte auszutreten". Andernfalls könne sie in | |
der evangelischen Einrichtung nicht weiterbeschäftigt werden. Wenig später | |
war sie dann ihren Job los. Ihr Vertrag war angeblich nur tageweise | |
befristet. | |
Eigentlich ging es in dem Arbeitsgerichtsverfahren daher um zwei brisante | |
Punkte: Sind nicht Rahmenverträge rechtswidrig, die eine tägliche | |
Befristung enthalten, um den Kündigungsschutz zu umschiffen? Das bejahte | |
Arbeitsrichterin Loßmann, wenn nicht an jedem Arbeitstag die Befristung | |
deutlich zum Ausdruck gebracht werde. | |
Doch der Kernpunkt ist die Frage: War der Job von Christine Hansen nicht | |
eine "verkündungsferne Tätigkeit", wie es im Kirchendeutsch heißt? Also | |
eine Tätigkeit, in der die Konfession überhaupt keine Rolle spielt, anders | |
als bei verkündungsnahen Aufgaben von Pastoren oder Gemeindepädagogen? | |
Anwalt Christoph Duvigneau ist das egal. Er verweist auf ein umstrittenes | |
Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1985, die den Kirchen | |
bei Personalentscheidungen wegen Glaubensfreiheit viel Spielraum einräumt. | |
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals entschieden, dass auch für | |
technisches Personal wie Handwerker, Hausmeister und Küchenhilfen die | |
Religionszugehörigkeit für einen Job bei der Kirche vorausgesetzt werden | |
darf - und damit eine konträre Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichtes | |
gekippt. "Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon falsche | |
Entscheidungen getroffen", kontert Hansens Fachanwalt für Arbeitsrecht, | |
Klaus Bertelsmann. | |
Kirchenanwalt Duvigneau beruft sich zudem auf eine Klausel im neuen | |
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die im Paragrafen neun den | |
Paragrafen acht aushebelt und den Kirchen eine "zulässige unterschiedliche | |
Behandlung" wegen der Religion gestattet. Die Kirchenzugehörigkeit könnte | |
demnach durchaus als eine "gerechtfertige Anforderung" für einen Kirchenjob | |
gesehen werden, sagt Duvigneau. | |
Der Gesetzgeber habe - wie auch in anderen Punkten - an dieser Stelle "im | |
AGG absichtlich die EU-Richtlinie nicht erfüllt", kritisiert Bertelsmann. | |
"Das AGG ist an diesem Punkt rechtswidrig", sagt er, der Rauswurf von | |
Christina Hansen ein Verstoß gegen die EU-Anti-Diskriminierungs-Richtlinie. | |
Bertelsmann verlangt mindestens fünf Monatsgehälter Entschädigung wegen | |
Diskriminierung und die Vorlage des Komplexes beim EUGH. | |
"Die Frage ist nur, wem legt man den Fragenkatalog zuerst vor?", scherzt | |
Richterin Loßmann. "Dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen | |
Gerichtshof?" Loßmann entscheidet sich für den EUGH. Eine Antwort aus | |
Luxemburg wird im nächsten Jahr erwartet. | |
*Name geändert | |
19 Aug 2009 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
## TAGS | |
Evangelische Kirche | |
kirchliche einrichtungen | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kirchenzugehörigkeit am Arbeitsplatz: Fußvolk braucht keine Konfession | |
Die Alsterdorfer Anstalt hat die Kirchenzugehörigkeitspflicht für ihre | |
Mitarbeiter gelockert – die Führungspositionen werden allerdings | |
ausgespart. | |
Grundrechte in kirchlichen Einrichtungen: Diskriminieren mit Gottes Segen | |
Wer in kirchlichen Einrichtungen arbeitet muss auf Grundrechte wie | |
Religionsfreiheit verzichten. Eine neue Studie kritisiert, dass die Politik | |
nicht eingreift. |