| # taz.de -- Diskriminierung: Die Grenzen des Glaubens | |
| > Falsche Konfession: Das Hamburger Arbeitsgericht verhandelt die | |
| > Entlassung einer Mitarbeiterin aus einer kirchlichen Einrichtung. Nun | |
| > geht der Fall vor den Europäischen Gerichtshof. | |
| Bild: Kein Hinweis auf die Konfession: Eine Altenpflegerin im Dienst. | |
| Christoph Duvigneau versteht die Welt nicht mehr und könnte glatt den | |
| Glauben verlieren: "Der Europäische Gerichtshof kann doch nicht in das | |
| Verfassungsrecht eines Landes eingreifen und deutsche Gerichte anweisen", | |
| entrüstet sich der grauhaarige Seniorchef der Anwaltskanzlei "Duvigneau und | |
| Scholz" - spezialisiert auf Vertretungen von Kirchen im Arbeitsrecht. Doch | |
| genau darum geht es an diesem Mittwoch im Saal 112 des Hamburger | |
| Arbeitsgericht. Verstößt der Rausschmiss der 24-jährigen Christina Hansen* | |
| bei der Evangelischen Stiftung Alsterdorf aus Konfessionsgründen gegen | |
| europäisches Recht? "Eine äußerst spannende Frage", sagt Arbeitsrichterin | |
| Susanne Loßmann und legt nun den Komplex dem Europäischen Gerichtshof | |
| (EUGH) in Luxemburg zur Prüfung vor. | |
| Christine Hansen hatte im Herbst vorigen Jahres einen Job in der Stiftung | |
| Alsterdorf in Hamburg angenommen - einer kirchliche Einrichtung, in der | |
| geistig und körperlich behinderte Menschen leben. Die gelernte | |
| Heilerzieherin sollte laut einem Rahmenvertrag nach Bedarf als Aushilfe | |
| eingesetzt werden und den betreuten Menschen, wie Hansen sagt, "Hilfe zur | |
| Selbsthilfe geben" - ein Job, der ihr auch Spaß machte. | |
| Im Dezember flatterte ihr dann ein Personalbogen ins Haus, den sie | |
| wahrheitsgemäß ausfüllte. Bei der Frage nach der Konfession trug sie | |
| "Neuapostolische Kirche" ein - was dazu führte, dass die Personalabteilung | |
| sie aufgeforderte, aus dieser "Sekte auszutreten". Andernfalls könne sie in | |
| der evangelischen Einrichtung nicht weiterbeschäftigt werden. Wenig später | |
| war sie dann ihren Job los. Ihr Vertrag war angeblich nur tageweise | |
| befristet. | |
| Eigentlich ging es in dem Arbeitsgerichtsverfahren daher um zwei brisante | |
| Punkte: Sind nicht Rahmenverträge rechtswidrig, die eine tägliche | |
| Befristung enthalten, um den Kündigungsschutz zu umschiffen? Das bejahte | |
| Arbeitsrichterin Loßmann, wenn nicht an jedem Arbeitstag die Befristung | |
| deutlich zum Ausdruck gebracht werde. | |
| Doch der Kernpunkt ist die Frage: War der Job von Christine Hansen nicht | |
| eine "verkündungsferne Tätigkeit", wie es im Kirchendeutsch heißt? Also | |
| eine Tätigkeit, in der die Konfession überhaupt keine Rolle spielt, anders | |
| als bei verkündungsnahen Aufgaben von Pastoren oder Gemeindepädagogen? | |
| Anwalt Christoph Duvigneau ist das egal. Er verweist auf ein umstrittenes | |
| Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1985, die den Kirchen | |
| bei Personalentscheidungen wegen Glaubensfreiheit viel Spielraum einräumt. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hatte damals entschieden, dass auch für | |
| technisches Personal wie Handwerker, Hausmeister und Küchenhilfen die | |
| Religionszugehörigkeit für einen Job bei der Kirche vorausgesetzt werden | |
| darf - und damit eine konträre Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichtes | |
| gekippt. "Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon falsche | |
| Entscheidungen getroffen", kontert Hansens Fachanwalt für Arbeitsrecht, | |
| Klaus Bertelsmann. | |
| Kirchenanwalt Duvigneau beruft sich zudem auf eine Klausel im neuen | |
| Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die im Paragrafen neun den | |
| Paragrafen acht aushebelt und den Kirchen eine "zulässige unterschiedliche | |
| Behandlung" wegen der Religion gestattet. Die Kirchenzugehörigkeit könnte | |
| demnach durchaus als eine "gerechtfertige Anforderung" für einen Kirchenjob | |
| gesehen werden, sagt Duvigneau. | |
| Der Gesetzgeber habe - wie auch in anderen Punkten - an dieser Stelle "im | |
| AGG absichtlich die EU-Richtlinie nicht erfüllt", kritisiert Bertelsmann. | |
| "Das AGG ist an diesem Punkt rechtswidrig", sagt er, der Rauswurf von | |
| Christina Hansen ein Verstoß gegen die EU-Anti-Diskriminierungs-Richtlinie. | |
| Bertelsmann verlangt mindestens fünf Monatsgehälter Entschädigung wegen | |
| Diskriminierung und die Vorlage des Komplexes beim EUGH. | |
| "Die Frage ist nur, wem legt man den Fragenkatalog zuerst vor?", scherzt | |
| Richterin Loßmann. "Dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen | |
| Gerichtshof?" Loßmann entscheidet sich für den EUGH. Eine Antwort aus | |
| Luxemburg wird im nächsten Jahr erwartet. | |
| *Name geändert | |
| 19 Aug 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
| ## TAGS | |
| Evangelische Kirche | |
| kirchliche einrichtungen | |
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