| # taz.de -- EU-Planungen: Asylrecht bleibt ungerecht | |
| > Beim Asyl-Paket der EU sollen Lager gleiche Standards erfüllen. Das | |
| > Einsperren von Flüchtlingen bleibt aber weiterhin erlaubt. Ein Überblick. | |
| Bild: Nach der Flucht über das Meer wartet selten das „gelobte Land“. | |
| Zum Teil monatelang werden derzeit Papierlose in Süd- und Osteuropa unter | |
| meist katastrophalen Bedingungen eingesperrt. Gemäß der neuen | |
| Aufnahmerichtlinie müssen die Flüchtlingslager künftig bestimmte Standards | |
| erfüllen – wofür Brüssel zahlt. | |
| ## Einsperren | |
| EU-weit bleibt die Internierung als solche jedoch erlaubt – auch bei | |
| Minderjährigen. Als Gründe gelten die „Feststellung der Identität“, die | |
| „Beweissicherung“, die „Prüfung des Einreiserechts“ wegen „verspäte… | |
| Asylantragstellung“, Gründe der „Nationalen Sicherheit und Ordnung“ und … | |
| Verhinderung des „Untertauchens“. | |
| „Das Ziel, die Internierung rechtsstaatlich einzugrenzen, wurde nicht | |
| erreicht“, sagt Marei Pelzer von Pro Asyl. „Die uferlose Internierung aller | |
| Flüchtlinge wird künftig möglich sein.“ Von einer „Strafe ohne Verbreche… | |
| spricht Amnesty International, Pro Asyl startete am Mittwoch eine | |
| E-Mail-Aktion an das EU-Parlament. | |
| ## Fingerabdrücke | |
| Wer in die EU einreist, wird in der Biometrie-Datenbank Eurodac | |
| registriert. Das System ist die Voraussetzung, um eine mehrfache | |
| Asylantragstellung zu verhindern. Künftig bekommt die Polizei Zugang zu der | |
| ständig wachsenden Fingerabdruck-Datenbank – allerdings nur bei schweren | |
| Straftaten. Interpol ist vorerst von diesem Recht ausgenommen. | |
| ## Resettlement | |
| Die meisten der weltweit rund 900.000 Flüchtlinge leben in | |
| Entwicklungsländern; einiger besonders schwerer Fälle nimmt sich das | |
| UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in seinem sogenannten Resettlement-Programm | |
| an. Fast 55.000 Menschen konnten auf diese Weise letztes Jahr nach Kanada, | |
| Australien und in die USA ausreisen. Die gesamte EU nahm nur 3.000 auf. Um | |
| diese Zahl zu erhöhen, zahlt Brüssel künftig jedem Land, das einen | |
| Resettlement-Platz schafft, bis zu 6.000 Euro. | |
| ## „Dublin III“ | |
| Obwohl Gerichtsurteile in vielen EU-Staaten die Anwendung der | |
| Dublin-II-Verordnung immer wieder untersagt haben, ändert sich am Prinzip | |
| nichts: Wer einen Flüchtling reinlässt, muss sich allein um ihn kümmern. | |
| Das Problem bleibt bei den Außengrenzen-Staaten. Wenn Asylbewerber trotzdem | |
| weiter fliehen und sich etwa in Deutschland per Gericht gegen die | |
| Zurückschiebung wehren – etwa wegen Krankheit oder weil sie in Griechenland | |
| auf der Straße leben müssen –, kann nun aber „Eilrechtsschutz“ geltend | |
| machen: Der Widerspruch wird vor der Abschiebung geprüft, nicht erst | |
| hinterher. | |
| Ein „Relocation Program“ soll zudem auf freiwilliger Basis für die | |
| Umverteilung innerhalb der EU sorgen: Länder im Norden können, wenn sie | |
| wollen, Staaten wie Malta oder Griechenland ein paar Flüchtlinge abnehmen. | |
| 5 Dec 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Jakob | |
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