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# taz.de -- EU-Planungen: Asylrecht bleibt ungerecht
> Beim Asyl-Paket der EU sollen Lager gleiche Standards erfüllen. Das
> Einsperren von Flüchtlingen bleibt aber weiterhin erlaubt. Ein Überblick.
Bild: Nach der Flucht über das Meer wartet selten das „gelobte Land“.
Zum Teil monatelang werden derzeit Papierlose in Süd- und Osteuropa unter
meist katastrophalen Bedingungen eingesperrt. Gemäß der neuen
Aufnahmerichtlinie müssen die Flüchtlingslager künftig bestimmte Standards
erfüllen – wofür Brüssel zahlt.
## Einsperren
EU-weit bleibt die Internierung als solche jedoch erlaubt – auch bei
Minderjährigen. Als Gründe gelten die „Feststellung der Identität“, die
„Beweissicherung“, die „Prüfung des Einreiserechts“ wegen „verspäte…
Asylantragstellung“, Gründe der „Nationalen Sicherheit und Ordnung“ und …
Verhinderung des „Untertauchens“.
„Das Ziel, die Internierung rechtsstaatlich einzugrenzen, wurde nicht
erreicht“, sagt Marei Pelzer von Pro Asyl. „Die uferlose Internierung aller
Flüchtlinge wird künftig möglich sein.“ Von einer „Strafe ohne Verbreche…
spricht Amnesty International, Pro Asyl startete am Mittwoch eine
E-Mail-Aktion an das EU-Parlament.
## Fingerabdrücke
Wer in die EU einreist, wird in der Biometrie-Datenbank Eurodac
registriert. Das System ist die Voraussetzung, um eine mehrfache
Asylantragstellung zu verhindern. Künftig bekommt die Polizei Zugang zu der
ständig wachsenden Fingerabdruck-Datenbank – allerdings nur bei schweren
Straftaten. Interpol ist vorerst von diesem Recht ausgenommen.
## Resettlement
Die meisten der weltweit rund 900.000 Flüchtlinge leben in
Entwicklungsländern; einiger besonders schwerer Fälle nimmt sich das
UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR in seinem sogenannten Resettlement-Programm
an. Fast 55.000 Menschen konnten auf diese Weise letztes Jahr nach Kanada,
Australien und in die USA ausreisen. Die gesamte EU nahm nur 3.000 auf. Um
diese Zahl zu erhöhen, zahlt Brüssel künftig jedem Land, das einen
Resettlement-Platz schafft, bis zu 6.000 Euro.
## „Dublin III“
Obwohl Gerichtsurteile in vielen EU-Staaten die Anwendung der
Dublin-II-Verordnung immer wieder untersagt haben, ändert sich am Prinzip
nichts: Wer einen Flüchtling reinlässt, muss sich allein um ihn kümmern.
Das Problem bleibt bei den Außengrenzen-Staaten. Wenn Asylbewerber trotzdem
weiter fliehen und sich etwa in Deutschland per Gericht gegen die
Zurückschiebung wehren – etwa wegen Krankheit oder weil sie in Griechenland
auf der Straße leben müssen –, kann nun aber „Eilrechtsschutz“ geltend
machen: Der Widerspruch wird vor der Abschiebung geprüft, nicht erst
hinterher.
Ein „Relocation Program“ soll zudem auf freiwilliger Basis für die
Umverteilung innerhalb der EU sorgen: Länder im Norden können, wenn sie
wollen, Staaten wie Malta oder Griechenland ein paar Flüchtlinge abnehmen.
5 Dec 2012
## AUTOREN
Christian Jakob
## TAGS
Dublin-II-Verordnung
Flüchtlinge
Asylsuchende
Biometrie
Asylpolitik
Flüchtlinge
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