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# taz.de -- Abschiebung nach Ungarn gestoppt: Kein sicherer Drittstaat
> Ein Stuttgarter Gericht hat die Abschiebung eines Asysuchenden nach
> Ungarn gestoppt. Dort drohe ihm „unmenschliche oder erniedrigende
> Behandlung“.
Bild: Müssen auch in Deutschland hinterm Zaun leben: Asylsuchende im Aufnahmeh…
STUTTGART dapd | Wegen des Risikos menschenunwürdiger Behandlung hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart die Abschiebung eines Asylsuchenden nach
Ungarn untersagt.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass dem aus dem Iran
stammenden Mann dort aufgrund „systemischer Mängel“ des Asylverfahrens und
der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer „unmenschlichen oder
erniedrigenden Behandlung“ drohe. Mit derselben Begründung hatte das
Gericht bereits die Abschiebung einer staatenlosen palästinensischen
Familie nach Italien abgelehnt.
Der Iraner war über Ungarn nach Deutschland eingereist und hatte hier einen
Asylantrag gestellt. Nach der Dublin-II-Verordnung ist für jeden in der
Europäischen Union eingereichten Asylantrag grundsätzlich nur ein
Mitgliedsstaat zuständig. In diesem Fall ist es Ungarn. Daher sollte der
Mann abgeschoben werden.
Nach Auffassung der Richter würde gegen den Iraner nach seiner Überstellung
nach Ungarn aber ein Ausweisungsbescheid ergehen und er käme in Haft. Dort
drohten ihm der Einsatz von Beruhigungsmitteln sowie körperliche
Misshandlungen. Diese Maßnahmen stellten eine unmenschliche und
erniedrigende Behandlung dar.
Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil nach eigenen Angaben auf einen
Bericht von Pro Asyl aus dem Frühjahr 2012. Außerdem habe das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bei Befragungen der
Inhaftierten festgestellt, dass in Ungarn Misshandlungen durch
Polizeikräfte in den Hafteinrichtungen an der Tagesordnung seien. Der
Beschluss des Verwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
28 Aug 2012
## TAGS
Balkan
Dublin-II-Verordnung
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