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# taz.de -- Schutz vor Geheimdienst-Überwachung: Grüne setzen sich für Linke…
> Die Grünen wollen Abgeordnete besser vor willkürlicher Beobachtung durch
> den Verfassungsschutz schützen. Das Parlament soll dies vorab genehmigen.
Bild: Bisher gilt auch die Beobachtung von nichtextremistischen führenden Funk…
FREIBURG/BERLIN taz | Derzeit werden rund 25 Bundestagsabgeordnete der
Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Die Grünen
halten das für verfehlt. In einem Antrag fordern sie, dass der
Verfassungsschutz nur dann Material über Abgeordnete sammeln dürfen soll,
wenn dies vorab von einem parlamentarischen Gremium genehmigt wurde. Über
diesen Vorschlag diskutierte am Donnerstagabend der Immunitäts- und
Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags mit Sachverständigen.
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck erinnerte daran, dass Abgeordnete zum
Schutz des Parlaments auch Immunität gegen strafrechtliche Ermittlungen
genießen. Strafverfahren sind nur möglich, wenn der Bundestag zustimmt.
„Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz muss das Gleiche gelten“,
forderte Beck. Der konservative Rechtsprofessor Bernd Grzeszick sah dies
anders.
Ein Strafverfahren sei ein deutlich schwererer Eingriff, weil am Ende eine
Haftstrafe drohe, während der Verfassungsschutz niemanden verhaften könne.
Dagegen unterstützte der renommierte Polizeirechtler Christoph Gusy die
Argumentation der Grünen: „Nur 2 Prozent der Strafverfahren enden mit einer
Freiheitsstrafe, dennoch muss die Immunität bei jedem Ermittlungsverfahren
aufgehoben werden.“
Umstritten war auch, ob die Beobachtung und Überwachung von Abgeordneten
einer besonderen gesetzlichen Grundlage bedarf. Kyrill-Alexander Schwarz
von der Uni Würzburg verneinte dies. Die Arbeit des Verfassungsschutzes sei
gesetzlich ausreichend geregelt. Die Eingriffsnormen gälten auch für
Abgeordnete, wobei „nachrichtendienstliche Mittel“ (wie das Abhören von
Telefonen) ohnehin fast nie gegen Parlamentarier eingesetzt würden. Und das
Sammeln von Zeitungsartikeln sei „an der Grenze zur Bagatelle“. Dem
widersprach der Düsseldorfer Parteienrechtler Martin Morlok: „Die
Beobachtung eines Abgeordneten wiegt immer schwerer als die Beobachtung von
jedermann. Sie benötigt eine eigene gesetzliche Regelung, die bisher
fehlt.“
## Eingriff in Chancengleichheit der Parteien
Wenn bekannt werde, dass sich der Verfassungsschutz mit einem Abgeordneten
beschäftige, sei dies „rufschädigend“ und ein Eingriff in die
Chancengleichheit der Parteien. Ähnlich argumentierte der SPD-Abgeordnete
Dieter Wiefelspütz: „Der Bundestag ist das Herz der Demokratie“, er brauche
daher besonderen Schutz.
Die Mehrheit der Sachverständigen plädierte dafür, dass der
Verfassungsschutz nur Abgeordnete beobachten darf, die selbst im Verdacht
extremistischer Bestrebungen stehen. Bisher gilt auch die Beobachtung von
nichtextremistischen führenden Funktionären der Linken als zulässig – was
in diesem Jahr aber auf Klage des Thüringer Linksfraktionschefs Bodo
Ramelow hin vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird.
Ein völliges Verbot geheimdienstlicher Überwachung von Abgeordneten
forderte in der Anhörung niemand – wohl auch mit Blick auf die
rechtsextreme NPD, die in mehreren Landtagen sitzt. Außerdem, so bemerkte
der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, hätten sich in den letzten
Jahrzehnten auch schon mehrere Abgeordnete als Spione entpuppt.
18 Jan 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
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