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# taz.de -- Kommentar Bespitzelung der Linkspartei: Ein parteipolitisches Instr…
> Der Papst und die Linkspartei sind kapitalismuskritisch. Warum aber nur
> die Linken dafür staatlich überwacht werden, ist nicht begründbar.
Ob und wie die Linken vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ist eine
Entscheidung, die stets auch von politischen Interessen geprägt ist. Die
SPD rivalisiert mit der Linken um sozialdemokratische Wählerstimmen und hat
daher ein Interesse an der Stigmatisierung der Linken. Auch für die CDU ist
es praktisch, wenn die Linken im extremistischen Abseits stehen,
schließlich erschwert es die Bildung von rot-grün-roten Koalitionen.
Dass Innenminister Friedrich nun die Partei nicht mehr in Gänze überwachen
will, ist zwar ein überfälliger Schritt. Doch letztlich ist das nur ein
taktisches Manöver, mit dem unter anderem das Bundesverfassungsgericht
besänftigt werden soll, das bald über die Linken-Überwachung entscheiden
wird.
Dass Friedrich kein mutiger und liberaler Politiker ist, sieht man schon
daran, dass er zu diesem Schritt nicht offen steht und im Übrigen hofft,
dass die Stigmatisierung von Teilen der Linkspartei für die Zwecke der
Union ausreicht.
Aber auch die staatsschützerische Beobachtung von Untergruppen wie der
„sozialistischen Linken“ ist keineswegs selbstverständlich. Letztlich wird
ihnen vor allem vorgeworfen, sie wollten einen Systemwechsel und den
Kapitalismus überwinden. Das Grundgesetz ist aber wirtschaftspolitisch
neutral, es schreibt den Kapitalismus nicht als Wirtschaftsordnung
Deutschlands fest. Kapitalismuskritiker – zu denen auch der Papst gehört –
sind also keine Verfassungsfeinde.
Und warum soll es verfassungswidrig sein, sich für eine Gesellschaft ohne
Ausbeutung und Klassen einzusetzen, wie der Verfassungsschutz der
Kommunistischen Plattform in der Linken vorwirft? Die Begründungen des
Geheimdienstes sind alles andere als überzeugend.
Schon ein Blick in die deutschen Bundesländer zeigt, dass eine Beobachtung
der Linken durch den Verfassungsschutz keineswegs zwingend ist. Ein Drittel
der Länder beobachtet die Linke gar nicht, ein Drittel der Landesämter
sammelt Zeitungsausschnitte und ein weiteres Drittel setzt sogar Wanzen und
Spitzel ein. Alles ist möglich. Und das soll ein Rechtsstaat mit fairem
politischem Wettbewerb sein?
Nach wie vor gilt: Ein Verfassungsschutz, der bei der (Früh-)Erkennung
terroristischer Tendenzen versagt und sich stattdessen parteipolitisch
instrumentalisieren lässt, hat keine Existenzberechtigung.
23 Jan 2013
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
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Schwerpunkt Überwachung
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