Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gericht lehnt strengeres Waffenrecht ab: „Triumph krimineller Unv…
> Das Waffenrecht wird nicht verschärft. Karlsruhe weist die Klagen von
> Hinterbliebenen der Winnenden-Opfer zurück. Aber der Gesetzgeber hat
> einen weiten Spielraum.
Bild: Äußerst unsympathisch: Bock-Doppelflinte.
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen
des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts
abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in
ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht
in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen.
Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die beim Amoklauf in einer Schule
in Winnenden 2009 erschossen wurden; außerdem hatte der Sprecher einer
Initiative gegen Sportwaffen geklagt. Sie hatten kritisiert, dass der
Gesetzgeber den Gebrauch von tödlichen Waffen im Schießsport nicht
ausreichend einschränke.
Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerden zurück. Zwar habe der Staat
grundsätzlich die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit zu schützen. Dies umfasse auch „Missbrauchsgefahren, die vom
Umgang mit Schusswaffen ausgehen“.
Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, könne jedoch nur begrenzt
nachgeprüft werden. Eine Verletzung der Schutzpflicht lasse sich nur
feststellen, „wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt
nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder
völlig unzulänglich sind“.
Nach diesem Maßstab billigten die Richter die Vorschriften des
Waffengesetzes. Demnach benötigen Waffenbesitzer eine Erlaubnis, die nur
unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird – unter anderem Sachkunde und
persönliche Zuverlässigkeit. Der Gesetzgeber habe einen weiten
Einschätzungsspielraum bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten, erläuterte
das Gericht. Angesichts dessen „steht den Beschwerdeführern ein
grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen
wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu“.
## Spaß mit tödlichen Schusswaffen
Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman
Grafe, kritisierte die Entscheidung als „Triumph krimineller Unvernunft“:
„Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schusswaffen darf weiterhin das
Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut,
den Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden“, heißt es in einer
Presseerklärung.
Nach den Amokläufen in Schulen in Erfurt (2002) und Winnenden (2009) hatte
der Gesetzgeber das Waffenrecht verschärft. Im vergangenen Jahr beschloss
der Bundestag die Einführung eines deutschlandweiten Waffenregisters.
Der Vater des Amok-Schützen von Winnenden wurde Anfang Februar zu einer
Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung
und Körperverletzung verurteilt. Der Sportschütze hatte seine legal
erworbene Pistole in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrt. Sein damals
17-jähriger Sohn nahm die Waffe und erschoss damit 15 Menschen und
anschließend sich selbst.
15 Feb 2013
## TAGS
Winnenden
Waffenrecht
Amoklauf
Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Winnenden
Schießerei
Waffen
Amoklauf
Joe Biden
Verbot
## ARTIKEL ZUM THEMA
Amoklauf von Winnenden: Eltern des Amokläufers verklagt
Vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden will die Stadt Geld für Schäden
eintreiben. Sie klagt gegen die Eltern des Amokläufers – und hofft auf eine
Einigung.
Robert Heinemann über Amokläufe: „Ein latentes Risiko“
Zum Schutz vor Amokläufern fordert die CDU, Klassenzimmer künftig mit
schusssicheren Türen und Alarmknöpfen auszustatten. Leben wir in Gefahr?
Amoklauf in Schweizer Betrieb: Mehrere Tote bei Schiesserei
Im Betrieb des Holzverarbeiters Kronospan nahe Luzern ist es zu einer
Schiesserei gekommen. Laut der Polizei gab es mehrere Tote und
Schwerverletzte.
Feuerwaffen in Europa: Schießen bis in Ewigkeit
Die Kriege des 20. Jahrhunderts haben Europa in ein Waffenarsenal
verwandelt. Das Gerede über Kontrollen ist unnütz und heuchlerisch.
Pro Waffenrecht: Das Recht, zu schießen
Wegen Amokläufen strengere Waffengesetze zu fordern, ist falsch.
Gesellschaftliche Probleme löst man nicht durch Verbote.
Schusswaffen in den USA: Lobby lädt durch
US-Vizepräsident Joe Biden will das Waffenrecht verschärfen, andere
Politiker ziehen mit. Dagegen zieht die mächtige Lobby ins Feld.
Kommentar Waffenregister: Ein Register verhindert keine Morde
Man braucht keine Datenbank um zu wissen, dass es in Deutschland zu viele
Waffen gibt. Doch dagegen macht die schwarz-gelbe Koalition nichts.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.