# taz.de -- Gericht lehnt strengeres Waffenrecht ab: „Triumph krimineller Unv… | |
> Das Waffenrecht wird nicht verschärft. Karlsruhe weist die Klagen von | |
> Hinterbliebenen der Winnenden-Opfer zurück. Aber der Gesetzgeber hat | |
> einen weiten Spielraum. | |
Bild: Äußerst unsympathisch: Bock-Doppelflinte. | |
KARLSRUHE dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen | |
des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts | |
abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in | |
ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so das Gericht | |
in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen. | |
Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die beim Amoklauf in einer Schule | |
in Winnenden 2009 erschossen wurden; außerdem hatte der Sprecher einer | |
Initiative gegen Sportwaffen geklagt. Sie hatten kritisiert, dass der | |
Gesetzgeber den Gebrauch von tödlichen Waffen im Schießsport nicht | |
ausreichend einschränke. | |
Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerden zurück. Zwar habe der Staat | |
grundsätzlich die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche | |
Unversehrtheit zu schützen. Dies umfasse auch „Missbrauchsgefahren, die vom | |
Umgang mit Schusswaffen ausgehen“. | |
Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, könne jedoch nur begrenzt | |
nachgeprüft werden. Eine Verletzung der Schutzpflicht lasse sich nur | |
feststellen, „wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt | |
nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder | |
völlig unzulänglich sind“. | |
Nach diesem Maßstab billigten die Richter die Vorschriften des | |
Waffengesetzes. Demnach benötigen Waffenbesitzer eine Erlaubnis, die nur | |
unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird – unter anderem Sachkunde und | |
persönliche Zuverlässigkeit. Der Gesetzgeber habe einen weiten | |
Einschätzungsspielraum bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten, erläuterte | |
das Gericht. Angesichts dessen „steht den Beschwerdeführern ein | |
grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen | |
wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu“. | |
## Spaß mit tödlichen Schusswaffen | |
Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“, Roman | |
Grafe, kritisierte die Entscheidung als „Triumph krimineller Unvernunft“: | |
„Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schusswaffen darf weiterhin das | |
Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut, | |
den Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden“, heißt es in einer | |
Presseerklärung. | |
Nach den Amokläufen in Schulen in Erfurt (2002) und Winnenden (2009) hatte | |
der Gesetzgeber das Waffenrecht verschärft. Im vergangenen Jahr beschloss | |
der Bundestag die Einführung eines deutschlandweiten Waffenregisters. | |
Der Vater des Amok-Schützen von Winnenden wurde Anfang Februar zu einer | |
Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung | |
und Körperverletzung verurteilt. Der Sportschütze hatte seine legal | |
erworbene Pistole in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrt. Sein damals | |
17-jähriger Sohn nahm die Waffe und erschoss damit 15 Menschen und | |
anschließend sich selbst. | |
15 Feb 2013 | |
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