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# taz.de -- Amoklauf von Winnenden: Eltern des Amokläufers verklagt
> Vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden will die Stadt Geld für
> Schäden eintreiben. Sie klagt gegen die Eltern des Amokläufers – und
> hofft auf eine Einigung.
Bild: Kreidezeichnungen der Opfer in Winnenden.
WINNENDEN dpa | Die Stadt Winnenden will die Eltern des Amokläufers Tim K.
auf Schadenersatz verklagen. Das hat der Gemeinderat am Dienstagabend
beschlossen. Bisher hätten außergerichtliche Verhandlungen keine Einigung
gebracht, teilte der Gemeinderat am Mittwoch mit. Da die Ansprüche der
Stadt Ende des Jahres verjähren, sehe sich die Stadt gezwungen, Klage beim
Landgericht Stuttgart zu erheben.
Es geht um 9,4 Millionen Euro für Folgekosten der Gewalttat vor mehr als
vier Jahren. Am 11. März 2009 hatte der 17-jährige Tim K. in Winnenden
sowie in Wendlingen bei Esslingen ein Blutbad angerichtet. Mit der Waffe
seines Vaters erschoss er 15 Menschen und sich selbst.
In einem Strafprozess war der Vater des Amokläufers wegen fahrlässiger
Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
worden. Er hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schrank aufbewahrt. Vor dem
Landgericht Stuttgart sind mindestens sechs Schadenersatzklagen von
Privatleuten in Gesamthöhe von mehreren 100.000 Euro anhängig.
Der Vater des Täters hat eine Haftpflichtversicherung bei der Allianz
Versicherung AG, deren Deckungssumme sich in Leistungen für Personen- und
in solche für Sachschäden aufteilt. Die Ansprüche der Opferangehörigen und
der Verletzten werden aus dem Teil für Personenschäden entschädigt.
Die Stadt Winnenden vertritt die Meinung, dass der überwiegende Teil der
Amoklauf-Folgen Sachschäden sind und demzufolge aus der Deckungssumme für
Sachschäden (eine Million Euro) ersetzt werden sollten. „Dabei handelt sich
um Schäden am Schulgebäude und die Folgekosten, die durch das ohne
grundlegende Umgestaltungen nicht mehr nutzbare, weil Lehrern und Schülern
nicht mehr zumutbare, Schulgebäude entstanden sind“, erklärte die Stadt.
Die Allianz vertritt dagegen die Ansicht, dies seien Personenfolgeschäden,
welche aus der Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen entschädigt werden
sollten. „Damit stünde die Stadt Winnenden mit ihren Forderungen gegenüber
der Versicherung praktisch in Konkurrenz zu den Forderungen der Angehörigen
und Verletzten“, teilte die Stadtverwaltung mit. Mit einer Klage werde eine
solche Konkurrenzsituation verhindert.
25 Sep 2013
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