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# taz.de -- Pferdefleisch-Skandal: Prüfen, aber kaum Konsequenzen
> Bund und Länder beschließen wegen des Skandals um falsch gekennzeichnetes
> Pferdefleisch einen „Aktionsplan“. Er enthält aber wenig Konkretes.
Bild: Im schleswig-holsteinischen Landeslabor Neumünster wird nach Pferdefleis…
BERLIN taz | Die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern nennen
ihren Beschluss vom Montag zu Konsequenzen aus dem Pferdefleischskandal
zwar „Aktionsplan“. Doch die meisten der zehn Punkte sind nicht konkrete
Maßnahmen, sondern Prüfaufträge, die zunächst nichts an der geltenden
Rechtslage verändern.
Dabei weitet sich der Skandal um als Rindfleisch gekennzeichnetes
Pferdefleisch aus. Nach mehreren Supermarkketten ist inzwischen auch Aldi
Nord betroffen. In „Tiefkühl Penne Bolognese 750g“ und „Gulasch 540 g Do…
Sorte Rind“ sei Pferdefleisch nachgewiesen worden, teilte der Discounter in
Essen mit.
Das Gulasch sei von dem Lieferanten Omnimax aus Brandenburg. Es war aber
unklar, ob auch dieses Pferdefleisch von der beschuldigten Firma Spanghero
in Frankreich oder aus einer bisher unbekannten Quelle stammte. Real gab
unterdessen bekannt, dass die zurückgerufenen Fertiggerichte vernichtet
werden – schon weil sie, auch richtig gekennzeichnet, wohl unverkäuflich
wären.
Der Aktionsplan sieht vor, dass Bund und Länder die Anforderungen an die
Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen „überprüfen“. Hersteller
und Händler beispielsweise sind schon jetzt verpflichtet, sicherzustellen,
dass die Produkte in Ordnung sind. Dafür müssen sie auch kontrollieren –
wie genau, ist aber oft nicht festgelegt.
Überprüft werden sollen den Ministern zufolge auch die Strafen und
Bußgelder für Täuschung mit Lebensmitteln. Ebenso wollen sie analysieren,
wie der Staat „Unrechtsgewinne“ aus solchen Geschäften abschöpfen könne.
Vorbild könnte das Kartellrecht sein. Für die falsche Deklaration von
Zutaten, die nicht gesundheitsschädlich sind, ist bisher nur ein Bußgeld
von bis zu 50.000 Euro vorgesehen – eine Summe, die zum Beispiel großen
Discountern kaum wehtut.
Die Minister diskutierten auch, dass die Unternehmen künftig die Behörden
bei relevanten Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten informieren müssen.
Doch selbst diesen Punkt wollen sie nur prüfen.
Bund und Länder unterstützen laut Aktionsplan, die Kennzeichnung der
Herkunft von verarbeiteten Lebensmitteln auszuweiten. Details fehlen.
Bisher müssen die Hersteller etwa bei Fertiggerichten nicht auf die Packung
schreiben, woher das Fleisch darin kommt. Aber diese Vorschrift kann nur
die EU ändern.
Abzuwarten bleibt, ob Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) nun tatsächlich in
Brüssel dafür kämpft. Bisher hatte sie sich immer gegen ähnliche Vorschläge
ausgesprochen, etwa zur Herkunftskennzeichnung von Eiern in verarbeiteten
Produkten.
Im Übrigen einigten sich die Minister darauf, bis Ende April mehr
Fleischproben als von der EU empfohlen auf andere nicht deklarierte
Fleischarten zu untersuchen. Das soll helfen, den aktuellen Skandal
aufzuklären. Zudem sollen Produktrückrufe künftig auf einer zentralen
Internetseite veröffentlicht werden.
19 Feb 2013
## AUTOREN
Jost Maurin
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