# taz.de -- Urteil zur Sicherungsverwahrung: Nicht einfach nachträglich | |
> Das BVG beschließt strengere Vorraussetzungen zur nachträglichen | |
> Sicherungsverwahrung. Zwei Sexualstraftäter hatten zuvor Beschwerde | |
> eingelegt. | |
Bild: Sicherheitsaufbewahrung hinter Stacheldraht? Nicht einfach so. | |
KARLSRUHE dpa | Auch Straftäter, die zuvor in der geschlossenen Psychiatrie | |
saßen, dürfen nur unter strengen Voraussetzungen nachträglich in | |
Sicherungsverwahrung genommen werden. In solchen Fällen werde nicht | |
„lediglich eine unbefristete Maßregel durch eine andere ersetzt“, entschied | |
das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten | |
Beschluss ([1][Az. 2 BvR 2122/11 u.a.]). | |
Deshalb gelte der Maßstab aus dem Grundsatzurteil von 2011. Demnach ist die | |
Sicherungsverwahrung nur zulässig, wenn „eine hochgradige Gefahr schwerster | |
Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder | |
dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer | |
psychischen Störung leidet“. | |
Das Verfassungsgericht gab den Beschwerden von zwei Sexualstraftätern | |
statt. Die Männer kommen jedoch zunächst nicht frei; die Verwahrung muss in | |
ihren Fällen neu überprüft werden. | |
Im [2][Mai 2011] hatten die Karlsruher Richter die bisherigen Regeln zur | |
Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer | |
Neuregelung darf die Verwahrung deshalb nur unter besonders strengen | |
Voraussetzungen angeordnet werden. Bundestag und Bundesrat haben im | |
vergangenen Herbst eine [3][Neuregelung beschlossen], die zum 1. Juli in | |
Kraft treten soll. | |
27 Feb 2013 | |
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[1] http://openjur.de/u/601513.html | |
[2] /Urteil-zur-Sicherungsverwahrung/!70139/ | |
[3] /!105251/ | |
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