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# taz.de -- Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Entschädigung ist rechtens
> Straftäter, die illegal zu lange sicherungsverwahrt wurden, haben
> Anspruch auf Entschädigung. Ein Gericht in Baden-Württemberg wies eine
> Berufung der Landesregierung ab.
Bild: Illegal eingesperrt? Der Staat haftet.
KARLSRUHE dpa | Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in
Sicherungsverwahrung waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Das
entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag. Die Richter
sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000
und 73.000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.).
Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Zahlen muss das Land
Baden-Württemberg. Das Urteil im bundesweit ersten Prozess um Entschädigung
für frühere Sicherungsverwahrte dürfte Signalwirkung haben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche
Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. Die Kläger
hatten wegen Vergewaltigung – in einem Fall zudem wegen Mordversuchs –
lange Haftstrafen verbüßt und danach zehn Jahre Sicherungsverwahrung
abgesessen.
Das war zur Zeit der Verurteilung das Maximum. 1998 ermöglichte der
Gesetzgeber die unbefristete Verwahrung. Statt entlassen zu werden, blieben
die Männer weitere acht bis zwölf Jahre eingesperrt.
29 Nov 2012
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Schadensersatz
Baden-Württemberg
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