| # taz.de -- Urteil des BGH: Sicherungsverwahrung fast zwingend | |
| > Wer Kinder missbraucht, begeht fast immer eine schwere Straftat. Damit | |
| > droht ihm zusätzlich zur Haftstrafe die Sicherungsverwahrung, entschied | |
| > der BGH. | |
| Bild: Räume für die Sicherungsverwahrung: Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsb�… | |
| KARLSRUHE dpa | Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach Ansicht des | |
| Bundesgerichtshof (BGH) fast immer eine schwere Straftat und kann deshalb | |
| zusätzlich mit Sicherungsverwahrung belegt werden. Dies gelte auch für | |
| Fälle, in denen der Täter sich von Kindern „nur“ in eindeutiger Weise | |
| berühren lasse und keine Gewalt anwende, entschieden die obersten Richter | |
| am Dienstag in Karlsruhe. Bei Kindesmissbrauch sei Gewalt kein | |
| Tatbestandsmerkmal. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann mehrfach Kinder | |
| dazu gebracht, sein Geschlechtsteil anzufassen. | |
| Mit der Entscheidung hob der BGH ein Urteil des Landgerichts München auf, | |
| das bei dem mehrfach wegen sexuellem Missbrauch verurteilten Mann auf die | |
| Verhängung der Sicherungsverwahrung verzichtet hatte. Die Begründung: Die | |
| von dem inzwischen über 60 Jahre alten Täter künftig zu erwartenden | |
| Straftaten seien nicht so schwerwiegend, dass sie sein Wegsperren nach dem | |
| Absitzen der Haftstrafe rechtfertigen. | |
| Bei dieser Einschätzung habe die erste Instanz falsche Maßstäbe angelegt, | |
| entschieden die obersten Richter. Das Landgericht sei davon ausgegangen, | |
| dass Kindesmissbrauch nur dann als schwerer Straftatbestand gelte, wenn | |
| Aggression im Spiel ist. Dies gelte jedoch nicht. Zudem habe der Täter | |
| meist Situationen herbeigeführt, bei denen er seine Übergriffe ohne Gewalt | |
| ausführen konnte. Eine andere Kammer des Landgerichts muss den Fall nun neu | |
| aufrollen. | |
| Der Täter war 1976 erstmals wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt worden. | |
| Über die Jahre folgten mehrere Verurteilungen und Haftstrafen. Meist lud | |
| der Mann Kinder in sein Schlauchboot ein, fuhr mit ihnen hinaus und | |
| forderte sie dort auf, sein Glied zu berühren. | |
| So war es auch in dem vorliegenden Fall, bei dem er eine Vierjährige mit | |
| dem Einverständnis der Mutter mitnahm. Auf dem See kam es dann zu dem | |
| Übergriff. Die Mutter wurde nervös, als sie sah, dass die Ehefrau des | |
| Mannes entgegen der Absprache nicht mitgefahren war. Sie schwamm dem Boot | |
| hinterher. In der Folge flog der Täter auf. | |
| Das Landgericht verurteilte ihn zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Es | |
| hätte wohl auch Sicherungsverwahrung verhängt, hätten der Europäische | |
| Gerichtshof für Menschenrechte und in der Folge das | |
| Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit nicht strengere Vorgaben an | |
| dieses Verfahren geknüpft. Konnte früher die quasi verlängerte Haft bereits | |
| ausgesprochen werden, wenn künftig erhebliche Straftaten zu erwarten waren, | |
| so gilt dies jetzt nur bei schweren Straftaten. | |
| 19 Feb 2013 | |
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