| # taz.de -- Vergewaltiger von Solingen verurteilt: Schmerzensgeld in Rekordhöhe | |
| > Vor vier Jahren war eine Schülerin tagelang von einem Mann vergewaltigt | |
| > worden. Nun hat sie das bislang höchste Schmerzensgeld für ein | |
| > Vergewaltigungsopfer erstritten. | |
| Bild: Das Landgericht Wuppertal kurz vor dem Urteil. | |
| WUPPERTAL dpa | Eine vergewaltigte junge Frau hat ein Rekord-Schmerzensgeld | |
| in Höhe von 100.000 Euro erstritten. Das Wuppertaler Landgericht ging mit | |
| der Summe am Dienstag noch über die Forderung der 20-Jährigen hinaus. Es | |
| ist nach Gerichtsangaben das höchste bislang in Deutschland verhängte | |
| Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Der Anwalt des Vergewaltigers | |
| will die Entscheidung anfechten (Az.: 16 O 95/12). | |
| Das Gericht würdigte die besonders schwerwiegenden Umstände der Tat: Die | |
| heute 20-jährige Frau war als Schülerin im Alter von 16 Jahren in Solingen | |
| entführt, tagelang gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Zur | |
| Tatzeit war sie schwanger. | |
| Der Täter war 2009 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme und | |
| Vergewaltigung verurteilt worden. Gutachter hatten den Mann als besonders | |
| gefährlich eingestuft. Weil er Ersttäter war, konnte das Gericht aber keine | |
| Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängen. Der Sexualverbrecher stammt aus | |
| wohlhabendem Elternhaus und soll Immobilien besitzen. | |
| Die Klägerin war im Mai 2009 auf dem Schulweg überfallen und verschleppt | |
| worden. Sie wurde vier Tage im Haus des damals 29-Jährigen gefangen | |
| gehalten, dann gelang ihr die Flucht. | |
| Das Wuppertaler Landgericht war schon bei seinem Strafurteil über das von | |
| der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen und hatte ein | |
| „unfasslich anmutendes Tatgeschehen“ angedeutet. Obwohl die Schülerin ihrem | |
| Peiniger sagte, im vierten Monat schwanger zu sein, hatte der 29-Jährige | |
| nicht von ihr abgelassen. Immer wieder hatte er gedroht, sie umzubringen, | |
| wenn sie nicht leise sei. Er werde sie nie wieder gehen lassen. | |
| 5 Feb 2013 | |
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