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# taz.de -- EU contra Energieumlage: Doppelpack gegen Stromfresser
> Verfassungswidrig? Brüssel prüft, ob die Befreiung der größten
> Stromverbraucher in Deutschland von den Netzgebühren in Ordnung ist.
Bild: Die Papier- und Recyclingindustrie gehört zu den energieintensivsten Bra…
BRÜSSEL taz | Die EU-Kommission stellt die Befreiung großer
Stromverbraucher in Deutschland vom Netzentgelt auf den Prüfstand. Die
Behörde kündigte am Mittwoch in Brüssel an, dass sie untersuchen lassen
wolle, ob es sich dabei um staatliche Beihilfe handelt. Diese wäre nach den
EU-Verträgen verboten, weil sie zu einer Wettbewerbsverzerrung im
EU-Binnenmarkt führen könnte.
Seit 2011 seien in Brüssel zahlreiche Beschwerden von
Verbraucherschutzverbänden, Energieunternehmen und Bürgern gegen die
Sonderbehandlung eingegangen, so die EU-Kommission. Sie sei „beim
gegenwärtigen Stand der Auffassung, dass es sich um staatliche Mittel
handeln könnte und dass die Befreiung den Begünstigten einen selektiven
Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen Mitgliedstaaten zu verschaffen
scheint“.
Die Bundesregierung zeigte sich gelassen. Man wolle erst einmal den
offiziellen Beschluss abwarten, sagte eine Sprecherin des
Bundeswirtschaftsministeriums der taz. Diesen werde man dann „eingehend
prüfen“. Aus Berliner Sicht handle es sich aber nicht um staatliche
Beihilfen – „schließlich wird die Befreiung nicht vom Staat, sondern von
den Stromkunden bezahlt“. Die Bundesregierung arbeite aber ohnehin an einer
Neuordnung.
## Golfplätze
2011 wurden laut Bundesnetzagentur über 200 Firmen von der Gebühr befreit.
Für 2012 und 2013 gibt es noch keine Zahlen. Nutznießer sind zum einen
Unternehmen mit atypischer Nutzung. Das sind zum Beispiel Golfplätze, die
ihre Anlagen nachts pflegen und wässern. Zum anderen sind es Unternehmen,
die besonders viel Strom verbrauchen. Dazu gehören unter anderem
Raffinerien. Die Mehrkosten werden von den Privathaushalten mitfinanziert.
Im Jahr macht das auf der Stromrechnung durchschnittlich 11,50 Euro aus.
Die Bundesregierung begründet die Befreiung offiziell damit, dass diese
Unternehmen durch ihren kontinuierlichen Stromverbrauch entscheidend zur
Netzstabilität beitragen. Kritiker sehen darin jedoch Subventionen für die
Industrie, die – vor allem nach dem angekündigten Atomausstieg – die
höheren Stromkosten ausgleichen sollen.
Sie begrüßen deshalb den Schritt aus Brüssel: „Das ist der Auftakt zur
Rückabwicklung der unfairen Subvention. Private Haushalte zahlen für
Unternehmen komplett oder teilweise die Netzentgelte beim Strom mit. Das
kommt nicht nur der Europäischen Kommission merkwürdig vor“, sagte die
grüne Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn.
Unterstützung bekommen die Kritiker auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf.
Der dritte Kartellsenat des Gerichts hat gestern die Befreiung großer
industrieller Stromverbraucher von den Netzkosten gekippt. Eine
vollständige Befreiung sei aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Geklagt
hatten fünf Netzbetreiber, die die Befreiung für rechtswidrig halten. Auch
sie verwiesen dabei auf europäisches Recht. Rechtskräftig ist die
Entscheidung allerdings noch nicht.
Wie lange die Prüfung der Europäischen Kommission dauern wird, ist noch
offen. Sollte die Behörde allerdings zu dem Schluss kommen, dass es sich
bei der Befreiung von der Zahlung des Netzentgelts tatsächlich um verbotene
staatliche Beihilfen handelt, müsste die Bundesregierung das Gesetz ändern.
Die betroffenen Unternehmen müssten die Gebühren dann nachzahlen. Es geht
um gewaltige Summen. Für 2012 wird mit Kosten von rund 440 Millionen Euro
gerechnet. 2013 könnte die Mehrbelastung auf rund 800 Millionen Euro
steigen.
7 Mar 2013
## AUTOREN
Ruth Reichstein
## TAGS
EU
Brüssel
Strom
Energie
EU-Haushalt
Fukushima
EU
RWE
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