# taz.de -- Einsatz gegen S21-Protest: Anklage gegen Polizisten | |
> Der massive Wasserwerfereinsatz am Stuttgarter Bahnhof hat nach | |
> zweieinhalb Jahren ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft | |
> klagt zwei Beamte an. | |
Bild: Stuttgarter Schlossgarten im September 2010. | |
STUTTGART afp | Zweieinhalb Jahre nach dem massiven Einsatz von | |
Wasserwerfern gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat die | |
Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. | |
Die 40 und 47 Jahre alten Beschuldigten sollen sich wegen fahrlässiger | |
Körperverletzung im Amt verantworten, wie die Strafverfolgungsbehörde am | |
Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Durch den Wasserwerfer-Einsatz während | |
einer Demonstration gegen das Bahnprojekt am 30. September 2010 waren | |
mindestens neun Menschen schwer verletzt worden. | |
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Beschuldigten als polizeiliche | |
Einsatzabschnittsleiter während der Proteste in Stuttgarts Mittlerem | |
Schlossgarten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie hätten nicht | |
eingriffen, als die Besatzungen der Wasserwerfer wiederholt den | |
Wasserstrahl auf Demonstranten gerichtet hätten. Dadurch hatten die | |
betroffenen Stuttgart-21-Kritiker Verletzung am Kopf erlitten. | |
Den Ermittlungen zufolge war der Einsatz der Wasserwerfer durch die | |
polizeiliche Führungsspitze nur mit der ausdrücklichen Maßgabe zugelassen | |
worden, lediglich Wasserregen zu versprühen. Allerdings zeigte sich der | |
überwiegende Teil der Demonstranten von dem Wasserregen demnach wenig | |
beeindruckt. | |
Nachdem weitere Demonstranten auf das Gelände strömten, seien die | |
Besatzungen der Wasserwerfer „von Wasserregen auf Wassersperren, | |
Wasserstöße und langanhaltende Wasserstrahle in Richtung der Demonstranten“ | |
übergegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. | |
Bei dem Gebrauch von Wasserwerfern und besonders bei der Abgabe von | |
Wasserstößen sei aber darauf zu achten, dass nicht die Köpfe von | |
Demonstranten getroffen werden, unterstrichen die Strafverfolger. Durch die | |
entsprechenden Einsatzregeln sollten vor allem schwere Gesichts- und | |
Augenverletzungen vermieden werden. | |
Gegen vier weitere der insgesamt zwölf Beschuldigten in dem | |
Ermittlungsverfahren um den Polizeieinsatz beantragte die | |
Staatsanwaltschaft den Erlass von Strafbefehlen. Das Verfahren gegen die | |
restlichen sechs stellte die Behörde mit unterschiedlichen Begründungen | |
ein. | |
27 Mar 2013 | |
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