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# taz.de -- Einsatz gegen S21-Protest: Anklage gegen Polizisten
> Der massive Wasserwerfereinsatz am Stuttgarter Bahnhof hat nach
> zweieinhalb Jahren ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft
> klagt zwei Beamte an.
Bild: Stuttgarter Schlossgarten im September 2010.
STUTTGART afp | Zweieinhalb Jahre nach dem massiven Einsatz von
Wasserwerfern gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat die
Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben.
Die 40 und 47 Jahre alten Beschuldigten sollen sich wegen fahrlässiger
Körperverletzung im Amt verantworten, wie die Strafverfolgungsbehörde am
Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Durch den Wasserwerfer-Einsatz während
einer Demonstration gegen das Bahnprojekt am 30. September 2010 waren
mindestens neun Menschen schwer verletzt worden.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Beschuldigten als polizeiliche
Einsatzabschnittsleiter während der Proteste in Stuttgarts Mittlerem
Schlossgarten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Sie hätten nicht
eingriffen, als die Besatzungen der Wasserwerfer wiederholt den
Wasserstrahl auf Demonstranten gerichtet hätten. Dadurch hatten die
betroffenen Stuttgart-21-Kritiker Verletzung am Kopf erlitten.
Den Ermittlungen zufolge war der Einsatz der Wasserwerfer durch die
polizeiliche Führungsspitze nur mit der ausdrücklichen Maßgabe zugelassen
worden, lediglich Wasserregen zu versprühen. Allerdings zeigte sich der
überwiegende Teil der Demonstranten von dem Wasserregen demnach wenig
beeindruckt.
Nachdem weitere Demonstranten auf das Gelände strömten, seien die
Besatzungen der Wasserwerfer „von Wasserregen auf Wassersperren,
Wasserstöße und langanhaltende Wasserstrahle in Richtung der Demonstranten“
übergegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Bei dem Gebrauch von Wasserwerfern und besonders bei der Abgabe von
Wasserstößen sei aber darauf zu achten, dass nicht die Köpfe von
Demonstranten getroffen werden, unterstrichen die Strafverfolger. Durch die
entsprechenden Einsatzregeln sollten vor allem schwere Gesichts- und
Augenverletzungen vermieden werden.
Gegen vier weitere der insgesamt zwölf Beschuldigten in dem
Ermittlungsverfahren um den Polizeieinsatz beantragte die
Staatsanwaltschaft den Erlass von Strafbefehlen. Das Verfahren gegen die
restlichen sechs stellte die Behörde mit unterschiedlichen Begründungen
ein.
27 Mar 2013
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