| # taz.de -- Kommentar Christian Wulff: Hoffnung auf Mitleid | |
| > Wulff hätte das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen sollen. Sie | |
| > wollte keinen Schauprozess. Jetzt droht dem Ex-Bundespräsidenten eine | |
| > Verurteilung. | |
| Bild: Mit neuer Brille: Christian Wulff. | |
| Christian Wulff hat das Angebot nicht angenommen. Er will keine Geldauflage | |
| in Höhe von 20.000 Euro zahlen, um eine Einstellung des | |
| Korruptionsverfahrens zu erwirken. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft | |
| Anklage wegen Bestechlichkeit gegen ihn erheben. Eine Verurteilung ist | |
| nicht unwahrscheinlich. | |
| Zwar bestreitet niemand, dass Wulff sich als Ministerpräsident für die | |
| Vermarktung eines niedersächsischen Films einsetzen durfte. Und er durfte | |
| dies auch, obwohl der Finanzier ein persönlicher Freund war. | |
| Strafrechtlich relevant wird es, wenn der Freund Wulff erst aufs | |
| Oktoberfest einlädt und einen Teil der Hotelkosten spendiert und am | |
| nächsten Tag um geschäftliche Unterstützung bittet. Wer da nicht an | |
| Leistung und Gegenleistung denkt, ist Romantiker. | |
| Es ging dabei um einen Vorteil von einigen hundert Euro. Für einen | |
| chronisch klammen Politiker wie Wulff damals eine relevante Summe. | |
| Wenn Wulff meint, er kann den Korruptionsverdacht aus der Welt schaffen, | |
| dann sollte er es tun. Bisher ist es ihm nicht gelungen. Das Argument, er | |
| habe nur seine Aufgabe als Ministerpräsident erfüllt, genügt nicht. | |
| Auch wer sich für eine legale Amtshandlung beschenken lässt, macht sich | |
| strafbar – wegen Vorteilsannahme. Und hier ging es um eine | |
| Ermessenshandlung, Wulff musste sich nicht für diesen Film einsetzen, er | |
| hat es aus eigenem Ermessen getan. | |
| Der oft gehörte Vorschlag, die Staatsanwaltschaft solle den Vorwurf auf das | |
| weniger schwere Delikt Vorteilsannahme zurückstufen, steht nicht offen. | |
| Wenn es eine Verbindung zwischen Einladung und Unterstützung gab, dann ist | |
| es Bestechlichkeit. | |
| Zwar standen ursprünglich noch andere Vorwürfe im Raum, bei denen sich der | |
| Sachverhalt am Ende als weniger eindeutig erwiesen hat. Diese werden | |
| deshalb zu Recht nicht angeklagt. Kein Grund, den eindeutigen Fall zu den | |
| Akten zu legen. | |
| Die Staatsanwaltschaft wollte keinen Schauprozess. Sie hätte das Verfahren | |
| gegen Geldbuße eingestellt, Wulff war das zu wenig. Er hofft offensichtlich | |
| auf Mitleid. | |
| 9 Apr 2013 | |
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| Christian Rath | |
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