# taz.de -- „A.C.A.B“ beleidigt Polizistin: Vorsicht, Kopfschutz! | |
> „All Cops Are Bastards“. Dieses Motto trifft eine große Gruppe und ist | |
> von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft sieht | |
> das anders. | |
Bild: „Wenn Schweine fliegen könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschraub… | |
HAMBURG taz | Wo ein schützenswerten Kollektiv anfängt und wo es aufhört, | |
ist Auslegungssache. Was die Schmähungen von Berufsgruppen angeht, hat das | |
Bundesverfassungsgericht seine Auffassung bereits geäußert: Soldaten und | |
Polizisten sind eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als | |
schützenswertes Kollektiv angesehen werden können. | |
So ist es laut der Verfassungshüter durchaus vom Recht der Meinungsfreiheit | |
gedeckt, wer die Slogans „Soldaten sind Mörder“ oder „A.C.A.B – All Co… | |
Are Bastards“ – („Alle Polizisten sind Bastarde“) gebraucht. | |
In Hamburg versucht die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft die | |
Definition neu zu fassen. Sie klagte einen Mann an, der mit den Schriftzug | |
„A.C.A.B“ eine Polizistin beleidigt haben soll. Er hatte diese vier | |
Buchstaben auf seiner Mütze getragen, als er einen [1][Stadtteilspaziergang | |
gegen Wohnraummangel] zu Semesterbeginn im Uni-Viertel besuchte. | |
Den Kopfschutz trug er unbehelligt trotz oder gerade wegen der Anwesenheit | |
von hunderten Polizisten, die den Marsch aus Angst vor Hausbesetzungen | |
hautnah begleiten. Als er per Handy rechtswidriges Polizeihandeln filmte, | |
fühlte sich eine fernab am Rande stehende Beamtin durch den Slogan | |
beleidigt. Sie erstattete Anzeige, weil sie sich auch wie ein „dummes | |
Mädchen behandelt gefühlt“ habe, als sie den Mann zur Rede stellte und er | |
ihr sagte, das Kürzel hieße „Acht Cola, acht Bier“. | |
Für seinen Anwalt Marc Mayer ist es ein lächerlicher Prozess, da | |
schließlich „alle“ Polizisten gemeint sind. Meyer kramte ein Urteil des | |
Bayrischen Gerichtshofes hervor, das schon vor Jahren zur Auffassung | |
gekommen ist, dass die Losung „wenn Schweine fliegen könnten, bräuchte die | |
Polizei keine Hubschrauber“ keine Beleidigung ist. | |
Und so sprach auch der Hamburger Amtsrichter den Angeklagten frei, weil die | |
Beamtin und ihre Kollegen „kein deutlich abzugrenzendes Kollektiv“ waren, | |
was vor einer Beleidigung zu schützen sei. | |
11 Apr 2013 | |
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## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
Kai von Appen | |
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