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# taz.de -- Strafe für Amtsträger-Beleidigung: Knast für den Klägerkönig
> „Armleuchter“, „Sesselfurzer“, „Zementkopf“: Wenn es gegen den
> Bürgermeister oder Beamte geht, ist Rolf-Dieter K. keine Unflätigkeit
> fremd.
Bild: „Prozesse-Dieter“ 2009 bei einem weiteren Prozess in Ratingen. Der Vo…
KÖLN taz | Ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Rolf-Dieter K. wird wohl
erneut hinter Gitter müssen, weil er mal wieder seiner
Lieblingsbeschäftigung nachging: der Beleidigung von Amtsträgern. Nur
wenige Minuten dauerte am Montag die Verhandlung vor dem Düsseldorfer
Landgericht.
Dann verwarfen die Richter die Berufung von „Prozesse-Dieter“. Der
77-jährige Exlehrer war dem Prozess ferngeblieben, weil er sich
verhandlungsunfähig fühlte. Es bestehe „akute Gefahr für Leib und Leben –
wie auch für einen Vollidioten ersichtlich“, teilte der selbsternannte
„König der Kläger“ mit. Das Gericht sah das anders.
Seit den 1970er Jahren beschäftigt K. nun die Justizbehörden. Damals 39
Jahren alt, entschied er sich, nicht länger als Sportlehrer zu arbeiten.
Seitdem lebt der eigenwillige Misanthrop als Sozialhilfeempfänger. Dabei
musste er schnell feststellen, dass vieles, worauf man ein Anrecht hat,
trotzdem nicht freiwillig bewilligt wird.
Damit begann seine Karriere als „Deutschlands Prozesshansel Nr. 1“. Er
klagte ein, was ihm seines Erachtens zustand: ein Fernseher, eine
Waschmaschine, ein Sofa, Unterhosen, eine Klobürste und Geschirr. Insgesamt
führte er mehr als 230 Prozesse. Viele gewann er.
## Klagefreudigkeit nicht strafbar
Sosehr seine Klagefreudigkeit Behörden und Gerichte nerven mag, strafbar
ist sie nicht. Doch der Senior hat auch seine eigene Vorstellung von
gepflegter Konversation. Wenn es gegen Richter, Bürgermeister oder
Behördenmitarbeiter geht, scheint ihm keine Unflätigkeit fremd.
„Armleuchter“, „strohdumme Sesselfurzer“, „Zementkopf“, „Doppelnu…
Repertoire ist umfangreich. Seine selbstdiagnostizierte „Beamten-Allergie“
bescherte ihm bereits 2007 ein Jahr Gefängnis. Nun droht ihm erneut der
Knast. Diesmal geht es um 44 Beleidigungen. In der ersten Instanz vor dem
Amtsgericht Ratingen bescheinigte ihm ein psychiatrischer Gutachter eine
„paranoide Persönlichkeitsstörung“.
Der hochintelligente Mann sei zwar eigentlich durchaus freundlich,
humorvoll und garniere Gespräche mit Zitaten von Feuerbach und Schiller.
Aber sobald es um Behörden gehe, „rastet er aus“. Das Gericht hielt
„Prozesse-Dieter“ trotzdem für voll schuldfähig. Auch das Düsseldorfer
Landgericht kam nun zu derselben Bewertung.
30 Apr 2013
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Beleidigung
Bürokratie
Verwaltung
Kampfradler
Männer
Beleidigung
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