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# taz.de -- Homophobie im Fußball: Urteil gegen Diskriminierung
> Fußballvereine sind Arbeitgeber. Als solche müssen sie den Normen der
> Gleichbehandlung genügen, entschied der Europäische Gerichtshof gegen
> eine homphobe Clubgröße.
Bild: Vorwärts Steaua – aber nur heterosexuell.
LUXEMBURG epd | Arbeitgeber sollten klar Gegenposition beziehen, wenn sich
einflussreiche Personen des Unternehmens gegen die Einstellung
homosexueller Mitarbeiter aussprechen.
Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zu einem
Bukarester Fußballclub entschied, kann eine fehlende Distanzierung zu
homosexuellenfeindlichen Äußerungen ein Indiz für eine unzulässige
Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung darstellen. Das
Unternehmen sei dann in der Beweispflicht, dass es keine diskriminierende
Einstellungspolitik betreibt (AZ: C-81/12).
Konkret ging es um den Bukarester Fußballclub FC Steaua und Äußerungen des
ehemaligen Aktionärs des Clubs, George Becali, in einem Interview. Becali
gilt als „Patron“ des Fußballvereins, auch wenn er formal nicht über die
Einstellung von Fußballern zu entscheiden hat.
## „Steaua ist meine Familie"
Als der Verein FC Steaua über den Einkauf eines bulgarischen, offenbar
schwulen Fußballspielers nachdachte, sprach sich Becali in den Medien
dagegen aus. „Nicht einmal wenn sich Steaua auflöste, würde ich einen
Homosexuellen in die Mannschaft nehmen. In meiner Familie hat ein Schwuler
nichts verloren, und die Steaua ist meine Familie“, sagte der „Patron“.
Der Transfer des bulgarischen Fußballspielers kam daraufhin nicht zustande.
Die Organisation „Accept“, die sich in Rumänien für die Rechte lesbischer,
schwuler, bisexueller und transsexueller Personen einsetzt, beschwerte sich
beim „Nationalen Rat für die Bekämpfung der Diskriminierung“. Dieser
stellte fest, dass die Äußerungen von Becali nicht dem Verein anzulasten
seien. Sie lägen außerhalb des Bereichs der Arbeit. Becali wurde von der
Behörde verwarnt, der Verein dagegen nicht.
Der EuGH stellte nun jedoch fest, dass der Verein sich möglicherweise eine
diskriminierende Einstellungspolitik vorhalten lassen muss. Äußere sich
eine einflussreiche Person des Vereins entsprechend, müsse dieser
überzeugende Indizien darlegen, die nicht für eine Diskriminierung
sprechen. Hier sei der Verein beweislastig. So hätte sich der Fußballclub
beispielsweise öffentlich gegen Becalis Äußerungen aussprechen oder
Einstellungsrichtlinien erlassen können, die die Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes gewährleisten.
25 Apr 2013
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