# taz.de -- Drohnenangriffe aus Stuttgart?: Bundesregierung weiß von nichts | |
> Das US-Kommandozentrale „Africom“ sitzt in Stuttgart. Von dort werden | |
> Angriffe in Somalia koordiniert, die eventuell gegen Völkerrecht | |
> verstoßen. | |
Bild: Stuttgart-Möhringen: In den Kelley Barracks ist das Afrika-Kommando der … | |
BERLIN taz | In Deutschland stationierte US-Militärs sind an | |
Drohnenangriffen in Somalia beteiligt. Das haben Recherchen des | |
[1][ARD-Magazins Panorama] und der [2][Suddeutschen Zeitung] (SZ) ergeben. | |
Politiker von Linken und Grünen fordern nun Aufklärung und eine Einstellung | |
der deutschen Unterstützung von „völkerrechtswidrigen“ US-Aktionen. | |
Bei zehn US-Drohnenangriffen in Somalia seien bislang bis zu 29 Personen | |
getötet worden, berichten die beiden Medien. Meist dürfte es dabei um | |
Mitglieder der islamistischen Shabaab-Milizen und verbündete Al | |
Qaida-Kämpfer gehen. | |
Die meisten US-Drohnenangriffe finden zwar in Pakistan und teilweise auch | |
in Afghanistan und im Jemen statt. Aus deutscher Sicht sind die somalischen | |
Operationen aber etwas besonderes, weil hier auch US-Militär-Einrichtungen | |
in Deutschland einbezogen sind. | |
So sitzt die US-Kommandozentrale Africom, die alle militärischen | |
US-Operationen in Afrika (außer Ägypten) verantwortet, in | |
Stuttgart-Möhringen. Nach Darstellung von Panorama/SZ sind in Stuttgart | |
auch „Geheimdienst-Analysten“ in die Auswahl von US-Zielen eingebunden. | |
Außerdem werden im „Air and Space Operation Center“ auf dem | |
US-Militär-Flughafen Ramstein (Rheinland-Pfalz) Bilder von | |
US-Überwachungsdrohnen in Somalia ausgewertet. Und schließlich läuft auch | |
der Kontakt zwischen den USA und den todbringenden Drohnen, die von | |
afrikanischen Basen aus starten, über eine Relais-Station in Ramstein. | |
SZ und Panorama warfen deshalb die Frage auf, ob sich deutsche | |
Regierungsmitglieder möglicherweise an völkerrechtswidrigen Delikten von | |
US-Militärs beteiligt haben. | |
Der Einsatz von bewaffneten Drohnen im Krieg ist allerdings nicht generell | |
verboten, genauso wenig wie der von Panzern und Gewehren. Zunächst ist | |
deshalb die völkerrechtliche Lage in Somalia zu klären. | |
## Bewaffneter Konflikt | |
Die schwache somalische Regierung beherrscht nur einen Teil des Landes. | |
Militärisch bedrängt wird sie unter anderem von den islamistischen | |
Shabaab-Milizen. Man kann also in Somalia durchaus von einem bewaffneten | |
Konflikt sprechen. | |
In diesen Konflikt können die USA mit Billigung der somalischen Regierung | |
auch mit Waffengewalt eingreifen. Dass eine solche Billigung besteht, kann | |
angenommen werden, wird aber in der Regel nicht öffentlich bestätigt. | |
Soweit Al-Qaida-Kämpfer in Somalia in die Aktionen der Shabaab-Milizen | |
eingegliedert sind, sind auch sie Kombattanten, also legitime militärische | |
Ziele. | |
Völkerrechtlich problematisch sind vor allem Drohnen-Angriffe, bei denen | |
übermäßig viele Zivilisten als „Kollateralschäden“ sterben, das wäre e… | |
Kriegsverbrechen, das in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch | |
bestraft würde. | |
## Völkerrechtlich problematisch | |
Strafbar könnte auch sein, wenn ein getöteter islamistischer Terrorist | |
nicht in die Strukturen der Milizen eingebunden war. Schließlich dürfen | |
Terroristen – jedenfalls nach europäischer Sicht – nicht einfach umgebracht | |
werden. Es würde sich dann um eine außergesetzliche Hinrichtung handeln, | |
faktisch also um einen Mord. Wieviele der US-Drohnen-Angriffe in Somalia | |
völkerrechtlich problematisch sind, ist bisher unbekannt. | |
Sollten einzelne dieser Angriffe nach deutschem Recht strafbar sein, dann | |
gäbe es viele Mittäter. Ganz an der Spitze stünde US-Präsident Barack | |
Obama, der jeden tödlichen Drohnen-Einsatz in Somalia persönlich abgesegnet | |
hat. | |
Auch der unmittelbare Befehl zum Abfeuern der Rakete auf die Zielperson | |
erfolgt in der Regel in den USA. Soweit US-Soldaten in Deutschland sich an | |
der Auswahl und Identifikation der Ziele beteiligten, machten sie sich aber | |
mitschuldig, entweder als Mittäter oder bei geringeren Tatbeiträgen als | |
Tatgehilfen. | |
## Ermittler ohne Handbabe | |
Deutsche Ermittler haben aber keine Handhabe zur Strafverfolgung von | |
US-Soldaten wegen dienstlicher Handlungen in Deutschland. Dafür sind nach | |
dem Nato-Truppen-Statut US-Dienststellen zuständig, die aber | |
höchstwahrscheinlich alles für legal halten. | |
Dass sich auch deutsche Stellen strafbar gemacht haben, ist | |
unwahrscheinlich. Sie hatten ganz sicher keine Tatherrschaft, sind also | |
nicht Mittäter. Und für eine Beihilfe zum Mord wäre zumindest eine aktive | |
Unterstützungshandlung erforderlich sowie eine grobe Kenntnis des geplanten | |
Verbrechens. | |
Dass den USA die Einrichtung des Afrika-Hauptquartiers in Stuttgart | |
gestattet wurde, dürfte hierfür ebenso wenig ausreichen wie die Akzeptanz | |
der US-Einrichtungen in Ramstein. | |
Es ist vor allem eine politische Frage, ob die Bundesregierung akzeptiert, | |
dass von ihrem Boden aus Drohnenangriffe in Afrika abgewickelt werden. | |
Derzeit sagt die Regierung nur, sie habe gar keine Kenntnis von solchen | |
Angriffen. Im übrigen müsse jede gezielte Tötung im konkreten Einzelfall | |
bewertet werden, was aber „hochkomplex“ sei. | |
## Grüne sind empört | |
Grünen-Fraktionsvorsitzender Jürgen Trittin ist empört: „Wir erwarten von | |
der Bundesregierung, dass sie aufhört, sich in dieser Frage dumm zu | |
stellen.“ Er fragt: „Stimmt es, dass von Deutschland aus | |
völkerrechtswidrige oder völkerrechtsfragliche gezielte Tötungen gesteuert | |
werden?“ | |
Der außenpolitische Sprecher der Linken, Jan van Aken, geht weiter. „Die | |
Bundesregierung darf nicht hinnehmen, dass die USA ihren Drohnen-Krieg von | |
Militärstützpunkten in Deutschland aus führen und damit gegen das | |
Völkerrecht verstoßen“. Er fordert jetzt schon die Schließung von Africom | |
und „aller Einrichtungen, die den Einsatz von Kampfdrohnen ermöglichen“. | |
Der fraktionslose Ex-Linke-Abgeordnete Wolfgang Neskovic fordert von der | |
Bundesregierung sogar den Einsatz der Staatsanwaltschaft gegen US-Militärs. | |
31 May 2013 | |
## LINKS | |
[1] http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/ramstein109.html | |
[2] http://www.sueddeutsche.de/thema/Drohnen | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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