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# taz.de -- EU-Gesetz zur Netzneutralität stockt: Digital ist doch nicht jeder…
> Die EU-Kommission will die Netzneutralität jetzt offenbar doch nicht
> gesetzlich verankern. Das wäre schlecht für die Verbraucher.
Bild: Zögerlich: EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes.
BERLIN taz | Noch vor einem Monat sah es so aus, als würde EU-Kommissarin
[1][Neelie Kroes] die Forderung, Netzneutralität gesetzlich zu verankern,
unterstützen. In dem [2][Verordnungsentwurf], den das Onlineportal
[3][„Netzpolitik.org“] vor einigen Tagen veröffentlichte, zeichnet sich
jedoch das Gegenteil ab. So soll es etwa Anbietern von Inhalten und Service
erlaubt sein, untereinander Vereinbarungen über die „Behandlung von
Datenvolumen oder die Übermittlung von Traffic“ zu schließen. Das würde der
Ungleichbehandlung im Netz Vorschub leisten und sorgt deshalb für Proteste.
„Netzneutralität“ besagt, dass Provider alle an die Nutzer zu
transportierenden Daten gleichbehandeln. Festgeschrieben ist das derzeit
weder nach deutschem noch nach EU-Recht. Unternehmen können also schon
heute entsprechende Vereinbarungen treffen oder Verbrauchern bestimmte
Nutzungsarten untersagen. So schließen etwa Mobilfunkanbieter zum Teil die
Nutzung von Internettelefonie in ihren Geschäftsbedingungen aus. Bei einer
Reform des Telekommunikationsgesetzes von 2012 verzichtete die
Bundesregierung darauf, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.
Laut EU-Kommission haben bislang nur Slowenien und die Niederlande
entsprechende Gesetze. Der Vorschlag von Kroes sei auch mit dem
niederländischen Gesetz kompatibel, sagt Ryan Heath, Sprecher der
Kommission. Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sieht das
anders: „Gesetze wie in den Niederlanden würden dann nicht mehr möglich
sein.“ Der Entwurf benachteilige nicht nur Verbraucher, die gegebenenfalls
unter einer zwischen Unternehmen geschlossenen Vereinbarung leiden würden.
Er behindere auch den Wettbewerb, für den ein neutrales Netz zentral sei.
Welche Auswirkungen das Fehlen von Netzneutralität auf den Wettbewerb haben
kann, ließ kürzlich die Telekom erahnen. Der deutsche Marktführer hatte im
April ein neues Tarifmodell angekündigt. Es soll ab 2016 gelten und dazu
führen, die Downloadgeschwindigkeit nach dem Erreichen eines bestimmten
Limits drastisch zu drosseln. Gleichzeitig sollen Dienste wie das
konzerneigene Fernsehangebot Entertain weiter in voller Geschwindigkeit
übertragen werden. Fernsehen über Entertain würde also auch nach
Überschreiten des Limits funktionieren, für ein Video aus der Mediathek
eines TV-Senders wäre die Verbindung aber zu langsam. Attraktiv sind solche
Vereinbarungen nicht nur für Provider, die so zusätzliche Einnahmen
erhalten, sondern auch für große Unternehmen, die es sich leisten können,
für den bevorzugten Transport ihrer Inhalte zu zahlen.
## Die Debatte geht weiter
Ob Kroes’ Vorschlag überhaupt umgesetzt wird, ist unklar. „Das geleakte
Dokument ist nicht das Abschlussdokument, daher sind einige Spekulationen
etwas übereilt“, sagt Heath.
Auf Bundesebene geht die Debatte ebenfalls weiter. Zuletzt hatte
Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) den Entwurf einer deutschen
Verordnung vorgelegt. Demnach sollen alle Datenpakete unabhängig von Inhalt
oder Ziel gleichbehandelt werden – eigene Dienste der Provider sind aber
ausgenommen. Das Entertain-Modell der Telekom wäre so erlaubt.
Für Mittwochnachmittag hatte das Wirtschaftsministerium Verbände und
Unternehmensvertreter zu einer Anhörung geladen. Dabei kritisierte etwa der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme, der
Entwurf des Wirtschaftsministers sei „zu unklar und widersprüchlich, um
Einschränkungen beim Internetzugang verhindern zu können“.
18 Jul 2013
## LINKS
[1] /EU-plant-Netzneutralitaetsgesetz/!117426/
[2] http://netzpolitik.org/wp-upload/CONSOLIDATED-DRAFT-for-ISC-070713.pdf
[3] http://netzpolitik.org/2013/neelie-kroes-will-keine-netzneutralitat-sichern…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
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