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# taz.de -- Auf dem Weg zum Zwei-Klassen-Internet: US-Gericht kippt Netzneutral…
> Der Anbieter Verizon siegt mit einer Klage gegen die Aufsichtsbehörde.
> Nicht nur Verbraucherschützer in den USA sind alarmiert.
Bild: Laufen da noch alle Daten gleich schnell durch? Ähnlichkeiten mit große…
BERLIN taz | Ein US-Berufungsgericht hat den Regeln zur Netzneutralität
einen Dämpfer verpasst. Das Gericht in Washington gab dem Konzern Verizon
recht, der gegen entsprechende Vorschriften der Aufsichtsbehörde FCC
geklagt hatte. Die Richter waren der Ansicht, dass die Behörde mit den
Vorschriften ihre Befugnisse überschritten habe.
Nach dem Prinzip der Netzneutralität soll jedes Datenpaket im Internet
gleich behandelt werden – unabhängig davon, was es transportiert und wer
Sender und Empfänger sind. Gesetzlich verankert ist das Prinzip allerdings
nur in sehr wenigen Ländern, in der EU sind es laut der EU-Kommission
Slowenien und die Niederlande.
Verbraucherschützer und Bürgerrechtsorganisationen warnen nach dem Urteil
vor drastischen Veränderungen. So sagte etwa Craig Aaron von der
Nichtregierungsorganisation [1][Free Press]: „Die großen Konzerne können
nun die Kommunikation blocken und diskriminieren, ganz wie sie wollen.“ Tim
Wu, der als Erfinder des Begriffs Netzneutralität gilt, sprach im [2][Blog
der Washington Post] von einer nie dagewesenen Situation. „Das heißt, dass
etwa AT&T für seine Kunden die Serviceseite von T-Mobile sperren könnte.“
Verizon-Vizepräsident Randal Milch betonte: „Die Entscheidung wird Kunden
nicht daran hindern, dass Internet so zu nutzen, wie sie es derzeit tun.“
Doch auch wenn die Entscheidung des US-Gerichts nicht dazu führt, dass die
Anbieter sofort ihre Praxis ändern – sie bedeutet Rückenwind für alle
Kritiker der Netzneutralität.
## Zwei-Klassen-Internet
Vor allem die Provider haben ein Interesse an einem Zwei-Klassen-Internet.
Denn sie können so doppelt kassieren: Einerseits von den Kunden,
andererseits von den Anbietern, die Inhalte bereits stellten. Das würde
eine weitere Zentralisierung der Angebote befördern. Denn große Player wie
Google können es sich leisten, für eine schnelle Durchleitung ihrer Inhalte
zu zahlen. Kleine, alternative Angebote haben dagegen das Nachsehen.
„Auf Verbraucher hier hätte so eine Praxis in den USA keine direkten
Auswirkungen, aber an den USA kann man häufig sehen, wohin die Reise geht“,
sagt Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ansätze
gibt es bereits in Deutschland und Europa: Bei einer Reform des
Telekommunikationsgesetzes von 2012 verzichtete die Bundesregierung darauf,
die Netzneutralität gesetzlich zu verankern.
Eine entsprechende Verordnung, die der damalige Wirtschaftsminister Philipp
Rösler (FDP) im vergangenen Jahr vorlegte, wurde von Gegnern als untauglich
zerpflückt und auch ein entsprechender Entwurf von EU-Kommissarin Neelie
Kroes ist alles andere als ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität. Und
im vergangenen Jahr machte die Telekom Schlagzeilen mit neuen Tarifen, die
das Prinzip verletzt hätten. Erst nach Protesten ruderte das Unternehmen
zurück. Bereits Praxis ist etwa, dass einige Mobilfunkanbieter die Nutzung
von Internettelefonie in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen.
15 Jan 2014
## LINKS
[1] http://www.freepress.net/press-release/105543/court-strikes-down-fcc-open-i…
[2] http://www.washingtonpost.com/blogs/the-switch/wp/2014/01/14/a-fema-level-f…
## AUTOREN
Svenja Bergt
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