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# taz.de -- Gericht untersagt Datendrossel: Grundrecht auf Speed
> Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale: Die Telekom darf keine
> verlangsamten Flatrates anbieten. Der Konzern will wohl Berufung
> einlegen.
Bild: Wo DSL drauf steht, soll auch DSL drin sein, meinen die Richter.
BERLIN taz | Das Landgericht Köln hat die umstrittenen Pläne der Deutschen
Telekom für eine Tempodrosselung im Internet untersagt. Die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die entsprechenden
Klauseln geklagt, weil sie darin eine „unangemessene Benachteiligung“ der
Verbraucher sah. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit
haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, sagte Klaus
Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale, über das Urteil.
Die Telekom hatte mit ihrer Neuregelung vor einem halben Jahr für
Schlagzeilen gesorgt und sich den Spitznamen „Drosselkom“ eingefangen. Das
Unternehmen wollte die Internetnutzung von Flatrate-Kunden begrenzen –
zunächst auf dem Papier, etwa ab 2016 auch in der technischen Umsetzung. Ab
einem – je nach Tarif unterschiedlichen – Volumen sollte die
Geschwindigkeit, mit der Nutzer surfen können, verlangsamt werden.
E-Mails ohne Anhänge ließen sich dann zwar noch verschicken, schon Videos
aber nicht mehr sehen. Die Telekom argumentierte, wenige Vielsurfer würden
überdurchschnittlich viel Kapazität verbrauchen. Erst auf Kritik hin lenkte
das Unternehmen ein und kündigte an, auch nach 2016 noch echte Flatrates
anzubieten - allerdings deutlich teurer.
Verbraucherschützer kritisierten an dem Vorhaben vor allem zwei Punkte.
Erstens: mangelnde Transparenz. Kunden würden unter dem Begriff „Flatrate“
nun einmal ein Angebot ohne Volumen- oder Zeitlimits verstehen. Zweitens:
Telekomeigene Dienste wie das Fernsehangebot Entertain oder die von
Partnern sollten von der Drosselung ausgenommen sein. Das wäre ein Verstoß
gegen die Netzneutralität, wonach jedes Datenpaket im Internet gleich
behandelt werden soll.
## Botschaft an Telekom-Konkurrenten
Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber der
Nachrichtenagentur afp, das Unternehmen könne die Entscheidung des Gerichts
nicht nachvollziehen. „Wir werden das Urteil prüfen und dann
voraussichtlich Berufung einlegen.“
Die neue Regelung der Telekom war Auslöser für eine bundesweite Debatte
über Netzneutralität. Eine Petition, die dafür warb, die Netzneutralität
gesetzlich zu verankern, fand über 200.000 Unterstützer. Malte Götz,
Initiator der Petition, begrüßte das Urteil des Landgerichts: „Ich hoffe,
das ist eine klare Botschaft an alle Telekom-Konkurrenten, die auch
Drosseltarife in Betracht ziehen.“
Die Debatte über Netzneutralität wird mittlerweile eher auf europäischer
als auf Bundesebene geführt. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes
hatte im September einen Vorschlag für eine Regelung vorgelegt, die auch
diese Frage betrifft. Der Entwurf sieht vor, dass Telekom-Konzerne eigene
Spezialdienste schneller transportieren und extra Gebühren verlangen dürfen
- das wäre das Gegenteil eines neutralen Netzes. (Az.: 26 O 211/13)
30 Oct 2013
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Deutsche Telekom
Datendrosselung
Internet
Verbraucherzentrale
Netzneutralität
Netzneutralität
Telekom
Internet
Schwerpunkt Überwachung
Arbeitsministerium
Telekom
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