# taz.de -- Gericht untersagt Datendrossel: Grundrecht auf Speed | |
> Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale: Die Telekom darf keine | |
> verlangsamten Flatrates anbieten. Der Konzern will wohl Berufung | |
> einlegen. | |
Bild: Wo DSL drauf steht, soll auch DSL drin sein, meinen die Richter. | |
BERLIN taz | Das Landgericht Köln hat die umstrittenen Pläne der Deutschen | |
Telekom für eine Tempodrosselung im Internet untersagt. Die | |
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die entsprechenden | |
Klauseln geklagt, weil sie darin eine „unangemessene Benachteiligung“ der | |
Verbraucher sah. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit | |
haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, sagte Klaus | |
Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale, über das Urteil. | |
Die Telekom hatte mit ihrer Neuregelung vor einem halben Jahr für | |
Schlagzeilen gesorgt und sich den Spitznamen „Drosselkom“ eingefangen. Das | |
Unternehmen wollte die Internetnutzung von Flatrate-Kunden begrenzen – | |
zunächst auf dem Papier, etwa ab 2016 auch in der technischen Umsetzung. Ab | |
einem – je nach Tarif unterschiedlichen – Volumen sollte die | |
Geschwindigkeit, mit der Nutzer surfen können, verlangsamt werden. | |
E-Mails ohne Anhänge ließen sich dann zwar noch verschicken, schon Videos | |
aber nicht mehr sehen. Die Telekom argumentierte, wenige Vielsurfer würden | |
überdurchschnittlich viel Kapazität verbrauchen. Erst auf Kritik hin lenkte | |
das Unternehmen ein und kündigte an, auch nach 2016 noch echte Flatrates | |
anzubieten - allerdings deutlich teurer. | |
Verbraucherschützer kritisierten an dem Vorhaben vor allem zwei Punkte. | |
Erstens: mangelnde Transparenz. Kunden würden unter dem Begriff „Flatrate“ | |
nun einmal ein Angebot ohne Volumen- oder Zeitlimits verstehen. Zweitens: | |
Telekomeigene Dienste wie das Fernsehangebot Entertain oder die von | |
Partnern sollten von der Drosselung ausgenommen sein. Das wäre ein Verstoß | |
gegen die Netzneutralität, wonach jedes Datenpaket im Internet gleich | |
behandelt werden soll. | |
## Botschaft an Telekom-Konkurrenten | |
Ein Sprecher der Deutschen Telekom erklärte gegenüber der | |
Nachrichtenagentur afp, das Unternehmen könne die Entscheidung des Gerichts | |
nicht nachvollziehen. „Wir werden das Urteil prüfen und dann | |
voraussichtlich Berufung einlegen.“ | |
Die neue Regelung der Telekom war Auslöser für eine bundesweite Debatte | |
über Netzneutralität. Eine Petition, die dafür warb, die Netzneutralität | |
gesetzlich zu verankern, fand über 200.000 Unterstützer. Malte Götz, | |
Initiator der Petition, begrüßte das Urteil des Landgerichts: „Ich hoffe, | |
das ist eine klare Botschaft an alle Telekom-Konkurrenten, die auch | |
Drosseltarife in Betracht ziehen.“ | |
Die Debatte über Netzneutralität wird mittlerweile eher auf europäischer | |
als auf Bundesebene geführt. Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes | |
hatte im September einen Vorschlag für eine Regelung vorgelegt, die auch | |
diese Frage betrifft. Der Entwurf sieht vor, dass Telekom-Konzerne eigene | |
Spezialdienste schneller transportieren und extra Gebühren verlangen dürfen | |
- das wäre das Gegenteil eines neutralen Netzes. (Az.: 26 O 211/13) | |
30 Oct 2013 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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