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# taz.de -- Netzneutralität im EU-Parlament: Nicht einklagbare Rechte
> Der Industrieausschuss beschließt die Empfehlung zur Netzneutralität für
> das EU-Parlament. Ein gedrosseltes Zweiklassennetz wird darin nicht
> wirksam ausgeschlossen.
Bild: Kungebung für Netzneutralität im Mai 2013.
BERLIN taz | Nach langwierigen Diskussionen beschloss der
Industrieausschuss des EU-Parlaments den Entwurf der Berichterstatterin
Pilar del Castillo Vera zur Netzneutralität als Empfehlung für die
Plenarabstimmung anzunehmen. Mit 34 zu 22 Stimmen setzte sich hier die
konservative Mehrheit im Ausschuss durch.
Umstritten sind in dem Entwurf vor allem Schlupflöcher für die Einführung
sogenannter Specialised Services, also einer beschleunigten Durchleitung
ausgewählter Datenpakete. Auf diese Weise, so fürchten Kritiker, würde ein
Zweiklassennetz entstehen. Großanbieter, wie Streamingdienste und die
jeweiligen Marktführer verschiedenster Internetangebote könnten dann ihre
Marktmacht nutzen, um eine bessere Versorgung ihrer Kunden zu erkaufen,
während kleine und unabhängige Angebote benachteiligt würden.
Befürworter des Entwurfs halten dagegen, dass im Gegenteil die
Netzneutralität garantiert würde: „Das Prinzip Netzneutralität im offenen
Internet bedeutet, dass der Datenverkehr gleichbehandelt werden soll.“,
heißt es wörtlich. Dass hier über die Einführung des Begriffs des „offenen
Internet“ implizit auch ein „geschlossenes“ mitgedacht wird, bleibt dabei
weitestgehend ausgeblendet.
Europäische Bürgerrechtsinitiativen zeigen sich in ersten Stellungnahmen
enttäuscht von der Entwicklung. Der Verein Digitale Gesellschaft
[1][beklagt eingeschränkte Verbraucherrechte], wie die mangelnde
Einklagbarkeit des freien Zugangs zu allen Diensten. Das Plenum des
EU-Parlaments wird voraussichtlich Anfang April über den Entwurf abstimmen.
18 Mar 2014
## LINKS
[1] http://digitalegesellschaft.de/2014/03/itre-verbraucherschutz-netzsperren/
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