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# taz.de -- Streit um PKW-Maut: Merkel fährt zurück
> Erneute Rolle Rückwärts: Die Kanzlerin schließt Straßengebühren nicht
> mehr generell aus. Das Justizministerium hält dagegen.
Bild: Kommt da bald auch eine deutsche Vignette drauf?
BERLIN taz | Die Kanzlerin rudert zurück. Sie schließt nun eine Pkw-Maut
nicht mehr generell aus. „Vertrauen Sie mir, wir werden eine Lösung
finden“, sagte sie in einem Interview. Die von der CSU geforderte „Pkw-Maut
für Ausländer“ hält das Bundesjustizministerium aber für rechtswidrig.
„Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.“ Das sagte Kanzlerin Angela Merkel
jüngst beim TV-Duell mit SPD-Konkurrent Peer Steinbrück. Doch mit diesem
Machtwort konnte sie die Debatte nicht beenden. CSU-Chef Horst Seehofer
hält an seinen Plänen fest. Prompt gibt die Kanzlerin nach und erklärt:
„Kluge Politik bringt immer auch verschiedene Sichtweisen zusammen.“ Der
ADAC, der die Maut-Pläne ablehnt, wirft Merkel „Wortbruch“ vor.
Was Seehofer vorhat, ist allerdings auch rechtlich problematisch. Eine
„Pkw-Maut für Ausländer“ verstößt eindeutig gegen europäisches Recht.
Danach ist grundsätzlich „jede Diskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit verboten“. Es gibt auch keinen anderen EU-Staat, in dem
eine Maut nur von Ausländern erhoben wird.
Früher forderte die CSU keine Maut für Ausländer, sondern eine allgemeine
Maut mit einer Kompensation für deutsche Autofahrer. Vermutlich wird die
CSU in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl auch zu dieser
Forderung zurückkehren. Diskutiert wird dabei vor allem über eine
entsprechende Kürzung der Kfz-Steuer. Wenn eine Jahres-Vignette zum
Beispiel 100 Euro kostet, würde die Kfz-Steuer als Ausgleich um 100 Euro
reduziert.
Zusammen betrachtet, wirken die Maßnahmen wie eine versteckte
Diskriminierung von Ausländern. Es wird zwar eine Maut für alle eingeführt,
aber nur die Deutschen erhalten einen Ausgleich, sodass die zusätzlichen
Mittel für den Straßenbau am Ende nur von Autofahrern aus dem Ausland
aufgebracht werden. Dementsprechend sieht das Bundesjustizministerium in
einem Vermerk, der der taz vorliegt, „europarechtlich erhebliche Risiken“.
Denn auch eine „Umgehung“ des Diskriminierungsverbots sei unzulässig.
## Kompensation durch Kfz-Steuer?
In Deutschland hat die EU-Kommission 2006 eine Kompensationslösung nach der
Einführung der Lkw-Maut beanstandet. Geplant war, dass Spediteure
Quittungen von deutschen Tankstellen einreichen können, um sich die
bezahlte Mineralölsteuer erstatten zu lassen. Die EU-Kommission sah darin
eine Bevorzugung von deutschen Spediteuren, da diese eher im Inland tanken
als Lkw-Fahrer aus dem Ausland.
Stattdessen hat der Bundestag anschließend die Kfz-Steuer für deutsche
Laster auf das von der EU vorgegebene Minimum abgesenkt. Diese Kompensation
hat auch die EU-Kommission akzeptiert. Eine Kompensation bei der Kfz-Steuer
scheint also im Prinzip durchaus möglich zu sein.
10 Sep 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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