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# taz.de -- Vatikan-Entscheid über Tebartz-van Elst: Vertreibung aus dem Tempel
> Papst Franziskus verordnet dem umstrittenen Bischof eine Auszeit. Vorerst
> leitet Generalvikar Rösch die Diözese. Ob Tebartz-van Elst zurückkommt,
> ist offen.
Bild: Tebartz-van Elst: nicht kaltgestellt, aber vorerst in den Schatten.
BERLIN taz | Papst Franziskus hat ein Machtwort gesprochen. Der umstrittene
Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst bleibt im Amt. Aber er soll
seine Diözese zunächst verlassen und eine Zeit lang in einem Kloster
verbringen; die Amtsgeschäfte werden ihm so lange entzogen. Das gab der
Vatikan am Mittwoch bekannt. Darüber hinaus werde dem 53-jährigen
Kirchenmann ein Generalvikar zur Seite gestellt.
Den Angaben zufolge handelt es sich um Wolfgang Rösch. Der 54-jährige
Priester, der vor seinem Theologiestudium Maschinenbau studiert hatte, ist
zurzeit Stadtdekan in Wiesbaden. Das Amt des Generalvikars in Limburg
sollte er eigentlich erst am 1. Januar 2014 antreten, mit der aktuellen
Entscheidung in Rom wurde die Ernennung nun vorgezogen. Rösch werde „die
Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der
mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten“, heißt es dazu aus dem
Vatikan. Rösch wird unter anderem für die Finanzgeschäfte zuständig sein.
Tebartz-van Elst steht seit Wochen wegen der ausufernden Baukosten in Höhe
von mindestens 31 Millionen Euro für seinen Bischofssitz in der Kritik.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl wegen einer
falschen eidesstattlichen Erklärung über einen Erste-Klasse-Flug nach
Indien beantragt.
Seit Tagen hielt sich Tebartz-van Elst in Rom auf und wartete darauf, vom
Papst empfangen zu werden. Am Montag erhielt er schließlich eine
Privataudienz beim Papst. Dieser hatte zuvor andere Größen der katholischen
Kirche in Deutschland empfangen, darunter den Vorsitzenden der Deutschen
Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und den Kölner Kardinal Joachim
Meisner.
## Absetzung von Bischöfen unüblich
Ob die Entscheidung des Vatikans bedeutet, dass der Limburger Bischof nie
wieder in sein Amt zurückkehren kann, ist offen. Eine endgültig
Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn eine von der Deutschen
Bischofskonferenz eingesetzte Prüfungskommission die Kosten der Limburger
Residenz unter die Lupe genommen hat. Unklar ist bislang, wann die
Kommission ihren Bericht vorlegen wird.
Die Absetzung eines Bischofs ist mehr als unüblich. Gewöhnlich sind
Bischöfe angehalten, im Alter von 75 Jahren beim Papst ihren Rücktritt
einzureichen. Dennoch sind in der jüngeren Vergangenheit Bischöfe abberufen
worden. So hatte Franziskus im August den polnischen Erzbischof Josef
Wesolowski, 65, entmachtet. Ihm wurde vorgeworfen, sieben Kinder in
kirchlichen Einrichtungen missbraucht zu haben.
2012 hatte Franziskus’ Vorgänger, Papst Benedikt, den slowakischen
Erzbischof von Trnava, Róbert Bezák, abgesetzt. Über die Gründe der
Entscheidung wurde geschwiegen. Es hieß aber, finanzielle
Unregelmäßigkeiten in der Diözese sollen den Ausschlag gegeben haben.
Es genügen aber auch andere Gründe, um von einem hohen Kirchenamt
entmachtet zu werden. Das erlebte etwa der Australier William Morris. 2006
stellte der Priester der Diözese Toowoomba im Südosten Australiens fest,
dass es 2014 dort mit ihm zusammen nur noch 19 Priester geben werde. Das
sei zu wenig, befand der Kirchenmann.
Und schlug vor, nicht nur aus dem Amt ausgeschiedene Priester erneut mit
priesterlichen Diensten zu betrauen, sondern auch verheiratete Männer und
Frauen. Daraufhin setzte Benedikt den Mann im Mai 2011 unter anderem mit
der Begründung ab, Morris habe sich öffentlich gegen die Lehre der Kirche
zum Priestertum gestellt und die katholische Identität und Lehre
unterminiert.
23 Oct 2013
## AUTOREN
Simone Schmollack
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