# taz.de -- Affäre um Tebartz-van Elst: Strafverfahren eingestellt | |
> Der Bischof muss blechen: Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren | |
> gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst zwar eingestellt. Der muss aber 20.000 | |
> Euro zahlen. | |
Bild: Zahlen statt ausgeben muss jetzt Bischof Tebartz-van Elst. | |
HAMBURG/LIMBURG dpa/afp | Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren | |
gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher | |
eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. | |
Als Auflage muss der Kirchenmann 20.000 Euro zahlen, wie das für | |
Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte. | |
Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und | |
außerdem nicht mehr anfechtbar. | |
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl | |
gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im | |
Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben | |
gemacht hat. | |
Bereits Ende Oktober hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren | |
einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab, stimmte nun | |
aber zu. Nach der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz und der | |
heftigen Kritik an seiner Amtsführung nimmt Tebartz-van Elst auf Geheiß des | |
Papstes derzeit eine Auszeit. | |
18 Nov 2013 | |
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