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# taz.de -- Affäre um Tebartz-van Elst: Strafverfahren eingestellt
> Der Bischof muss blechen: Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren
> gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst zwar eingestellt. Der muss aber 20.000
> Euro zahlen.
Bild: Zahlen statt ausgeben muss jetzt Bischof Tebartz-van Elst.
HAMBURG/LIMBURG dpa/afp | Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren
gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher
eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt.
Als Auflage muss der Kirchenmann 20.000 Euro zahlen, wie das für
Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte.
Der Beschluss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen und
außerdem nicht mehr anfechtbar.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl
gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im
Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben
gemacht hat.
Bereits Ende Oktober hatte das Gericht vorgeschlagen, das Verfahren
einzustellen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft zunächst ab, stimmte nun
aber zu. Nach der Kostenexplosion am neuen Limburger Bischofssitz und der
heftigen Kritik an seiner Amtsführung nimmt Tebartz-van Elst auf Geheiß des
Papstes derzeit eine Auszeit.
18 Nov 2013
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