| # taz.de -- NS-Recht: „Das sind Freisler-Paragrafen“ | |
| > Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk will heute noch | |
| > geltende Gesetze aus der NS-Zeit prüfen. Vor allem den Mord-Paragrafen. | |
| Bild: Anke Spoorendonk, Justizministerin von Schleswig-Holstein | |
| taz: Frau Spoorendonk, Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das | |
| sich systematisch mit Relikten der NS-Gesetzgebung auseinandersetzt. Wie | |
| weit ist Ihre Initiative gediehen? | |
| Anke Spoorendonk: Wir haben alle Fachressorts des Landes aufgefordert, in | |
| ihren Bereichen nach entsprechenden Gesetzen und Verordnungen zu | |
| recherchieren. Darüber hinaus bringen wir jetzt eine Bundesratsinitiative | |
| die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches (StGB) betreffend ein. | |
| Die Paragrafen für Mord und Totschlag. | |
| Ja – das sind echte Freisler-Paragrafen! Der berüchtigte Präsident des | |
| Volksgerichtshofes war auch Staatssekretär im Reichsjustizministerium und | |
| als solcher federführend an der Ausarbeitung von Gesetzen beteiligt. Die | |
| heute noch gültige Mord-Definition stammt aus Freislers Änderungsgesetz von | |
| 1941. | |
| Was bedeutet das inhaltlich? | |
| Dass nach wie vor nach einem Tätertyp-orientierten Gesetz geurteilt wird, | |
| was eindeutig in Widerspruch zum Geist des Strafgesetzbuches steht. Anstatt | |
| zu sagen, Mörder ist, wer aus niedrigen Motiven heraus tötet, muss es | |
| wieder einen Tatbestands-orientierten Mordbegriff geben. | |
| Musste erst eine „dänische“ Ministerin ins Amt kommen, damit eine | |
| Aufarbeitung des juristischen NS-Erbes in Schleswig-Holstein und darüber | |
| hinaus beginnt? | |
| Das sehe ich überhaupt nicht so. Es gab hier im Haus auch schon früher | |
| Ansätze in diese Richtung. Aber natürlich ist es mir als Historikerin, die | |
| sich sehr ausführlich mit der Nazi-Zeit beschäftigt hat, auch ein starkes | |
| persönliches Anliegen, dass wir hier endlich weiterkommen. | |
| Ihr Staatssekretär hat gesagt: „Wir erwarten vom Bund, dass er in seine | |
| Zuständigkeit fallende Vorschriften durchprüft und gegebenenfalls neu | |
| erlässt.“ Das beträfe Gesetze aus allen Rechtsbereichen, etwa das | |
| Heilpraktikergesetz, die Schiffsregister-Ordnung, das Patentrecht, das | |
| Einkommenssteuergesetz und vieles mehr. In welchem Zeitrahmen kann das | |
| überarbeitet werden? | |
| Moment, langsam: Unsere Bundesratsinitiative bezieht sich zunächst nur auf | |
| den Justizbereich – obwohl ich nicht nur aus historischen, sondern auch aus | |
| politischen Gründen eine Gegnerin beispielsweise des im „Dritten Reich“ | |
| eingeführten Ehegatten-Splittings bin. | |
| Sie fangen auf Bundesebene mit Mord und Totschlag an, um sich später | |
| gegebenenfalls auch andere Rechtsbereiche vorzunehmen? | |
| So ist es. Wir wollen uns nicht verzetteln und können nicht alles | |
| gleichzeitig in Angriff nehmen. Unsere Initiative soll aber durchaus ein | |
| Einstieg sein, um dann auch andere Rechtsbereiche zu untersuchen. | |
| Schon allein im Justizbereich gibt es ziemlich viel, was in der NS-Zeit in | |
| Kraft trat: Die Bundesnotar-Ordnung, die Justizverwaltungskosten-Ordnung, | |
| das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, das | |
| Verschollenheitsgesetz und so fort. Wie ist die Resonanz der anderen | |
| Justizminister auf Ihre Initiative? | |
| Die Justizministerinnen und Justizminister kommen Mitte November zu ihrer | |
| Herbstkonferenz zusammen. Wir haben das Thema einer redaktionellen | |
| Überarbeitung der §§211 ff. StGB auf die Tagesordnung setzen lassen und | |
| werden dort auch konkrete Überlegungen für eine Neufassung vorstellen. | |
| Dabei werde ich für eine breite politische Unterstützung unseres Anliegens | |
| werben. | |
| Gibt es Gegenwind – etwa aus konservativ regierten Bundesländern? | |
| Wie sich die übrigen Bundesländer zu unserem Vorhaben positionieren, wird | |
| die fachliche und politische Diskussion bei der Justizministerkonferenz | |
| zeigen. | |
| Das Bundesjustizministerium lässt bereits die Nazi-Vergangenheit seiner | |
| Nachkriegsmitarbeiter untersuchen, um Zusammenhänge zwischen personellen | |
| Kontinuitäten und damaligen Widerständen im Ressort etwa gegen ein | |
| moderneres Familienrecht zu erhellen. Halten Sie eine solche Untersuchung | |
| auch auf Landesebene für sinnvoll? | |
| Das ist möglich, aber noch nicht entschieden. | |
| In Schleswig-Holstein gelten beispielsweise noch 14 Verordnungen aus dem | |
| Justizbereich, die zwischen 1933 und 1945 in Kraft traten. Aber auch die | |
| gesetzliche Grundlage von 22 Naturschutzgebieten datiert aus den 1930er und | |
| 1940er Jahren. Müssen die nun alle neu unter Schutz gestellt werden? | |
| Nein. Aber wir wollen schon wissen, mit welchem juristischen Erbe wir es zu | |
| tun haben. Es gibt natürlich Verwaltungsvorschriften aus der NS-Zeit, die | |
| nicht im Widerspruch zum Geist des Grundgesetzes stehen. Aber auch solche, | |
| die weit mehr sind als rein technische Vorschriften und die man vielleicht | |
| erst bei genauerem Hinsehen als Ausdruck von NS-Gedankengut erkennen kann – | |
| und dann natürlich ändern muss. Es kann durchaus sein, dass wir da noch | |
| etwas entdecken. | |
| Hätte es 1945 eine juristische „Stunde Null“ geben müssen, um per se keine | |
| Rechtssetzungen eines Unrechtsstaates zu übernehmen – unabhängig vom | |
| konkreten Gehalt einzelner Gesetze? | |
| Es gab zunächst die Notwendigkeit, eine Rechts und Verwaltungskontinuität | |
| zu gewährleisten. Dann folgte allerdings eine sehr schleppende Aufarbeitung | |
| des juristischen Erbes. Es gab lange Jahre der Verdrängung, auch in den | |
| Ministerien. Da muss man von einer zweiten braunen Vergangenheit sprechen. | |
| 4 Nov 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Henning Bleyl | |
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