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# taz.de -- Lohnspanne in Deutschland: Der Chef verdient 170-mal mehr
> Großunternehmen sollen das Verhältnis der Löhne von Vorständen und
> normalen Mitarbeitern veröffentlichen. Das planen Union und SPD.
Bild: Der Vorstand bekommt 170-mal mehr als sie: VW-Arbeiter in Wolfsburg.
FREIBURG taz | Auch in Deutschland soll eine allzu [1][große Spreizung
zwischen Top- und Normalverdienern] verhindert werden. Dazu haben Union und
SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine Transparenzregel
vereinbart. Danach müssen Unternehmen künftig das Verhältnis von normalen
Löhnen zu Vorstandsbezügen veröffentlichen. Ein feste Grenze wie bei der
Schweizer 1:12-Initiative ist aber nicht vorgesehen.
Im Jahr 2011 verdienten die Vorstände der deutschen DAX-30-Konzerne im
Mittel 53 Mal so viel wie durchschnittliche Beschäftigte ihrer Firma. Das
ergab eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Die größten
Unterschiede gab es demnach bei Volkswagen. Dort hätten die
Vorstandsmitglieder 170 Mal so viel erhalten wie ein durchschnittlicher
Beschäftigter. Bei den meisten DAX-Konzernen lag das Verhältnis zwischen
1:30 und 1:90.
In der deutschen Politik ist die Höhe der Vorstandsvergütung schon seit
Jahren ein Thema. Bisher versuchte der Bundestag allerdings nur indirekt zu
steuern. So beschloss die rot-grüne Koalition das
Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz. Danach müssen börsennotierte
Unternehmen den Verdienst ihrer Vorstände im Jahresabschluss
veröffentlichen. Die Summen können dann zentral in einem Register
recherchiert werden.
Die vorige große Koalition beschloss 2009 das Gesetz zur Angemessenheit der
Vorstandsvergütung. Danach müssen die Vorstandsbezüge im Plenum des
Aufsichtsrats beschlossen werden. Die bis dahin übliche Aushandlung in
kleinen Ausschüssen genügt nicht mehr. Die Aufsichtsräte sollen auch
persönlich haften, wenn sie unangemessen hohe Vergütungen absegnen.
Union und SPD haben nun zwei weitere Maßnahmen verabredet. So sollen
künftig auch die Aktionäre in der Hauptversammlung den Vorstandsbezügen
zustimmen. Das hatten Anfang des Jahres Union und FDP schon im Bundestag
beschlossen. Der rot-grün dominierte Bundesrat blockierte vor der
Bundestagswahl jedoch ein Inkrafttreten.
Auf Druck der SPD kommt nun hinzu, dass der Aufsichtsrat von
börsennotierten Unternehmen ein Maximalverhältnis von Vorstandsbezügen und
durchschnittlichem Arbeitnehmergehalt festlegen soll. „Die Veröffentlichung
dieses Verhältnisses wird zu einer gewissen Zurückhaltung führen“, hofft
die SPD-Verhandlungsführerin, Angela Kolb, Justizministerin in
Sachsen-Anhalt.
23 Nov 2013
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## AUTOREN
Christian Rath
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