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# taz.de -- Kommentar Kundus-Urteil: Erwartbar und beklemmend
> Beim Bombardement in Kundus gab es keinen Rechtsbruch, urteilt das Bonner
> Landgericht – und belohnt die Ahnungslosigkeit der deutschen Armee.
Bild: Ihn trifft keine Schuld, offiziell: Georg Klein.
Brigadegeneral Georg Klein hat seine Pflichten nicht verletzt, als er 2009,
damals noch als Oberst, den Befehl zum Bombardement im afghanischen Kundus
gab. Also muss die Bundesrepublik keinen Schadenersatz für die Familien der
ungefähr hundert Todesopfer zahlen. So befand es [1][am Dienstagmittag das
Bonner Landgericht].
Vielleicht war dieses Urteil erwartbar. In jedem Fall wirft es erneut ein
beklemmendes Licht auf den furchtbarsten Beschluss eines deutschen Soldaten
seit dem Zweiten Weltkrieg. Das Gericht findet, Klein habe nicht wissen
müssen, dass sich Zivilisten und Kinder an den beiden Tanklastwagen am
Kundusfluss aufhielten, als er sie bombardieren ließ.
Belohnt wird hier die Ahnungslosigkeit der deutschen Truppen in
Afghanistan: Klein durfte also der Aussage eines einzigen
geheimdienstlichen Informanten folgen, es seien nur feindliche Kämpfer am
Fluss. Er durfte es für möglich halten, dass hundert oder mehr Taliban sich
stundenlang um zwei Lkws versammeln. Er durfte die Fragen der
US-Kampfpiloten, ob man die Menschen durch einen Tiefflug nicht warnen
müsse, verwerfen. Er durfte sogar eine unmittelbare Gefahr für seine Truppe
erfinden.
Ein Gutteil der Aufarbeitung der Bombennacht – ob in den Medien oder im
Bundestagsuntersuchungsausschuss – stand unter dem Motto, es dürfe nur den
ersten Stein werfen, wer es im Gefechtsstand von Kundus besser gemacht
hätte. Wirklich große Katastrophen lösen oft diesen christlichen Impuls
aus: Solche Schuld soll kein einzelner Mann tragen müssen. Politik und
Bundeswehr aber haben sich dahinter versteckt.
Was nun etwa an der Zusammenarbeit von Militär und Geheimdienst geändert
wird, welche sonstigen Lehren aus Kundus zu ziehen sind, außer dort bloß
abzuziehen: darauf wartet das Publikum bis heute vergebens.
11 Dec 2013
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[1] /Luftangriff-in-Afghanistan/!129182/
## AUTOREN
Ulrike Winkelmann
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