# taz.de -- Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen | |
> Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet | |
> wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei | |
> nicht nachzuweisen. | |
Bild: Der ausgebrannte Tanklaster in Kundus im September 2009. | |
BONN dpa/taz | Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von | |
Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan | |
abgewiesen. Der Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte | |
Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten | |
angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele | |
Zivilisten. | |
Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur | |
Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen | |
nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der | |
Bundesrepublik ergeben können. | |
In dem Zivilprozess ging es erstmals um Schadenersatzklagen von Angehörigen | |
afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland. | |
Der Angriff in Kunds war der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945. | |
Seine Bewertung ist bis heute umstritten. Im April 2010 stellte die | |
Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberst Klein ein. Im Dezember | |
2011 endete ein Untersuchungsausschuss des Bundestags ohne eindeutige | |
Ergebnisse. | |
11 Dec 2013 | |
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