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# taz.de -- Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
> Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet
> wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei
> nicht nachzuweisen.
Bild: Der ausgebrannte Tanklaster in Kundus im September 2009.
BONN dpa/taz | Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von
Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan
abgewiesen. Der Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte
Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten
angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele
Zivilisten.
Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur
Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen
nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der
Bundesrepublik ergeben können.
In dem Zivilprozess ging es erstmals um Schadenersatzklagen von Angehörigen
afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Der Angriff in Kunds war der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945.
Seine Bewertung ist bis heute umstritten. Im April 2010 stellte die
Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberst Klein ein. Im Dezember
2011 endete ein Untersuchungsausschuss des Bundestags ohne eindeutige
Ergebnisse.
11 Dec 2013
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