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# taz.de -- Oberst Georg Klein
Straßburger Richter zu Kundus-Angriff: Nicht völlig vergebens
Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat den
Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl.
Islamistischer Einfluss in Afghanistan: Kundus ist Taliban-Land
Einst hatte die Bundeswehr ihr Feldlager in der nordafghanischen Provinz.
In der Hochburg der Taliban ist der Staat auf dem Rückzug.
Deutscher Militäreinsatz in Afghanistan: Neuer Prozess um Kundus
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland
verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht
worden sei.
Afghanistan-Urteil des Bundesgerichtshofs: Rückschlag für die Opfer von Kundus
2009 hatten Taliban zwei Tanklaster entführt, die ließ ein deutscher Oberst
bombardieren. Die Opfer haben keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Bundeswehr entschädigt Afghanen: 5.000 Dollar für ein Leben
Für viele Kriegsschäden hat die Bundeswehr Entschädigung gezahlt – auch f�…
getötete Zivilisten. Ein Schuldeingeständnis ist das jedoch nicht.
Kommentar Kundus-Urteil: Erwartbar und beklemmend
Beim Bombardement in Kundus gab es keinen Rechtsbruch, urteilt das Bonner
Landgericht – und belohnt die Ahnungslosigkeit der deutschen Armee.
Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet
wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei
nicht nachzuweisen.
Kommentar Schadenersatz Kundus: Der Krieg ist kein rechtsfreier Raum
Auch Afghanen haben Rechte, wenn die Bundeswehr in ihrem Land Krieg führt.
Der Prozess in Bonn wird die Bundeswehr im positiven Sinne hemmen.
ARD-Film über Kundus-Affäre: Kein Platz im Kopf
Die ARD das versucht Dilemma von Afghanistan-Kommandeur Oberst Klein
nachzuzeichnen. Sie verheddert sich zwischen Doku und Fiktion.
Bombardierter Tanklaster in Kundus: Ein verhängnisvoller Befehl
Ein Rückblick auf eine Serie von Fehlern und Lügen im Jahr 2009: Nach dem
Luftangriff in Kundus wurde in Deutschland erstmals vom Krieg gesprochen.
Prozess um Nato-Bomben in Kundus: Das Recht, zu klagen
Dürfen Hinterbliebene eines Nato-Angriffs gegen die Bundeswehr klagen? Ja,
sagen die einen. Nein – im Krieg gelten besondere Gesetze, sagen die
anderen.
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