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# taz.de -- Straßburger Richter zu Kundus-Angriff: Nicht völlig vergebens
> Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat
> den Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl.
Bild: Ein Bundeswehrsoldat in der Provinz Kundus im Nordosten von Afghanistans …
Der Vorfall scheint schon sehr, sehr lange her. Der deutsche Oberst Klein
hatte [1][2009 einen verhängnisvollen Luftschlag nahe der afghanischen
Stadt Kundus angeordnet], bei dem Dutzende ZivilistInnen starben, darunter
viele Kinder. Zwölf Jahre lang versuchten die Angehörigen der Opfer die
Strafverfolgung von Oberst Klein zu erreichen und Schadenersatz zu
erhalten.
Doch am Ende stehen sie fast mit leeren Händen da. Denn der [2][Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland bescheinigt, bei der
strafrechtlichen Aufarbeitung korrekt agiert zu haben.] Oberst Klein ist
jetzt General und finanziell haben die Angehörigen der Opfer nicht mehr
erhalten, als die schon kurz nach dem Anschlag bezahlte Summe von 5.000
Dollar pro Familie. Die Bundesregierung hat sich bei den Opferangehörigen
bis heute nicht persönlich entschuldigt.
Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens. Aus
menschenrechtlicher Sicht gibt es Lichtblicke. Bei der strafrechtlichen
Aufarbeitung hat der Europäische Gerichtshof bekräftigt, dass er auch für
Vorgänge weit entfernt von Europa zuständig sein kann – wenn Truppen der
europäischen Staaten mögliche Kriegsverbrechen begehen und diese
aufzuklären sind.
Die Bundesregierung hatte das im Straßburger Prozess bestritten. Zudem
warnten Nato-Partner wie Großbritannien und Frankreich, die Straßburger
Kontrolle könne die Bereitschaft zur Beteiligung an internationalen
Friedensmissionen senken. Doch Straßburg ließ sich nicht beirren. Auch im
Ausland müssen die Menschenrechte beachtet und richterlich beschützt
werden.
Noch größer ist der Erfolg im zivilrechtlichen Teil der Aufarbeitung. Im
Dezember stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es durchaus
möglich ist, Entschädigung für „Amtspflichtverletzungen“ zu erhalten, die
deutschen Soldaten im Ausland begingen – auch wenn im Fall von Oberst Klein
keine solche Pflichtverletzung erkannt wurde. Das sind menschenrechtliche
Erfolge, die bleiben.
16 Feb 2021
## LINKS
[1] /Luftangriff-in-Afghanistan-2009/!5623097
[2] https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kundus
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