| # taz.de -- Straßburger Richter zu Kundus-Angriff: Nicht völlig vergebens | |
| > Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat | |
| > den Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl. | |
| Bild: Ein Bundeswehrsoldat in der Provinz Kundus im Nordosten von Afghanistans … | |
| Der Vorfall scheint schon sehr, sehr lange her. Der deutsche Oberst Klein | |
| hatte [1][2009 einen verhängnisvollen Luftschlag nahe der afghanischen | |
| Stadt Kundus angeordnet], bei dem Dutzende ZivilistInnen starben, darunter | |
| viele Kinder. Zwölf Jahre lang versuchten die Angehörigen der Opfer die | |
| Strafverfolgung von Oberst Klein zu erreichen und Schadenersatz zu | |
| erhalten. | |
| Doch am Ende stehen sie fast mit leeren Händen da. Denn der [2][Europäische | |
| Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland bescheinigt, bei der | |
| strafrechtlichen Aufarbeitung korrekt agiert zu haben.] Oberst Klein ist | |
| jetzt General und finanziell haben die Angehörigen der Opfer nicht mehr | |
| erhalten, als die schon kurz nach dem Anschlag bezahlte Summe von 5.000 | |
| Dollar pro Familie. Die Bundesregierung hat sich bei den Opferangehörigen | |
| bis heute nicht persönlich entschuldigt. | |
| Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens. Aus | |
| menschenrechtlicher Sicht gibt es Lichtblicke. Bei der strafrechtlichen | |
| Aufarbeitung hat der Europäische Gerichtshof bekräftigt, dass er auch für | |
| Vorgänge weit entfernt von Europa zuständig sein kann – wenn Truppen der | |
| europäischen Staaten mögliche Kriegsverbrechen begehen und diese | |
| aufzuklären sind. | |
| Die Bundesregierung hatte das im Straßburger Prozess bestritten. Zudem | |
| warnten Nato-Partner wie Großbritannien und Frankreich, die Straßburger | |
| Kontrolle könne die Bereitschaft zur Beteiligung an internationalen | |
| Friedensmissionen senken. Doch Straßburg ließ sich nicht beirren. Auch im | |
| Ausland müssen die Menschenrechte beachtet und richterlich beschützt | |
| werden. | |
| Noch größer ist der Erfolg im zivilrechtlichen Teil der Aufarbeitung. Im | |
| Dezember stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es durchaus | |
| möglich ist, Entschädigung für „Amtspflichtverletzungen“ zu erhalten, die | |
| deutschen Soldaten im Ausland begingen – auch wenn im Fall von Oberst Klein | |
| keine solche Pflichtverletzung erkannt wurde. Das sind menschenrechtliche | |
| Erfolge, die bleiben. | |
| 16 Feb 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Luftangriff-in-Afghanistan-2009/!5623097 | |
| [2] https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Kundus | |
| Schwerpunkt Afghanistan | |
| Oberst Georg Klein | |
| Schwerpunkt Afghanistan | |
| Schwerpunkt Afghanistan | |
| Schwerpunkt Afghanistan | |
| Internationaler Strafgerichtshof | |
| Schwerpunkt Afghanistan | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Verhandlungen mit den Taliban: Schachzüge beim Friedensplan | |
| Afghanistans Präsident Aschraf Ghani versucht, die Taliban zu Kompromissen | |
| zu bewegen. Doch er kann sich der Unterstützung der USA nicht sicher sein. | |
| Gespräche mit Taliban und Warlords: Neuer Anlauf zu Abzug und Frieden | |
| Die Afghanistanpolitik der neuen US-Regierung enthält neue | |
| Verhandlungsformate und einige fragwürdige Kurskorrekturen. | |
| Bundeswehr-Beschuss in Kundus 2009: Ausreichend aufgeklärt | |
| Deutschland hat den Beschuss von Kundus aufgearbeitet, so der Europäische | |
| Gerichtshof für Menschenrechte. Geklagt hatte der Vater zweier Opfer. | |
| Internationaler Strafgerichtshof (IStGH): Das Zentrum für Weltgerechtigkeit | |
| Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit können am | |
| IStGH verhandelt werden. Was kann er leisten, wo sind die Grenzen? | |
| Bundeswehr in Afghanistan: Nur ein symbolischer Schritt | |
| Trotz angespannter Sicherheitslage zieht sich die Bundeswehr aus Kundus | |
| zurück. Ein großes militärisches Gewicht hatte sie dort nie. |