# taz.de -- Straßburger Richter zu Kundus-Angriff: Nicht völlig vergebens | |
> Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Nato-Angriffs in Kundus hat | |
> den Opferangehörigen nichts genutzt. Den Menschenrechten aber sehr wohl. | |
Bild: Ein Bundeswehrsoldat in der Provinz Kundus im Nordosten von Afghanistans … | |
Der Vorfall scheint schon sehr, sehr lange her. Der deutsche Oberst Klein | |
hatte [1][2009 einen verhängnisvollen Luftschlag nahe der afghanischen | |
Stadt Kundus angeordnet], bei dem Dutzende ZivilistInnen starben, darunter | |
viele Kinder. Zwölf Jahre lang versuchten die Angehörigen der Opfer die | |
Strafverfolgung von Oberst Klein zu erreichen und Schadenersatz zu | |
erhalten. | |
Doch am Ende stehen sie fast mit leeren Händen da. Denn der [2][Europäische | |
Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland bescheinigt, bei der | |
strafrechtlichen Aufarbeitung korrekt agiert zu haben.] Oberst Klein ist | |
jetzt General und finanziell haben die Angehörigen der Opfer nicht mehr | |
erhalten, als die schon kurz nach dem Anschlag bezahlte Summe von 5.000 | |
Dollar pro Familie. Die Bundesregierung hat sich bei den Opferangehörigen | |
bis heute nicht persönlich entschuldigt. | |
Aber der Einsatz im fernen Deutschland war nicht völlig vergebens. Aus | |
menschenrechtlicher Sicht gibt es Lichtblicke. Bei der strafrechtlichen | |
Aufarbeitung hat der Europäische Gerichtshof bekräftigt, dass er auch für | |
Vorgänge weit entfernt von Europa zuständig sein kann – wenn Truppen der | |
europäischen Staaten mögliche Kriegsverbrechen begehen und diese | |
aufzuklären sind. | |
Die Bundesregierung hatte das im Straßburger Prozess bestritten. Zudem | |
warnten Nato-Partner wie Großbritannien und Frankreich, die Straßburger | |
Kontrolle könne die Bereitschaft zur Beteiligung an internationalen | |
Friedensmissionen senken. Doch Straßburg ließ sich nicht beirren. Auch im | |
Ausland müssen die Menschenrechte beachtet und richterlich beschützt | |
werden. | |
Noch größer ist der Erfolg im zivilrechtlichen Teil der Aufarbeitung. Im | |
Dezember stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es durchaus | |
möglich ist, Entschädigung für „Amtspflichtverletzungen“ zu erhalten, die | |
deutschen Soldaten im Ausland begingen – auch wenn im Fall von Oberst Klein | |
keine solche Pflichtverletzung erkannt wurde. Das sind menschenrechtliche | |
Erfolge, die bleiben. | |
16 Feb 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Luftangriff-in-Afghanistan-2009/!5623097 | |
[2] https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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