| # taz.de -- Kundus-Luftangriff der Bundeswehr: Oberst Klein kann gehen | |
| > Die Hinterbliebenen der Kundus-Opfer müssen eine weitere Niederlage | |
| > einstecken: Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde | |
| > eingestellt. | |
| Bild: Oberst Klein 2009 in Kundus. | |
| Karlsruhe afp | Wegen des tödlichen Nato-Luftangriffs im afghanischen | |
| Kundus mit vielen zivilen Opfern wird es kein Strafverfahren geben. Mit | |
| einem am Freitag veröffentlichten Beschluss billigte das | |
| Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Entscheidung der | |
| Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen unter anderem gegen den damaligen | |
| Bundeswehr-Oberst Georg Klein einzustellen. Damit mussten Hinterbliebene | |
| des verheerenden Luftschlags vom September 2009 erneut eine Niederlage vor | |
| deutschen Gerichten hinnehmen. | |
| Klein hatte das nächtliche Bombardement von zwei durch aufständische | |
| Taliban entführten Tanklastern in Nordafghanistan veranlasst. Bei dem | |
| Luftschlag kamen mehr als hundert Menschen ums Leben, darunter zahlreiche | |
| Zivilisten. Nach den zuständigen Stellen des Heeres untersuchte in der | |
| Folge auch die Bundesanwaltschaft die Umstände des folgenschweren Angriffs. | |
| Die Karlsruher Behörde stellte ihr Ermittlungsverfahren am 16. April 2010 | |
| ein, das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte diesen Schritt am | |
| 16. Februar 2011. | |
| Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht verlangte nun ein Vater, | |
| der bei dem Angriff zwei Kinder verloren hatte, weitere Ermittlungen und | |
| einen Strafprozess gegen Klein sowie einen als Fliegerleitoffizier an dem | |
| Angriff beteiligten Hauptfeldwebel. Das Bundesverfassungsgericht nahm die | |
| Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. | |
| Die Bundeswehr habe befürchtet, dass die beiden Tanklaster von den Taliban | |
| jederzeit zu einer „rollenden Bombe“ gegen ein in der Nähe befindliches | |
| Lager der Bundeswehr umfunktioniert werden könnten. Dabei sei Klein davon | |
| ausgegangen, dass es sich bei den Menschen im Umfeld der Tanklaster um | |
| Angehörige oder Unterstützer der aufständischen Taliban handelt. | |
| ## In zwei Instanzen gescheitert | |
| Vor diesem Hintergrund sei die Einstellung der Ermittlungen durch die | |
| Bundesanwaltschaft „nicht willkürlich und aus verfassungsrechtlicher Sicht | |
| nicht zu beanstanden“, hoben die Karlsruher Richter hervor. Das | |
| Bundesverfassungsgericht betonte zugleich, dass auch mögliche Verbrechen | |
| und Straftaten staatlicher Stellen genau untersucht werden müssten. Es | |
| dürfe gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass Staatsanwaltschaften und | |
| Gerichte hier eine höhere Schwelle anlegen. Diesen Anforderungen würden die | |
| Ermittlungen im Fall Kundus aber gerecht. | |
| Hinterbliebene von Kundus-Opfern waren auch in zwei Instanzen mit | |
| Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland gescheitert. Das | |
| Bonner Landgericht wies im Dezember 2013 zwei entsprechende Klagen ab – mit | |
| der Begründung, den an der tödlichen Militäraktion beteiligten Soldaten sei | |
| „keine schuldhafte Amtspflichtverletzung“ vorzuwerfen. Dieses Urteil | |
| bestätigte Ende April das Oberlandesgericht Köln. Die Anwälte der klagenden | |
| Opfer kündigten allerdings wiederholt an, den Fall notfalls bis vor den | |
| Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu tragen. | |
| 19 Jun 2015 | |
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