| # taz.de -- Bombardement in Kundus: Keine Chance auf Entschädigung | |
| > Das Kölner Oberlandesgericht verhandelt über die Klagen zweier | |
| > afghanischer Angehöriger der Opfer des tödlichen Luftangriffs vom | |
| > September 2009. | |
| Bild: Afghanische Sicherheitsbeauftragte inspizieren am 4. September 2009 die a… | |
| KÖLN taz | Die Hinterbliebenen der Opfer des Bombenangriffs auf zwei | |
| Tanklaster im afghanischen Kunduz können weiterhin nicht auf eine | |
| Entschädigung von deutscher Seite hoffen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) | |
| wird das Urteil des Landgerichts Bonn wohl bestätigen, das | |
| Schadenersatzklagen abgewiesen hatte. „Wir messen der Berufung eher geringe | |
| Erfolgsaussichten bei“, sagte Richterin Uta Statthalter in der Verhandlung | |
| am Donnerstag. Das Urteil soll am 30. April verkündet werden. | |
| Die Kläger werfen der Bundesrepublik Verstöße gegen das Völkerrecht vor. In | |
| dem Verfahren fordern ein Vater zweier Kinder, die bei dem Angriff getötet | |
| wurden, und eine Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes sechs Kinder allein | |
| versorgen muss, Schadenersatz. „Wir werden bis vor den Europäischen | |
| Gerichtshof ziehen“, kündigte ihr Anwalt Karim Popal an. | |
| Im September 2009 hatten US-Kampfjets in Kundus auf Befehl des deutschen | |
| Obersts Georg Klein zwei Tanklaster bombardiert, die dort im Sand | |
| feststeckten. Klein will davon ausgegangen sein, dass es sich bei den | |
| Personen an den Lastern um Taliban handelte. Bei dem Angriff wurden 140 | |
| Menschen getötet. Nach Angaben von Anwalt Popal waren unter den Opfern | |
| mindestens 79 Zivilisten, darunter 28 Kinder. Ermittlungen gegen den Oberst | |
| wurden 2010 eingestellt. | |
| ## Anwalt: Wir sind ausgetrickst worden | |
| Popal klagt für insgesamt 79 Hinterbliebene auf Schadenersatz. Bis zur | |
| endgültigen Entscheidung der jetzt zweitinstanzlich verhandelten beiden | |
| Musterprozesse ruhen die übrigen Verfahren. Nur wenn dem Oberst ein | |
| vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachzuweisen ist, können | |
| Hinterbliebene die Bundesrepublik in Haftung nehmen. Das ist jedoch nach | |
| Auffassung des Kölner OLG nicht der Fall. „Wir meinen, dass das Landgericht | |
| Bonn eine schuldhafte Amtspflichtverletzung zu recht verneint hat“, sagte | |
| Richterin Statthalter. | |
| Das sieht Anwalt Popal völlig anders. Grundlage für die Entscheidung des | |
| Oberst waren Infrarotaufnahmen aus der Luft und Berichte eines Informanten | |
| vor Ort, den Popal für unzuverlässig hält. „Rote Punkte auf Aufnahmen aus | |
| einer Höhe von 2.500 Metern als Taliban zu bewerten, ist grob fahrlässig“, | |
| sagte er. Klein hatte vorm Landgericht Bonn – anders als von den Anwälten | |
| der beklagten Bundesrepublik angekündigt – nicht ausgesagt. Die Bonner | |
| Richter hatten die Beweisaufnahme vorher geschlossen. „Wir sind | |
| ausgetrickst worden“, sagte Popal. Das OLG beanstandete das Vorgehen der | |
| Vorinstanz nicht, weil Klein nicht zu strittigen Fakten hätte aussagen | |
| sollen. | |
| Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben mittlerweile an 90 Familien | |
| aus Kundus 5.000 Dollar als Entschädigung gezahlt. „Sie hat einen | |
| unabhängigen Mediator eingesetzt“, sagte Anwalt Mark Zimmer, der den | |
| deutschen Staat vertritt. | |
| Hinterbliebenenanwalt Popal bestreitet allerdings, dass das Geld bei den | |
| Richtigen angekommen ist. „Etwa 20 Prozent der Opfer haben Geld bekommen, | |
| 80 Prozent nicht“, sagte er. Das Geld sei stattdessen an korrupte | |
| afghanische Politiker geflossen. | |
| 13 Mar 2015 | |
| ## AUTOREN | |
| Anja Krüger | |
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