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# taz.de -- Sterbehilfe in Belgien: Auch Kinder und Demenzkranke
> Belgien will die Sterbehilfe ausweiten. Ärzte sollen auch Minderjährige
> und Demente töten dürfen. Patientenschützer sprechen von
> Bankrotterklärung.
Bild: In Belgien ist aktitive Sterbehilfe seit 2002 zulässig.
BRÜSSEL/BERLIN dpa | Die vom belgischen Senat geplante Ausweitung der
Sterbehilfe auf Minderjährige ist in Deutschland auf Kritik gestoßen. Der
Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach am
Freitag in Berlin von einer Bankrotterklärung.
Nach dem vom belgischen Senat am Donnerstagabend verabschiedeten
Gesetzentwurf sollen auch Menschen unter 18 Jahren unter bestimmten
Umständen das Recht auf Sterbehilfe bekommen. Der Vorschlag muss noch von
der ersten Kammer gebilligt werden.
Die regierenden Sozialisten in Brüssel wollen das Recht auf Sterbehilfe
zudem etwa auf Demenzkranke ausweiten. Kindern soll Sterbehilfe erlaubt
sein, wenn sie todkrank sind und schwer leiden. Die Eltern müssten
zustimmen.
Belgien gilt in der Sterbehilfe als Pionier: Bereits 2002 wurde sie für
Erwachsene legalisiert. Voraussetzung ist, dass sie unter unheilbaren
Krankheiten leiden und Ärzte ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Im
vergangenen Jahr wählten 1.432 Belgier diesen Tod, ein Viertel mehr als im
Vorjahr. In der EU ist Sterbehilfe derzeit nur in Belgien, den Niederlanden
und Luxemburg erlaubt.
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – also Tötung auf Verlangen –
verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Das heißt, wer einem
Todkranken beispielsweise Gift besorgt, macht sich damit nicht strafbar.
Dies ist erst der Fall, wenn er es dem Betroffenen aktiv einflößt.
Brysch forderte das Europäische Parlament und den Europarat auf, der
Ausweitung der aktiven Sterbehilfe in Belgien entgegenzuwirken. „Jeder hat
ein Recht auf Sterben, aber Töten ist nicht die Fortführung der humanen
Sterbebegleitung.“ Denn die Frage sei, wer entscheide, wann ein Leiden
unerträglich sei. „Einen objektivierbaren Leidenskatalog, den Ärzte bei
ihrer Entscheidung für oder gegen das Leben nur abzuhaken brauchen, kann es
nicht geben.“
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) scheiterte
in der vergangenen Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf, um die
Rechtslage in Deutschland zu ändern: Bestraft werden sollte demnach, wer
Hilfe zum Suizid anbietet, um damit Gewinne zu erzielen. Doch die
Koalitionsfraktionen von Union und FDP wurden sich nicht einig. Im
Koalitionsvertrag von Union und SPD finden sich keine konkreten Pläne zu
dem Thema.
13 Dec 2013
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Gabriele Goettle
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