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# taz.de -- Kabinett billigt Gesetzentwurf: Gewerbsmäßige Sterbehilfe strafbar
> Ärzte als Sterbehelfer? Per Gesetz will die Regierung Sterbehilfe aus
> finanziellen Gründen unter Strafe stellen. Kritiker stoßen sich an einer
> geplante Ausnahme.
Bild: Gebilligter Entwurf: Das Bundeskabinett stimmte Justizministerin Sabine L…
BERLIN dpa | Sterbehilfe als Geschäft soll künftig ausdrücklich verboten
werden. Angehörige und nahestehende Menschen sollen für die Begleitung zum
Sterbehelfer aber nicht bestraft werden. Der entsprechende, allerdings
heftig umstrittene Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhielt am Mittwoch grünes Licht vom
Bundeskabinett. Gewerbsmäßigen Sterbehelfern drohen bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe, wenn das Gesetz das parlamentarische Verfahren passiert.
„Als ,Erwerbsmodell' würde Suizidhilfe sonst zur gewöhnlichen, auf
Ausdehnung angelegten ,Dienstleistung', die Menschen dazu verleiten kann,
sich das Leben zu nehmen, obwohl sie dies ohne das kommerzielle Angebot
vielleicht nicht getan hätten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Die Ministerin verteidigte zugleich die umstrittene Ausnahme. Von einer
Ausweitung der Suizidhilfe könne keine Rede sein. „Vielmehr stellt der
Entwurf unter Strafe, was bislang nicht strafbar war.“
Ehe- und Lebenspartner, die nach womöglich jahrzehntelangem Zusammenleben
den Partner auch auf dem Weg zum gewerbsmäßig handelnden Sterbehelfer nicht
alleinlassen, sollten nicht plötzlich als Gehilfe kriminalisiert werden,
sagte Leutheusser-Schnarrenberger - „obwohl sie selbst überhaupt nicht
gewerbsmäßig handeln“.
## Gewinnabsicht und Wiederholung
Entscheidend sind laut Entwurf Gewinnabsicht und auf Wiederholung
ausgerichtetes Handeln. Eine solche Förderung der Selbsttötung soll
kriminalisiert werden. Das kann in Form des Gewährens, Verschaffens oder
Vermittelns einer Gelegenheit zur Selbsttötung stattfinden. Im März hatten
sich die Koalitionsspitzen darauf geeinigt, eine entsprechende
Grundsatzvereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nun umzusetzen.
Der Teilausschnitt der Sterbehilfe werde erstmalig unter Strafe gestellt
und gerade nicht für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte legalisiert, betonte
das Justizressort angesichts zahlreicher kritischer Stimmen.
In der Gesetzesbegründung findet sich gegenüber einem Bearbeitungsstand vom
Juli folgender Satz zu der geplanten Ausnahme nicht mehr: „Auch Ärzte oder
Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche
Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung
entstanden ist, wie dies zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer
entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“ Der nun dort zu findende
Verweis auf einen Kommentar des Strafgesetzbuches besage allerdings
dasselbe, betonte ein Ministeriumssprecher.
Nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes hatte es von Ärzten, Kirchen und
Politikern Kritik gehagelt. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte nun:
„Nach der neuen Regelung wird keine Tat straffrei sein, die bisher strafbar
ist.“ Strafbar bleibe die Tötung auf Verlangen.
Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung warnte vor
gefährlichen Freiräumen. „Es ist offenbar der persönliche und politische
Wille von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, Tötung auf
Verlangen in Deutschland zu legalisieren“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
29 Aug 2012
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Bundestag
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