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# taz.de -- Kritik am geplanten Sterbehilfe-Gesetz: „Ein Stück aus dem Tollh…
> Ein neues Gesetz soll Sterbehilfe durch Angehörige und andere
> nahestehende Personen straffrei stellen. Aus der CDU und von Ärzten kommt
> Kritik: Sie befürchten Missbrauch.
Bild: Nicht mal der Tod ist unumstritten.
BERLIN dpa | Ein neuer Anlauf des Bundesjustizministeriums für ein
gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist auf breite Ablehnung
gestoßen. Massive Kritik kam aus den Reihen der Union, von der
Bundesärztekammer und von Patientenschützern.
Nach dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren
Haft bestraft werden, Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere
nahestehende Personen jedoch ungeahndet bleiben. Wörtlich heißt es
ergänzend dazu: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn
eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde
persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies z. B. beim langjährigen
Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“
„Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor“, sagte
der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU). Der
Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem
„Stück aus dem Tollhaus“. Das Ministerium schaffe damit die
Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. „Unsere Position ist klar, als
Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.“
Das Bundesjustizministerium wies die Vorhaltungen als unzutreffend zurück.
„Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft“, sagte
Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft. Mit der Ergänzung des
Strafgesetzbuches werde „mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte
straffrei gestellt“. Es gehe vielmehr um „Spezialfälle“ besonders enger …
langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter „dann zufällig
auch Arzt ist“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian
Ahrendt, wies die Kritik aus Union und Ärzteschaft als „substanzlos“
zurück. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, begrüßte …
Gegensatz zu Montgomery den Gesetzentwurf. Es sei zwar richtig, dass Ärzte
keine Sterbehelfer seien, „aber in begründeten Einzelfällen können sie
Patienten auf diese Art von ihrem Leid befreien“, sagte er dem Berliner
Tagesspiegel.
2 Aug 2012
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Sterbehilfe
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