| # taz.de -- Inhaftierung von Abschiebehäftlingen: Flüchtlinge unter sich | |
| > Niedersachsen trennt Abschiebehäftlinge wieder von Untersuchungs- und | |
| > Strafgefangenen und erfüllt damit – widerwillig – rechtliche Vorgaben. | |
| Bild: Seit 1. Januar wieder strafgefangenenfrei: die JVA im niedersächsischen … | |
| HAMBURG taz | Niedersachsen wird wieder rechtstreu – was die Unterbringung | |
| von Abschiebehäftlingen angeht. Mit dem Jahreswechsel ist die Abteilung | |
| Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover wieder eine ausschließliche | |
| „Abschiebungshafteinrichtung“ geworden. Das hat das niedersächsische | |
| Innenministerium dem Celler Landgericht mitgeteilt. | |
| Flüchtlinge und Migranten, die sich einer staatlich angeordneten Ausreise | |
| widersetzen, sind nicht als Verbrecher anzusehen: Das geht aus einer | |
| Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2008 hervor. Diese Menschen | |
| müssen daher im Falle einer Inhaftierung zum Zweck der gewaltsamen | |
| Abschiebung separat von „normalen“ Untersuchungs- oder Strafgefangenen | |
| eingesperrt werden. | |
| In Folge des Föderalismusprinzips unterliegt der Strafvollzug in der | |
| Bundesrepublik der Länderkompetenz. 1999 konzipierte die damalige rot-grüne | |
| niedersächsische Landesregierung die Einrichtung in Langenhagen als reine | |
| Abschiebestation. Deren Auslastung allerdings sank, so dass später das | |
| inzwischen CDU-geführte Justizministerium auf die Idee kam, verstärkt auch | |
| Strafgefangene in der Anlage unterzubringen. | |
| Zwar waren weibliche Abschiebehäftlinge strikt getrennt untergebracht, | |
| wurden in der sogenannten Freizeit jedoch mit Strafgefangenen | |
| „umgeschlossen“, um einer „Isolation“ entgegenzuwirken. Inzwischen liegt | |
| dem Europäischen Gerichtshof ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs | |
| vor: Es soll prüfen, ob eine derartige Mischunterbringung dem europäischen | |
| Recht entspricht. | |
| „Nicht zuletzt zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten“ werde Langenhagen „… | |
| dem 1. 1. 2014 der ursprünglichen Bestimmung als reine | |
| Abschiebehafteinrichtung zurückgeführt“, teilt Wilfred Burkhardt vom | |
| niedersächsischen Innenministerium dem Celler Landgericht mit. Das geschehe | |
| in Abstimmung mit dem Justizministerium und laut dem rot-grünen | |
| Koalitionsvertrag. In Langenhagen untergebrachte Strafgefangene werden | |
| demnach in die Hauptanstalt Hannover oder in andere Einrichtungen verlegt. | |
| Das Land reagiere „spät und widerwillig“, sagt der hannoversche | |
| Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der in Celle für einen Mandanten geklagt | |
| hatte. „Aber die verfassungswidrige Unterbringung hat wohl nun ein Ende.“ | |
| 1 Jan 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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