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# taz.de -- Inhaftierung von Abschiebehäftlingen: Flüchtlinge unter sich
> Niedersachsen trennt Abschiebehäftlinge wieder von Untersuchungs- und
> Strafgefangenen und erfüllt damit – widerwillig – rechtliche Vorgaben.
Bild: Seit 1. Januar wieder strafgefangenenfrei: die JVA im niedersächsischen …
HAMBURG taz | Niedersachsen wird wieder rechtstreu – was die Unterbringung
von Abschiebehäftlingen angeht. Mit dem Jahreswechsel ist die Abteilung
Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover wieder eine ausschließliche
„Abschiebungshafteinrichtung“ geworden. Das hat das niedersächsische
Innenministerium dem Celler Landgericht mitgeteilt.
Flüchtlinge und Migranten, die sich einer staatlich angeordneten Ausreise
widersetzen, sind nicht als Verbrecher anzusehen: Das geht aus einer
Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2008 hervor. Diese Menschen
müssen daher im Falle einer Inhaftierung zum Zweck der gewaltsamen
Abschiebung separat von „normalen“ Untersuchungs- oder Strafgefangenen
eingesperrt werden.
In Folge des Föderalismusprinzips unterliegt der Strafvollzug in der
Bundesrepublik der Länderkompetenz. 1999 konzipierte die damalige rot-grüne
niedersächsische Landesregierung die Einrichtung in Langenhagen als reine
Abschiebestation. Deren Auslastung allerdings sank, so dass später das
inzwischen CDU-geführte Justizministerium auf die Idee kam, verstärkt auch
Strafgefangene in der Anlage unterzubringen.
Zwar waren weibliche Abschiebehäftlinge strikt getrennt untergebracht,
wurden in der sogenannten Freizeit jedoch mit Strafgefangenen
„umgeschlossen“, um einer „Isolation“ entgegenzuwirken. Inzwischen liegt
dem Europäischen Gerichtshof ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs
vor: Es soll prüfen, ob eine derartige Mischunterbringung dem europäischen
Recht entspricht.
„Nicht zuletzt zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten“ werde Langenhagen „…
dem 1. 1. 2014 der ursprünglichen Bestimmung als reine
Abschiebehafteinrichtung zurückgeführt“, teilt Wilfred Burkhardt vom
niedersächsischen Innenministerium dem Celler Landgericht mit. Das geschehe
in Abstimmung mit dem Justizministerium und laut dem rot-grünen
Koalitionsvertrag. In Langenhagen untergebrachte Strafgefangene werden
demnach in die Hauptanstalt Hannover oder in andere Einrichtungen verlegt.
Das Land reagiere „spät und widerwillig“, sagt der hannoversche
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der in Celle für einen Mandanten geklagt
hatte. „Aber die verfassungswidrige Unterbringung hat wohl nun ein Ende.“
1 Jan 2014
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Inhaftierung
Abschiebehaft
Polizei
Abschiebung
Flüchtlinge
Hamburg
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