# taz.de -- Inhaftierung von Abschiebehäftlingen: Flüchtlinge unter sich | |
> Niedersachsen trennt Abschiebehäftlinge wieder von Untersuchungs- und | |
> Strafgefangenen und erfüllt damit – widerwillig – rechtliche Vorgaben. | |
Bild: Seit 1. Januar wieder strafgefangenenfrei: die JVA im niedersächsischen … | |
HAMBURG taz | Niedersachsen wird wieder rechtstreu – was die Unterbringung | |
von Abschiebehäftlingen angeht. Mit dem Jahreswechsel ist die Abteilung | |
Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover wieder eine ausschließliche | |
„Abschiebungshafteinrichtung“ geworden. Das hat das niedersächsische | |
Innenministerium dem Celler Landgericht mitgeteilt. | |
Flüchtlinge und Migranten, die sich einer staatlich angeordneten Ausreise | |
widersetzen, sind nicht als Verbrecher anzusehen: Das geht aus einer | |
Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahre 2008 hervor. Diese Menschen | |
müssen daher im Falle einer Inhaftierung zum Zweck der gewaltsamen | |
Abschiebung separat von „normalen“ Untersuchungs- oder Strafgefangenen | |
eingesperrt werden. | |
In Folge des Föderalismusprinzips unterliegt der Strafvollzug in der | |
Bundesrepublik der Länderkompetenz. 1999 konzipierte die damalige rot-grüne | |
niedersächsische Landesregierung die Einrichtung in Langenhagen als reine | |
Abschiebestation. Deren Auslastung allerdings sank, so dass später das | |
inzwischen CDU-geführte Justizministerium auf die Idee kam, verstärkt auch | |
Strafgefangene in der Anlage unterzubringen. | |
Zwar waren weibliche Abschiebehäftlinge strikt getrennt untergebracht, | |
wurden in der sogenannten Freizeit jedoch mit Strafgefangenen | |
„umgeschlossen“, um einer „Isolation“ entgegenzuwirken. Inzwischen liegt | |
dem Europäischen Gerichtshof ein Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs | |
vor: Es soll prüfen, ob eine derartige Mischunterbringung dem europäischen | |
Recht entspricht. | |
„Nicht zuletzt zur Vermeidung von Rechtsunklarheiten“ werde Langenhagen „… | |
dem 1. 1. 2014 der ursprünglichen Bestimmung als reine | |
Abschiebehafteinrichtung zurückgeführt“, teilt Wilfred Burkhardt vom | |
niedersächsischen Innenministerium dem Celler Landgericht mit. Das geschehe | |
in Abstimmung mit dem Justizministerium und laut dem rot-grünen | |
Koalitionsvertrag. In Langenhagen untergebrachte Strafgefangene werden | |
demnach in die Hauptanstalt Hannover oder in andere Einrichtungen verlegt. | |
Das Land reagiere „spät und widerwillig“, sagt der hannoversche | |
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, der in Celle für einen Mandanten geklagt | |
hatte. „Aber die verfassungswidrige Unterbringung hat wohl nun ein Ende.“ | |
1 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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