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# taz.de -- Einreise nach Deutschland: Zu Unrecht ferngehalten
> Rund 400.000 Ausländer könnten rechtswidrig mit einer Einreisesperre
> belegt sein. Die Bundesregierung will das Aufenthaltsgesetz nachbessern.
Bild: Künftig kommt vielleicht mancher Abgeschobene zumindest an diesem Herrn …
BERLIN taz | Wer aus Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben wurde, für
den hieß es häufig: Es gibt keinen Weg zurück. Denn jahrelang wurden bei
einer Ausweisung oder Abschiebung in vielen Fällen unbefristete Sperren zur
Wiedereinreise verhängt.
Doch das, so die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Ulla Jelpke,
verstoße gegen EU-Recht. „Fast eine halbe Million Ausländer sind
rechtswidrig mit einer Einreisesperre belegt“, sagte Jelpke am Mittwoch.
Sie bezieht sich dabei auf eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf
eine Anfrage der Linksfraktion.
Darin räumt die Bundesregierung ein, dass in Sachen Einreisesperren
Handlungsbedarf besteht und sie eine „Anpassung des Aufenthaltsgesetzes“
plant. Auch das Ausländerzentralregister, in dem die unbefristeten
Einreisesperren registriert sind, will man in Zusammenarbeit mit den
Ländern und der Bundespolizei bereinigen.
Die neue Entwicklung geht auf eine EU-Richtlinie und einen Spruch des
Europäischen Gerichtshofs vom September 2013 zurück. In Deutschland wurde
eine Einreisesperre im Falle einer Ausweisung oder Abschiebung im Regelfall
bisher unbefristet verhängt. Die Betroffenen mussten eine Befristung extra
beantragen. Das jedoch ist laut EU-Recht nicht zulässig.
Wiedereinreisesperren müssen demnach immer befristet werden, und zwar auf
maximal fünf Jahre.
Zudem muss die Einreisesperre bereits mit der Abschiebung oder Ausweisung
mitgeteilt werden. Auch auf alte Fälle treffen diese Kriterien zu.
Ausnahmen können allerdings gemacht werden, wenn die Person eine schwere
Straftat begangen hat und eine Prognose besagt, dass sie auch künftig die
öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden wird.
Die Bundesregierung teilt in der Antwort auch mit, dass zum Stichtag 31.
Oktober 2013 etwas über 495.000 nicht in Deutschland lebende Ausländer im
Ausländerzentralregister mit einem unbefristeten Einreiseverbot erfasst
sind. Nach Schätzung von Rechtsanwälten müssten bei voraussichtlich über
400.000 von ihnen die Einreisesperren aufgehoben werden, sagte Jelpke.
16 Jan 2014
## AUTOREN
Eva Völpel
## TAGS
Abschiebung
Ausweisung
Schwerpunkt Rassismus
Inhaftierung
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