| # taz.de -- Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in Berlin: Filmen erlaubt | |
| > BVG-Mitarbeiter haben verhindert, dass Zeugen den Einsatz gegen | |
| > Flüchtlinge in Berlin filmen. Dabei sind solche Aufnahmen nicht verboten. | |
| Bild: Die einzige (wackelige) Filmaufnahme des Vorfalls. | |
| BERLIN taz | Was genau ist am Freitag bei der Fahrkartenkontrolle einer | |
| Gruppe von Flüchtlingen am U-Bahnhof Hermannplatz passiert? Kontrolleure | |
| hatten wenige Minuten vor zehn Uhr einen Flüchtling mit einer Fahrkarte | |
| erwischt, die erst ab zehn Uhr gilt. Die BVG behauptet: Nur die eine Person | |
| sei zum Aussteigen aufgefordert worden, um ein gültiges Ticket nachzulösen. | |
| Die Flüchtlinge behaupten, die ganze Gruppe sei zum Aussteigen aufgefordert | |
| worden – auch die mit zweifellos Fahrschein. Auch der Verlauf der weiteren | |
| Auseinandersetzung im U-Bahnhof ist strittig. | |
| Die Verkehrsbetriebe werten jetzt die Videoaufzeichnungen aus der Bahn und | |
| aus dem Bahnhof aus. Dort werden aber nur Bilder aufgezeichnet, keine Töne. | |
| Und die BVG-Mitarbeiter haben auch aktiv verhindert, dass weitere | |
| Beweisaufnahmen von anderen Fahrgästen angefertigt werden. | |
| Das zeigt das bisher [1][einzige öffentlich bekannte Video] von dem | |
| Vorfall, das jemand mit seinem Handy aufgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt | |
| ist der Einsatz schon recht weit fortgeschritten: Die Flüchtlinge liegen | |
| auf dem Boden, Polizisten knien auf ihnen, legen ihnen Handschellen an und | |
| führen sie ab. Eine Reihe von Zeugen beobachtet das Geschehen. | |
| „Verboten, verboten“, sagt ein anderer Fahrgast zu dem, der die Szene mit | |
| dem Handy aufzeichnet. „Nix verboten“, antwortet der. Ein Polizist schaltet | |
| sich ein: „Nein, ist nicht verboten.“ Eine halbe Minute später wiederholt | |
| sich die Auseinandersetzung. „Muss das sein?“, fragt jemand den Filmer und | |
| fordert: „Aus!“ Der Polizist von vorhin ist inzwischen weitergegangen. | |
| Stattdessen kommt jetzt ein BVG-Mitarbeiter, verstellt den Blick auf das | |
| Geschehen und hebt die Hand zur Kamera. Dann bricht die Aufnahme ab. | |
| ## Legal oder illegal? | |
| Aber wie ist das wirklich: Ist dieses Video legal oder illegal? Juristisch | |
| gesehen muss man dabei sauber trennen zwischen der Aufzeichnung und der | |
| späteren Veröffentlichung. Ersteres ist erlaubt, wie im letzten Jahr erst | |
| wieder das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht [2][entschied]: „Das | |
| Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist allerdings | |
| grundsätzlich zulässig.“ Die Polizisten dürfen den Filmenden höchstens na… | |
| dem Ausweis fragen, aber die Aufnahmen nicht unterbinden. Auch die | |
| Hausordnung der BVG verbietet keine Foto- und Videoaufnahmen. | |
| Nicht alles, was man filmen darf, darf man aber auch veröffentlichen. Wenn | |
| darauf einzelne Personen zu erkennen sind, ist das „Recht am eigenen Bild“ | |
| zu beachten. Dieses Recht gilt aber nicht allumfassend, sondern im | |
| Kunsturhebergesetz stehen [3][ausdrücklich eine Reihe von Ausnahmen]. | |
| So ist die Veröffentlichung von Aufnahmen „aus dem Bereiche der | |
| Zeitgeschichte“ zum Beispiel ausdrücklich erlaubt. Dazu gehören laut einem | |
| [4][früheren Urteil] „Ereignisse im Leben der Gegenwart, die von der | |
| Öffentlichkeit beachtet werden, bei ihr Aufmerksamkeit finden und | |
| Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind“. Hier war das | |
| öffentliche Interesse hoch: Alle Medien in Berlin haben über den Fall | |
| berichtet – und daher auch die Veröffentlichung von Videos erlaubt. | |
| Übrigens ist das „Recht am eigenen Bild“ nur betroffen, wenn man darauf | |
| jemanden erkennen kann. Werden die Aufnahmen verpixelt, darf man sie immer | |
| veröffentlichen. | |
| 21 Jan 2014 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.youtube.com/watch?v=KaObuFQbQJM | |
| [2] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm… | |
| [3] http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#23 | |
| [4] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm… | |
| ## AUTOREN | |
| Sebastian Heiser | |
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