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# taz.de -- Polizeieinsatz gegen Flüchtlinge in Berlin: Filmen erlaubt
> BVG-Mitarbeiter haben verhindert, dass Zeugen den Einsatz gegen
> Flüchtlinge in Berlin filmen. Dabei sind solche Aufnahmen nicht verboten.
Bild: Die einzige (wackelige) Filmaufnahme des Vorfalls.
BERLIN taz | Was genau ist am Freitag bei der Fahrkartenkontrolle einer
Gruppe von Flüchtlingen am U-Bahnhof Hermannplatz passiert? Kontrolleure
hatten wenige Minuten vor zehn Uhr einen Flüchtling mit einer Fahrkarte
erwischt, die erst ab zehn Uhr gilt. Die BVG behauptet: Nur die eine Person
sei zum Aussteigen aufgefordert worden, um ein gültiges Ticket nachzulösen.
Die Flüchtlinge behaupten, die ganze Gruppe sei zum Aussteigen aufgefordert
worden – auch die mit zweifellos Fahrschein. Auch der Verlauf der weiteren
Auseinandersetzung im U-Bahnhof ist strittig.
Die Verkehrsbetriebe werten jetzt die Videoaufzeichnungen aus der Bahn und
aus dem Bahnhof aus. Dort werden aber nur Bilder aufgezeichnet, keine Töne.
Und die BVG-Mitarbeiter haben auch aktiv verhindert, dass weitere
Beweisaufnahmen von anderen Fahrgästen angefertigt werden.
Das zeigt das bisher [1][einzige öffentlich bekannte Video] von dem
Vorfall, das jemand mit seinem Handy aufgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt
ist der Einsatz schon recht weit fortgeschritten: Die Flüchtlinge liegen
auf dem Boden, Polizisten knien auf ihnen, legen ihnen Handschellen an und
führen sie ab. Eine Reihe von Zeugen beobachtet das Geschehen.
„Verboten, verboten“, sagt ein anderer Fahrgast zu dem, der die Szene mit
dem Handy aufzeichnet. „Nix verboten“, antwortet der. Ein Polizist schaltet
sich ein: „Nein, ist nicht verboten.“ Eine halbe Minute später wiederholt
sich die Auseinandersetzung. „Muss das sein?“, fragt jemand den Filmer und
fordert: „Aus!“ Der Polizist von vorhin ist inzwischen weitergegangen.
Stattdessen kommt jetzt ein BVG-Mitarbeiter, verstellt den Blick auf das
Geschehen und hebt die Hand zur Kamera. Dann bricht die Aufnahme ab.
## Legal oder illegal?
Aber wie ist das wirklich: Ist dieses Video legal oder illegal? Juristisch
gesehen muss man dabei sauber trennen zwischen der Aufzeichnung und der
späteren Veröffentlichung. Ersteres ist erlaubt, wie im letzten Jahr erst
wieder das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht [2][entschied]: „Das
Filmen und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist allerdings
grundsätzlich zulässig.“ Die Polizisten dürfen den Filmenden höchstens na…
dem Ausweis fragen, aber die Aufnahmen nicht unterbinden. Auch die
Hausordnung der BVG verbietet keine Foto- und Videoaufnahmen.
Nicht alles, was man filmen darf, darf man aber auch veröffentlichen. Wenn
darauf einzelne Personen zu erkennen sind, ist das „Recht am eigenen Bild“
zu beachten. Dieses Recht gilt aber nicht allumfassend, sondern im
Kunsturhebergesetz stehen [3][ausdrücklich eine Reihe von Ausnahmen].
So ist die Veröffentlichung von Aufnahmen „aus dem Bereiche der
Zeitgeschichte“ zum Beispiel ausdrücklich erlaubt. Dazu gehören laut einem
[4][früheren Urteil] „Ereignisse im Leben der Gegenwart, die von der
Öffentlichkeit beachtet werden, bei ihr Aufmerksamkeit finden und
Gegenstand der Teilnahme oder Wissbegier weiter Kreise sind“. Hier war das
öffentliche Interesse hoch: Alle Medien in Berlin haben über den Fall
berichtet – und daher auch die Veröffentlichung von Videos erlaubt.
Übrigens ist das „Recht am eigenen Bild“ nur betroffen, wenn man darauf
jemanden erkennen kann. Werden die Aufnahmen verpixelt, darf man sie immer
veröffentlichen.
21 Jan 2014
## LINKS
[1] http://www.youtube.com/watch?v=KaObuFQbQJM
[2] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm…
[3] http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#23
[4] http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psm…
## AUTOREN
Sebastian Heiser
## TAGS
BVG
Flüchtlinge
Berlin
Polizei
JPMorgan
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