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# taz.de -- Ausnahmen vom Mindestlohn: Weniger Geld für zwei Millionen
> Die Union fordert Ausnahmen vom Mindestlohn. Die würden nach Berechnungen
> der Hans-Böckler-Stiftung zwei Millionen Menschen treffen.
Bild: Alles gleich? Manche sind gleicher.
DÜSSELDORF dpa | Die von der Union geforderten Ausnahmen beim gesetzlichen
Mindestlohn könnten nach Berechnungen der gewerkschaftlichen
Hans-Böckler-Stiftung rund zwei Millionen Menschen treffen. Das wäre weit
mehr als ein Drittel der rund fünf Millionen Beschäftigten, die derzeit für
einen Stundenlohn unter 8,50 Euro arbeiten, wie das Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliche Institut der Stiftung (WSI) am Montag in Düsseldorf
berichtete.
Die Zahl bezieht sich auf Ausnahmen für Minijobber, Rentner, Schüler,
Studenten und hinzuverdienende Arbeitslose; Praktikanten und Auszubildende
sind nicht enthalten.
Mit den geforderten Ausnahmen würde der allgemeine Mindestlohn systematisch
unterlaufen, kritisierte der WSI-Leiter und Tarifexperte Reinhard Bispinck.
Es entstünde ein neuer, eigener Niedriglohnsektor, der sich besonders auf
die Branchen Gastgewerbe, Handel und einige Dienstleistungen konzentrieren
würde. Es bestehe die Gefahr, dass Mindestlohnbeschäftigte durch andere
ersetzt würden, die nicht unter die Regelung fielen. Der Mindestlohn würde
so zum „Schweizer Käse“.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag die Einführung eines allgemeinen
Mindestlohns 2015 mit Übergangsregelungen bis Ende 2016 vereinbart. In der
Union wird aber gefordert, Studenten, Rentner, Zeitungsträger, Taxifahrer,
Hilfs- und Saisonarbeiter vom geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro
auszunehmen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten davor
gewarnt, dass es gegen den grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen
könne, wenn bestimmte Gruppen ausgenommen würden.
27 Jan 2014
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