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# taz.de -- Gutachten kratzt an Genehmigung: Zweifel an Offshore-Windparks
> Wer Prachttaucher stört: Ein Gutachten des Naturschutzbundes Nabu sieht
> grobe Verstöße bei der Genehmigung von vier Nordsee-Projekten.
Bild: Offshore-Windparks rufen häufig Naturschützer auf den Plan.
HAMBURG taz | Mehrere Windparks im deutschen Teil der Nordsee sind nach
Auffassung des Naturschutzbundes (Nabu) zu Unrecht genehmigt worden. Der
Umweltverband stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das er beim
Tübinger Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht in Auftrag gegeben
hat.
„Bei allen untersuchten Windparks fällt auf, dass Wissenslücken stets pro
Windparkbau interpretiert werden“, kritisieren die Gutachter. Dabei hätte
im Sinne des Vorsorgeprinzips von einer Gefahr für Vögel oder Schweinswale
ausgegangen werden müssen und die Parks hätten nicht genehmigt werden
dürfen.
Die Gutachter haben die Genehmigungsbescheide des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für die vier Offshore-Windparks
Butendiek, Dan Tysk, Amrumbank West und Borkum Riffgrund II untersucht.
Besonders prominent ist der Windpark Butendiek, weil er einstmals als
Bürgerwindpark geplant und als erstes kommerzielles Projekt in der
deutschen Nordsee genehmigt wurde. Heute bezeichnet ihn der Nabu als
„Sündenfall in einer unzureichenden Gesamtstrategie für Windenergie vom
Meer“.
Butendiek, 34 Kilometer vor Sylt, wurde schon 2002 genehmigt. Der Nabu
hatte dagegen vergeblich geklagt und will jetzt, kurz vor dem Baubeginn im
April, einen neuen Anlauf nehmen, um das später von einem großen
Projektierer übernommene Projekt mit 80 Windrädern zu stoppen. „Das
Baugebiet liegt inmitten zweiter Schutzgebiete für Schweinswale und
Seevögel“, sagt Nabu-Geschäftsführer Leif Miller. Hier würden im späten
Frühjahr die jungen Wale geboren, hier verbrächten sie ihre ersten
Lebensmonate.
Dauerhaft beeinträchtigt würden außerdem die seltenen Stern- und
Prachttaucher, die in dem Gebiet rasten und überwintern. „Sie sind sehr
störanfällig, meiden Windparks großräumig und verlieren so dauerhaft weite
Teile ihres Lebensraums“, kritisiert der Nabu. Die Gutachter gehen davon
aus, dass alle vier Windparks während des Vogelzuges abgeschaltet werden
müssten, um zu verhindern, dass in großer Zahl Vögel getötet würden. Der
Nabu könne vom Bundesamt für Naturschutz verlangen, das durchzusetzen.
Das BSH versichert, seine Genehmigung für Butendiek sei rechtskräftig.
„Obwohl zum Zeitpunkt der Genehmigung das Gebiet noch nicht als
Flora-Fauna-Habitat(FFH)- oder als Vogelschutzgebiet ausgewiesen war, hat
das BSH bei der Prüfung diese erhöhten Anforderungen an den Schutz der
marinen Umwelt zugrunde gelegt“, sagt BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz.
5 Feb 2014
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Windkraft
Offshore
Energiewende
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