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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshof: Das Verlinken ist frei
> Links auf öffentlich zugängliche Artikel sind keine
> Urheberrechtsverstöße, entscheidet der EuGH. Anders ist es bei Links, die
> eine Paywall umgehen.
Bild: Sind kein Problem: Links
LUXEMBURG dpa | Wer im Internet mit einem Link auf einen frei zugänglichen
Zeitungsartikel verweist, verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Es handele sich bei einem solchen Link nicht um eine „Wiedergabe“, die nur
mit dem Einverständnis der Inhaber des Urheberrechts erfolgen könnte.
Das höchste EU-Gericht urteilte, es sei nichts dagegen einzuwenden, dass
auf einer schwedischen Seite ([1][Retriever Sverige]) Links zu Artikeln der
Zeitung Göteborgs-Posten zu finden seien. Retriever Sverige ist eine
kostenpflichtigen Seite zur Medienbeobachtung.
Grundsätzlich seien Links zu urheberrechtlich geschützten Werken zwar eine
„Wiedergabe“ im rechtlichen Sinne. Dies gelte aber nur, wenn sie sich an
ein „neues Publikum“ richteten. Die betroffenen Artikel seien aber auf der
[2][Webseite von Göteborgs-Posten] frei zugänglich. Die Nutzer der Seite
von Retriever Sverige seien als Teil jener Öffentlichkeit anzusehen, die
Göteborgs-Posten erreichen wollten. Das gelte auch dann, wenn dem Kunden
nicht klar sei, auf wessen Webseite er sich gerade befinde.
Etwas anderes sei es, falls mit einem Link eine Paywall umgangen werden
könne. Falls es solche „beschränkenden Maßnahmen“ für den Zugang zu ein…
Artikel gebe, sei klar, dass in diesem Fall die Inhaber des Urheberrechts
die Nutzer des Links nicht als potenzielles Publikum betrachteten.
Auch in Deutschland gab es lange Streit um Webseiten, die Inhalte von
anderen Angeboten zusammentragen. Dabei ging es vor allem darum, wie viel
diese Seiten aus den verlinkten Artikeln zitieren dürfen.
13 Feb 2014
## LINKS
[1] http://www.retriever-info.com/sv/?redirect=true
[2] http://www.gp.se/
## TAGS
Internet
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