| # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die Demokratisierung der Kon… | |
| > Nintendo darf sich gegen illegale Kopien schützen, nicht aber gegen | |
| > fremde Software. Dem Unternehmen dürfte das Urteil nicht gefallen. | |
| Bild: Es darf angebaut werden: Nintendos Wii U. | |
| FREIBURG taz | Nintendo darf den Gebrauch von unabhängiger Software auf | |
| seinen Spielkonsolen nicht generell unterbinden. Das entschied der | |
| Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Italien. Die technischen | |
| Abwehrmaßnahmen der Spielkonsolen müssen sich auf illegale Kopien | |
| konzentrieren. | |
| Die japanische Firma Nintendo produziert Abspielgeräte für Videospiele, | |
| insbesondere die stationäre Konsole Wii und das tragbare Gerät DS. Außerdem | |
| stellt Nintendo Videospiele wie „Super Mario“ her. Die Konsolen sind so | |
| konstruiert, dass darauf nur von Nintendo hergestellte oder lizensierte | |
| Spiele gespielt werden können. | |
| Dieses Geschäftsmodell wird durch kleine Unternehmen unterlaufen, die | |
| Adapter oder so genannte Mod Chips verkaufen. Diese Zusatzgeräte | |
| ermöglichen es, auch andere Software auf den Konsolen laufen zu lassen. | |
| Nintendo geht jedoch in ganz Europa gegen solche Firmen vor und verlangt | |
| von ihnen Unterlassung und Schadensersatz. | |
| Im konkreten Fall ging es um die italienische Firma PC Box. Sie verkauft | |
| Nintendo-Konsolen in Verbindung mit Zusatzgeräten, die die Nutzung | |
| „unabhängiger Software“ erlaubt. Diese unabhängige Software, so die Firma, | |
| ermögliche es, auch MP3-Dateien, Filme und Videos auf den Konsolen | |
| abzuspielen. Es gehe nicht darum, illegale Kopien der Nintendo-Videospiele | |
| laufen zu lassen. Nintendo hält Letzteres für eine Schutzbehauptung und | |
| verklagte PC Box vor dem Tribunale di Milano. | |
| Das Mailänder Gericht fragte nun den EuGH nach dem Sinn der EU-Richtlinien | |
| zum Schutz des Urheberrechts. Gehe es bei technischen Schutzmaßnahmen nur | |
| darum, Anfertigung und Gebrauch illegaler Kopien zu verhindern? Oder kann | |
| so generell der nicht autorisierte Gebrauch der Konsole verhindert werden? | |
| Das Urteil des EuGH dürfte Nintendo wenig freuen. Denn das EU-Gericht | |
| stellt klar, dass sich technische Schutzmaßnahmen auf den Schutz vor | |
| illegalen Kopien konzentrieren müssen. Sie dürfen dabei nicht | |
| unverhältnismäßig in die Nutzung von Software eingreifen, die das | |
| Urheberrecht von Nintendo nicht verletzt. | |
| ## Entscheidend ist der Zweck | |
| Nun müssen die Mailänder Richter prüfen, ob die Geräte von PC Box in der | |
| Praxis vor allem zu legalen oder illegalen Zwecken genutzt werden. Das | |
| dürfte gar nicht so einfach sein, da eine Kundenbefragung nach der | |
| Häufigkeit illegaler Handlungen kaum zu brauchbaren Ergebnissen führen | |
| wird. Deutsche Gerichte stellen in solchen Fällen daher auf die Werbung des | |
| Unternehmens ab. Wenn dort vor allem die Möglichkeit hervorgehoben wird, | |
| kopierte Spiele zu nutzen, dürfte der illegale Gebrauch im Vordergrund | |
| stehen. | |
| Außerdem müssen die Mailänder Richter prüfen, ob Nintendo andere zumutbare | |
| technische Möglichkeiten hat, das Urheberrecht der Spiele zu schützen, die | |
| aber die Nutzer unabhängiger Software weniger beeinträchtigen. Diese | |
| Vorgabe lässt den nationalen Gerichten viel Spielraum. | |
| Am Rande hat der EuGH bereits auch eine Frage beantwortet, die der deutsche | |
| Bundesgerichtshof im Februar 2013 vorgelegt hat. Dort ging es um das | |
| Problem, ob Videospiele im Urheberrecht einen starken Schutz genießen, wie | |
| etwa Musik und Filme, oder einen schwächeren Schutz wie reine | |
| Computerprogramme. Der EuGH nahm nun an, dass Computerspiele wie Filme und | |
| Musik geschützt sind und deshalb technische Schutzmaßnahmen gegen illegale | |
| Kopien nicht umgangen werden dürfen. | |
| 23 Jan 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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