# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die Demokratisierung der Kon… | |
> Nintendo darf sich gegen illegale Kopien schützen, nicht aber gegen | |
> fremde Software. Dem Unternehmen dürfte das Urteil nicht gefallen. | |
Bild: Es darf angebaut werden: Nintendos Wii U. | |
FREIBURG taz | Nintendo darf den Gebrauch von unabhängiger Software auf | |
seinen Spielkonsolen nicht generell unterbinden. Das entschied der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Italien. Die technischen | |
Abwehrmaßnahmen der Spielkonsolen müssen sich auf illegale Kopien | |
konzentrieren. | |
Die japanische Firma Nintendo produziert Abspielgeräte für Videospiele, | |
insbesondere die stationäre Konsole Wii und das tragbare Gerät DS. Außerdem | |
stellt Nintendo Videospiele wie „Super Mario“ her. Die Konsolen sind so | |
konstruiert, dass darauf nur von Nintendo hergestellte oder lizensierte | |
Spiele gespielt werden können. | |
Dieses Geschäftsmodell wird durch kleine Unternehmen unterlaufen, die | |
Adapter oder so genannte Mod Chips verkaufen. Diese Zusatzgeräte | |
ermöglichen es, auch andere Software auf den Konsolen laufen zu lassen. | |
Nintendo geht jedoch in ganz Europa gegen solche Firmen vor und verlangt | |
von ihnen Unterlassung und Schadensersatz. | |
Im konkreten Fall ging es um die italienische Firma PC Box. Sie verkauft | |
Nintendo-Konsolen in Verbindung mit Zusatzgeräten, die die Nutzung | |
„unabhängiger Software“ erlaubt. Diese unabhängige Software, so die Firma, | |
ermögliche es, auch MP3-Dateien, Filme und Videos auf den Konsolen | |
abzuspielen. Es gehe nicht darum, illegale Kopien der Nintendo-Videospiele | |
laufen zu lassen. Nintendo hält Letzteres für eine Schutzbehauptung und | |
verklagte PC Box vor dem Tribunale di Milano. | |
Das Mailänder Gericht fragte nun den EuGH nach dem Sinn der EU-Richtlinien | |
zum Schutz des Urheberrechts. Gehe es bei technischen Schutzmaßnahmen nur | |
darum, Anfertigung und Gebrauch illegaler Kopien zu verhindern? Oder kann | |
so generell der nicht autorisierte Gebrauch der Konsole verhindert werden? | |
Das Urteil des EuGH dürfte Nintendo wenig freuen. Denn das EU-Gericht | |
stellt klar, dass sich technische Schutzmaßnahmen auf den Schutz vor | |
illegalen Kopien konzentrieren müssen. Sie dürfen dabei nicht | |
unverhältnismäßig in die Nutzung von Software eingreifen, die das | |
Urheberrecht von Nintendo nicht verletzt. | |
## Entscheidend ist der Zweck | |
Nun müssen die Mailänder Richter prüfen, ob die Geräte von PC Box in der | |
Praxis vor allem zu legalen oder illegalen Zwecken genutzt werden. Das | |
dürfte gar nicht so einfach sein, da eine Kundenbefragung nach der | |
Häufigkeit illegaler Handlungen kaum zu brauchbaren Ergebnissen führen | |
wird. Deutsche Gerichte stellen in solchen Fällen daher auf die Werbung des | |
Unternehmens ab. Wenn dort vor allem die Möglichkeit hervorgehoben wird, | |
kopierte Spiele zu nutzen, dürfte der illegale Gebrauch im Vordergrund | |
stehen. | |
Außerdem müssen die Mailänder Richter prüfen, ob Nintendo andere zumutbare | |
technische Möglichkeiten hat, das Urheberrecht der Spiele zu schützen, die | |
aber die Nutzer unabhängiger Software weniger beeinträchtigen. Diese | |
Vorgabe lässt den nationalen Gerichten viel Spielraum. | |
Am Rande hat der EuGH bereits auch eine Frage beantwortet, die der deutsche | |
Bundesgerichtshof im Februar 2013 vorgelegt hat. Dort ging es um das | |
Problem, ob Videospiele im Urheberrecht einen starken Schutz genießen, wie | |
etwa Musik und Filme, oder einen schwächeren Schutz wie reine | |
Computerprogramme. Der EuGH nahm nun an, dass Computerspiele wie Filme und | |
Musik geschützt sind und deshalb technische Schutzmaßnahmen gegen illegale | |
Kopien nicht umgangen werden dürfen. | |
23 Jan 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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