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# taz.de -- Üppige Zulagen: NRWs Rektoren finanziell bloßgestellt
> Mitten im Streit über ein neues Hochschulgesetz werden die
> Zusatzeinkünfte der RektorInnen geleakt. Und dabei wurde nicht
> geknausert.
Bild: Will sie den RektorInnen ans Portmonee? NRW-Wissenschaftsministerin Svenj…
BERLIN taz | Im Frühjahr will Nordrhein-Westfalens rot-grüne Regierung ihr
neues Hochschulgesetz billigen. Nur: Gegen den Entwurf von
Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) haben die RektorInnen und
Präsidenten der Hochschulen im Bundesland eine Einheitsfront gebildet.
Sie sehen nichts weniger als die Freiheit der Wissenschaft bedroht. Doch
nun taucht ein weiteres, bisher verdecktes Argument auf: Offenbar fürchten
die Hochschulchefs auch um die Höhe ihrer Gehälter.
Aus einer auf dem Internetportal [1][Nachdenkseiten.de] veröffentlichten
Liste geht nämlich hervor, dass sämtliche Uni-Oberhäupter in den letzten
Jahren sechsstellige Jahreseinnahmen bezogen. Die Leiter der
Fachhochschulen kamen immerhin auf fünfstellige Beträge. Neben ihren festen
Bezügen haben sich die Hochschulleiter sogenannte Funktionsleistungszulagen
genehmigen lassen.
Während die festen Bezüge öffentlich bekannt sind, waren die Zulagen bisher
geheim. Sie werden allein von den Hochschulräten beschlossen, die auch das
Präsidium wählen und kontrollieren. SPD-Ministerin Schulze plant mit ihrem
neuen „Hochschulzukunftsgesetz“ dagegen, die Macht der Hochschulräte zu
beschneiden und selbst wieder Dienstvorgesetzte der Präsidenten und
Rektorinnen zu werden. Dann entschiede ihr Haus folglich auch über die
Zulagen.
## 53.512 Euro extra
Bislang konnte etwa der Rektor der Technischen Universität Aachen
zusätzlich zu seinen öffentlich bekannten Bezügen im Jahre 2012 weitere
53.512 Euro an Zulagen einstreichen und kam auf ein Jahresgehalt von
152.528 Euro. Der Präsident der Universität Paderborn ließ im gleichen Jahr
sein Gehalt um 43.000 Euro auf 136.793 erhöhen. Etwas bescheidener war die
Präsidentin der Universität Münster: Sie ergänzte ihre Bezüge um 37.538
Euro auf 136.554 Euro.
Der Sprecher der Universität Münster bestätigte der taz, dass diese Zahl
korrekt sei. Er verwies aber darauf, dass bei der Bemessung der
Funktionsleistungsbezüge die Größe der Hochschule sowie die Belastung und
Verantwortung maßgeblich seien.
Auch das Wissenschaftsministerium bestätigte die Echtheit der Liste. „Die
Ministerin ist sehr verärgert“, sagte eine Sprecherin der taz. Sie habe
bereits eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet. Die Annahme, das
hochverschuldete Bundesland könne die Leistungszulagen der RektorInnen nach
Inkrafttreten des neuen Gesetzes kürzen, nannte sie „pure Spekulation“.
26 Feb 2014
## LINKS
[1] http://www.nachdenkseiten.de
## AUTOREN
Anna Lehmann
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